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Spahn auf dem DAT
Spahn: „Nicht ich habe die Gleichpreisigkeit gekippt!“
Spahn: Boni-Verbot im SGB V ist eine ausgewogene Lösung
Was die Frage des Wettbewerbs mit dem EU-Versandhandel betrifft, so wollte Spahn zudem „mit einer Mär aufräumen“, die er ständig lese. Immer wieder heiße es, sein Gesetzesvorschlag würde dazu führen, dass es keine Preisbindung mehr gebe. Das Gegenteil sei der Fall: „Wir wollen den Zustand vor EuGH für 90 Prozent des Versichertenbereichs wiederherstellen“. Es sei schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) gewesen, der vor drei Jahren die Situation der zulässigen Rx-Boni herbeigeführt habe.
Auch die Kritik der Apotheker, dass er die Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) streichen will, kann Spahn nicht nachvollziehen. Diese Vorschrift gelte nach der EuGH-Entscheidung bereits nicht mehr. Er kann nicht nachvollziehen, „so viel Kraft in etwas zu legen, das nicht mehr gilt“. Spahn ist überzeugt: Sein Vorschlag, im GKV-Bereich wieder Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, ist eine europa- und verfassungsrechtlich ausgewogene Lösung. Dabei geht er durchaus davon aus, dass auch sein Gesetz vor dem EuGH landen wird. „Aber dann möchte ich eine Lösung haben, von der wir in der Bundesregierung meinen, dass sie am ehesten Bestand hat“. Und das ist für Spahn keinesfalls das Rx-Versandverbot. In diesem Punkt hat er volles Vertrauen ins Bundesjustizministerium, das dieses Verbot für rechtlich nicht haltbar hält. „Das muss ich akzeptieren“.
Bundesrat hat eigenes Initiativrecht für Gesetze
Dass der Bundesrat nun anderer Auffassung ist, nimmt Spahn zur Kenntnis. Aber er hat eine klare Meinung dazu. Zum einen fehlt ihm das Verständnis, wenn die Apothekerschaft über die ABDA-Mitgliederversammlung ein einstimmiges Votum für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz gefasst hat und dann offenbar über die Länder wieder das Rx-Versandverbot nach vorne gebracht hat. Dazu sagt Spahn bemüht nüchtern und neutral:„Die Länder haben über den Bundesrat selbst ein Gesetzesinitiativrecht. Sie könnten also selbst einen Entwurf für ein Rx-Versandverbot vorlegen." Spahn erklärte den Apothekern zum Schluss seiner Rede in aller Deutlichkeit: „Wenn Sie meinen, die Länder können das besser, stelle ich die Dinge in Berlin gerne ein, bis der Bundesrat seinen Gesetzentwurf vorlegt“. Das meine er „sehr ernst“. Zugleich betonte er, dass er die kontroversen, aber konstruktiven Diskussionen mit den Apothekern fortsetzen wolle.
Wie und wann das parlamentarische Verfahren des Gesetzes im Bundestag weitergeht, beantwortete Spahn nur vage. Man wolle zunächst die Meinung der EU-Kommission abwarten, Anfang Oktober seien weitere Gespräche geplant. Allerdings: Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben diesbezüglich inzwischen Fakten geschaffen. Die beiden Fraktionen einigten sich darauf, die erste Lesung des Gesetzes, die eigentlich für den 16. oder 17. Oktober geplant war, von der Tagesordnung zu nehmen.
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In der anschließenden Diskussion wiederholte Spahn noch mehrmals, dass es für ihn kein VOASG und daneben die Forderung nach einem Rx-Versandverbot geben wird. Er sieht hier nur ein klares „Entweder-Oder". Der Minister forderte ein klares Signal, ob die Apotheker lieber auf den Bundesrat setzen und hoffen, dass er alles besser macht. Oder ob sie mit der Bundesregierung gehen, die nach sorgsamer Abwägung und im gemeinsamen Interesse einen konkreten Vorschlag gemacht habe.
7 Kommentare
Nicht ich.......
von pille62 am 30.09.2019 um 11:12 Uhr
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Tränen in BMG
von gabriela aures am 28.09.2019 um 2:10 Uhr
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AW: Tränen in BMG
von Conny am 28.09.2019 um 8:03 Uhr
AW: Tränen in BMG
von Florian Becker am 28.09.2019 um 23:45 Uhr
Glatt gelogen
von Stefan Haydn am 27.09.2019 um 18:47 Uhr
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Gleichpreisigkeit
von Roland Mückschel am 27.09.2019 um 16:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gleichpreisigkeit
von Anita Peter am 27.09.2019 um 17:37 Uhr
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