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- 09.09.2019
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- Rente: Oft bleibt weniger...
Wer von den Kontoauszügen seiner Apothekerversorgung ohnehin schon enttäuscht ist angesichts der Entwicklung in der Niedrigzinsphase, könnte sich bei Renteneintritt verwundert die Augen reiben ob der vielen Abzüge. Und diese werden nicht nur auf die Rente fällig, auch auf Mieteinnahmen oder Auszahlungen von Lebensversicherungen müssen möglicherweise Sozialabgaben bezahlt werden. Was für gut situierte Apothekenleiter dann gerade noch erträglich ist, dürfte bei manchen Teilzeit-Approbierten die eine oder andere Sparmaßnahme zur Folge haben.
Von der Rente bleibt auch bei Apothekern oft weniger übrig als gedacht. Aber warum ist das so? Vielfach nicht bekannt, dass bei gesetzlich krankenversicherten Mitgliedern eines Versorgungswerks mit dem Eintritt ins Rentenalter der volle Kranken- und Pflegekassenbeitrag fällig wird – anders als bei Beziehern einer gesetzlichen Rente, die nur die Hälfte der Beiträge bezahlen müssen. Aber es gibt noch weitere Besonderheiten für Apotheker, die Sie bei der Planung Ihrer Altersversorgung beachten sollten, damit Sie gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern können.
Womit Sie im Ruhestand rechnen müssen, stellt Steuerberater Niko Hümmer in seinem Beitrag „Böse Überraschung im Alter“ in der aktuellen AZ 2019, Nr. 37, S. 5 dar.
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