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15. August 2019
Jetzt ist es in Kraft getreten, das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Ein Auslöser für dieses Rezept war der Valsartan-Skandal. Das neue Gesetz regelt nun eine bessere Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden bei Arzneimittelrückrufen großen Ausmaßes. Liest sich positiv: Die Krankenkassen werden verpflichtet, bei Rabattverträgen künftig die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen, um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegenzuwirken. Allerdings geht der Branchenverband Pro Generika davon aus, dass dieser Gesetzespassus die Krankenkassen zu nichts verpflichtet, sondern nur einen Appell an die Krankenkassen richtet. Mein liebes Tagebuch, und somit wird sich bei den Lieferengpässen nichts verbessern! Da hat man eine echte Chance nicht genutzt. Außerdem enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts: Innerhalb von sieben Monaten muss die Selbstverwaltung zu Potte kommen und die notwendigen Regelungen fürs E-Rezept schaffen. Das bedeutet auch für die ABDA: ein bisschen Tempo beim E-Rezept, bitte. Was das GSAV allerdings auch mitbringt: die Modifizierung der unsäglichen Importförderklausel. Mein liebes Tagebuch, irgendwie ist es wie beim Soli: Beim Abschneiden alter Zöpfe tut sich unsere Regierung schwer.
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs im Zugabenstreit um Brötchen- und Ein-Euro-Gutscheine liegt nun die Begründung des Urteils vor. Also, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen zwingend die Vorschriften des Arzneimittelpreisrechts beachtet werden, d. h.: Für die Kunden darf es keine Zuwendungen geben, die gegen die Preisvorschriften verstoßen. Brötchen und Ein-Euro-Gutscheine sind unzulässig! Schluss, aus. Aber es gibt Ausnahmen und Schlupflöcher: Kundenzeitschriften sind weiterhin erlaubt. Und was das Päckchen Papiertaschentücher und das Traubenzuckerchen betrifft: Der BGH musste das zwar nicht explizit prüfen, aber sie dürften wohl unter die handelsüblichen Nebenleistungen (wie es Kundenzeitschriften sind) fallen. So, mein liebes Tagebuch, und dann hätten wir ja noch den Fall, dass der Kunde neben der Einlösung eines Rezepts auch Rezeptfreies erwirbt – und dann dürften wohl der Traubenzucker und die Papiertaschentücher keine Störfaktoren sein. Na ja, bisher jedenfalls haben die Gerichte das noch nicht entschieden.
20 Kommentare
Ab-da!
von Horst Wycisk am 19.08.2019 um 17:48 Uhr
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Flops und Versager
von Dr.Diefenbach am 18.08.2019 um 18:41 Uhr
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Selber Schuld !
von Conny am 18.08.2019 um 17:44 Uhr
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Was ist schon ein Apotheken – Stärkungsgesetz wert ....
von Gunnar Müller, Detmold am 18.08.2019 um 17:34 Uhr
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Am armseligsten wäre: Self Fulfilling Prophecy
von Wolfgang Müller am 18.08.2019 um 17:04 Uhr
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Zitat DAZ 33
von Karl Friedrich Müller am 18.08.2019 um 15:11 Uhr
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AW: Zitat DAZ 33
von Anita Peter am 18.08.2019 um 15:20 Uhr
Eben
von Karl Friedrich Müller am 18.08.2019 um 14:24 Uhr
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AW: Eben
von Anita Peter am 18.08.2019 um 14:58 Uhr
Nebenkriegsschauplatz Impfen in der Apotheke
von Andreas Grünebaum am 18.08.2019 um 13:24 Uhr
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Missverhältnis
von Reinhard Rodiger am 18.08.2019 um 11:32 Uhr
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Sonstiges
von Karl Friedrich Müller am 18.08.2019 um 11:26 Uhr
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Unser Land der Dichter und Denker ...
von Reinhard Herzog am 18.08.2019 um 10:47 Uhr
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AW: Unser Land der Dichter und Denker
von Christiane Patzelt am 18.08.2019 um 11:25 Uhr
Schmidt
von Conny am 18.08.2019 um 10:27 Uhr
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Kurze Woche ...
von Christian Timme am 18.08.2019 um 9:35 Uhr
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AW: Japanischer Seidenschal?
von Wolfgang Müller am 18.08.2019 um 17:58 Uhr
AW: Kurze Woche ... Bühlers Termin nur mir ...
von Christian Timme am 18.08.2019 um 20:32 Uhr
Bühlers 390000 Projekt
von Ulrich Ströh am 18.08.2019 um 8:41 Uhr
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von Anita Peter am 18.08.2019 um 8:34 Uhr
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