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Homepage des Ministeriums
BMG: Das E-Rezept im Versandhandel ist sicherer und spart Zeit und Wege
Eigentlich will das Bundesgesundheitsministerium mit der Apothekenreform ein Makelverbot für E-Rezepte einführen. Heißt konkret: Sowohl EU-Versender als auch Ärzte sollen nicht auf bestimmte (Online-)Apotheken verweisen. Auf seiner eigenen Homepage bewirbt das BMG aber derzeit das Gegenteil. In einem Glossar heißt es, dass Patienten Zeit und Wege sparen, wenn sie ihr E-Rezept an einen Versender schicken, außerdem sei die Versorgung so sicherer. Die ABDA ist alarmiert und hat sich schon beschwert.
Die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland wird die Arzneimittelversorgung nachhaltig verändern: Patienten können ihre Arzneimittel-Verordnungen künftig per Handy-App oder Code für die Apotheke ihrer Wahl freigeben. Kein Wunder, dass da gerade die Arzneimittel-Versandhändler Lunte riechen. Der komplizierte Weg über die postalische Weiterleitung des Rezeptes an den Versender fällt schließlich weg.
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Glossar der BMG-Homepage bewirbt Versandhandel
Doch das Bundesgesundheitsministerium will eigentlich vermeiden, dass Versender und Ärzte hier Einfluss auf den Verordnungsweg nehmen. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz, das schon bald im Bundestag beraten wird, soll es sowohl Versandhändlern als auch den verordnenden Ärzten verboten werden, Patienten und deren E-Rezepte zu lenken – egal, ob diese Patienten ihr E-Rezept aus einer ärztlichen Online-Beratung entnehmen, wie beispielsweise im bald beginnenden GERDA-Projekt in Baden-Württemberg, oder aus einem persönlichen Arztgespräch vor Ort.
Wenn man sich derzeit auf der Homepage des BMG umschaut, muss man sich fragen, ob das BMG selbst hinter dieser grundsätzlichen E-Rezept-Spielregel steht. Denn in einem Glossar, in dem grundsätzliche Begriffe des Gesundheitswesens erklärt werden, heißt es seit einigen Tagen schon:
Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu unseren Apotheken? Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir das E-Rezept ein. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie in Zukunft auch online mit Ihren Arzt oder Ihrer Ärztin sprechen können – mit der sogenannten Videosprechstunde. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen dabei ein Medikament verschreibt, erhalten Sie ein E-Rezept, das Sie in einer Online-Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Die Arzneimittel kommen dann direkt zu Ihnen nach Hause. Das spart Zeit und Wege. Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“
BMG: Wir haben die Wahlmöglichkeiten klar beschrieben
Erst im nächsten Absatz weist das Ministerium dann darauf hin, dass man digitale Verordnungen auch bei einem „normalen“ Arztbesuch erhalten und diese in einer Vor-Ort-Apotheke einlösen könne. Zudem solle das Papierrezept nicht komplett abgelöst werden. Trotzdem malt das Ministerium hier zwei Verordnungswege auf, die so eigentlich nicht gedacht sind: Online-Ärzte verordnen Arzneimittel-Rezepte, die bei Versendern eingelöst werden und Vor-Ort-Ärzte schreiben Rezepte für die Apotheke vor Ort. Und auch die Aussagen, dass das Arzneimittel nur im Versandhandel nach Hause geliefert werden kann und die „Behandlung“ durch den Versand „sicherer“ werde, sind erstens nicht neutral und zweitens einfach falsch.
DAZ.online hat beim BMG nachgefragt, wie es zu der Formulierung kommen konnte. Eine Sprecherin verweist in ihrer Antwort nochmals auf den Satz, in dem erklärt wird, dass E-Rezepte auch bei „normalen“ Arztbesuchen verordnet und in Vor-Ort-Apotheken eingelöst werden können. Eine Änderung ist offenbar nicht vorgesehen. Die Ministeriumssprecherin dazu: „Wir meinen, dass damit die Wahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten klar beschrieben sind.“
Ganz anders sieht das die ABDA. DAZ.online hat in der ABDA-Kommunikationsabteilung nachgefragt, wie man den neuen Glossar-Beitrag auf der BMG-Homepage kommentiert und ob die Standesvertretung Anlass zum Handeln sieht. ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern dazu: „Wir kennen die Veröffentlichung und halten die entsprechende Textpassage für nicht tragbar. Wir haben deshalb bereits Kontakt mit dem BMG aufgenommen. Auch wenn es sich bei dem Text nicht um ein politisches Dokument, sondern lediglich um ein Glossar handelt, geht davon ein falsches Signal für die Arzneimittelversorgung aus.“
Anmerkung der Redaktion vom 13. September: Das Bundesgesundheitsministerium hat sein „Glossar“ zum E-Rezept mittlerweile überarbeitet. Mehr dazu lesen Sie hier:
15 Kommentare
Bewirbt das BMG tatsächlich den Versandhandel?
von Heiko Barz am 13.09.2019 um 13:57 Uhr
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ABDA und Spahn
von Dr.Diefenbach am 13.09.2019 um 9:58 Uhr
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Sichherheit
von Benjamin Schäfer am 13.09.2019 um 9:41 Uhr
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Und macht vor allem die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer.“
von Karl Friedrich Müller am 13.09.2019 um 9:23 Uhr
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das nennt sich Demokratie
von Karl Friedrich Müller am 13.09.2019 um 8:30 Uhr
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Na, ABDA? Für Eure Beitragszahler arbeitet Ihr wohl nicht !
von Alfons Neumann am 13.09.2019 um 2:02 Uhr
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AW: Na, ABDA? Für Eure Beitragszahler
von Anita Peter am 13.09.2019 um 7:57 Uhr
Perfidie
von Thomas Kerlag am 12.09.2019 um 22:59 Uhr
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AW: Perfidie
von Anita Peter am 13.09.2019 um 7:59 Uhr
AW: Perfidie
von Karl Friedrich Müller am 13.09.2019 um 8:22 Uhr
Spahn
von Karl Reichenbach am 12.09.2019 um 22:31 Uhr
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Spahn
von Conny am 12.09.2019 um 19:56 Uhr
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Schöne neue Welt
von Quaksalber am 12.09.2019 um 19:02 Uhr
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Spinn ich?
von Reinhard Rokitta am 12.09.2019 um 18:36 Uhr
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freudscher Versprecher
von ratatosk am 12.09.2019 um 18:17 Uhr
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