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- 12.09.2019
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Gesundheitsausschuss des Bundesrates
Dosis auf Rezept: Bundesrat soll Heilungsmöglichkeit für Apotheker beschließen
ABDA-Forderungen aufgegriffen
Damit greift der Gesundheitsausschuss eine Forderung der ABDA auf. Diese hat in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf vorgeschlagen, § 2 AMVV um einen Absatz 6b zu ergänzen: Ist keine Dosierung angegeben und fehlt der Hinweis auf einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung durch die ärztliche Person, obwohl sie dem Patienten und dem Apotheker vorliegen und die Dosierung für das verordnete Arzneimittel daraus hervorgeht, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung mit einem entsprechenden Hinweis ergänzen. Die Ergänzung ist mit Namenszeichen des Apothekers zu bestätigen.“
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Zudem wünscht sich die ABDA, „dass flankierend sichergestellt werden sollte, dass das Fehlen der ärztlicherseits vorzunehmenden Angabe der Dosierung auf einer Verordnung oder des entsprechenden schriftlichen Hinweises nicht zu einem erhöhten Retaxationsrisiko zulasten der Apotheke führen darf“. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch wegen vermeintlich geringer Formfehler Retaxationen aussprechen. „Sie stellen sich bei jeder formalen Vorgabe gemäß AMVV auf den Standpunkt, dass deren Fehlen einen Retaxationsgrund darstellen könne“, heißt es in der Stellungnahme.
2 Kommentare
Gebühr für Praxen
von ratatosk am 12.09.2019 um 18:24 Uhr
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Wenn man es bezahlt bekommt...
von Jan Kusterer am 12.09.2019 um 16:59 Uhr
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