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Apotheken-Stärkungsgesetz
Gesundheitsexperten der Bundesländer wollen das Rx-Versandverbot
Was bedeutet das für das Gesetzgebungsverfahren?
Eingebracht wurde das Verbot nach Informationen von DAZ.online unter anderem von Thüringen. Ein Sprecher des dortigen Sozialministeriums erklärte gegenüber DAZ.online, dass man Spahns Vorschlag mit dem SGB V für „angreifbar“ halte. Und weiter: „Thüringen hat bereits in den vergangenen Jahren wiederholt das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert. Das ist aus europarechtlichen Gründen möglich und in der überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten so umgesetzt. Daher haben wir uns auch beim aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken entsprechend positioniert, um die nach dem Urteil des EuGH 2016 eingetretene Ungleichbehandlung der inländischen Apotheken zu beenden.“ Zuvor hatten auch schon Bayern und Baden-Württemberg gegenüber DAZ.online klargestellt, dass sie Spahns Lösung für juristisch schwach halten.
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Wirkung der Länderwünsche sehr begrenzt
Was bedeutet das nun fürs Gesetzgebungsverfahren? Zunächst einmal müsste das Plenum diesem Wunsch des Gesundheitsausschusses folgen. Die Wirkung der Wünsche aus den Bundesländern in diesem Gesetzgebungsverfahren ist dazu allerdings sehr begrenzt. Denn bei dem Apotheken-Stärkungsgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Bei solchen Vorhaben können die Länder zwei Mal eine Stellungnahme an die Bundesregierung beschließen. Allerdings kann das Veto der Länder im Bundestag überstimmt werden.
Auch politisch dürfte ein Bundesratsbeschluss für ein Rx-Versandverbot derzeit nicht die besten Chancen besitzen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mehrfach klargestellt, dass er an dieser Stelle nicht dem Koalitionsvertrag folgen will, weil er das Verbot für „politisch unwägbar“ hält. Hinzu kommt, dass auch die ABDA inzwischen auf einem ganz anderen Kurs unterwegs ist: Laut Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung will man Spahn mit seiner Idee, das Rx-Boni-Verbot im SGB V unterzukriegen, begleiten. Das Rx-Versandverbot ist demnach nur noch eine „Handlungsoption“. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass sich die Länder mehrheitlich für das Verbot aussprechen. Kurz nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung Ende 2016 hatte Bayern einen entsprechenden, initiativen Antrag in die Länderkammer eingebracht, der dann beschlossen wurde.
6 Kommentare
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 06.09.2019 um 10:24 Uhr
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