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ARD/SWR: Report Mainz
Zocken Apotheken Patienten mit Nahrungsergänzungsmitteln ab?
„Wie Apotheker mit Nahrungsergänzungsmitteln Kasse machen“, erklärt der SWR in einem TV-Beitrag am Dienstag. Klingt nach einer bundesweit verbreiteten Marotte – konkret stellen die Journalisten eine Apotheke vor, die unseriöse Heilversprechen zu einem Artemisia-Extrakt macht. Die Tagesschau hat dieselbe Recherche der Journalisten Claudia Butter und Philipp Reichert aufgegriffen, etwas weniger apothekenketzerisch unter: „Nahrungsergänzungsmittel: Ohne Kontrolle auf dem Markt“. Auch Stefan Fink vom DAV äußert sich.
Am Beispiel einer mittlerweile verstorbenen Darmkrebspatientin berichtete Report Mainz im SWR am Dienstag über Nahrungsergänzungsmittel (NEM). Unter „Das Geschäft mit der Hoffnung – wie Apotheken mit Nahrungsergänzungsmittel Kasse machen“ beleuchtet der SWR den „boomenden“ Markt, über 100 Millionen Packungen an NEM sind nach Recherche der Journalisten – Claudia Butter und Philipp Reichert – 2018 verkauft worden, 40 Prozent davon in Apotheken. Diese schneiden im Beitrag wenig gut ab, denn bei ihrer Recherche stießen die Redakteure auch auf „einen Apotheker, der verspricht Krebs zu heilen“, und zwar mit einem Artemisia-Extrakt.
Unlautere Heilversprechen
Ein Anruf der Journalisten in der im baden-württembergischen Ellwangen ansässigen Apotheke bestätigte, dass der Apotheker in der Tat Heilversprechen zu seinem Artemisia-Extrakt abgibt: Beifuß vernichte Krebszellen. Derartige Heilversprechen sind jedoch, das erklärt der Beitrag, nicht erlaubt. Weder bei Artemisia noch bei sonstigen als NEM im Verkehr befindlichen Präparaten. Gesetzlich geregelt wird das durch die EU-Health-Claims-Verordnung, die genau definiert, welche gesundheitsbezogenen Aussagen Hersteller zu ihren NEM treffen dürfen.
Solche „schwarzen Apothekenschafe“ sind fraglos unschön. Das sieht auch Stefan Fink vom Deutschen Apothekerverband so. Er kritisiert und verurteilt das Verhalten der besagten Apotheke. NEM unterliegen – ungleich Arzneimitteln – jedoch keinen strengen Zulassungsverfahren. Sie werden nach der Registrierung von den Landkreisen kontrolliert, „stichprobenartig“, wie Report Mainz betont. Der für den Ellwanger Apotheker zuständige Landkreis erklärt auf Nachfrage der Reporter, dass „eine Überwachung von Verkaufsgesprächen (…) durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden“ nicht erfolgt.
Allerdings zeigen die Nachforschungen der Journalisten auch: Noch bevor Apotheken oder Drogerien NEM an die Verbraucher bringen können, liegt vieles im Argen. Denn offensichtlich nimmt es die Behörde, die für das Inverkehrbringen zuständig ist – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit –, mit ihrer Sorgfaltspflicht wenig genau.
1 Kommentar
nur schrott
von norbert brand am 13.09.2019 um 10:43 Uhr
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