Oberlandesgericht Naumburg

DocMorris-Privatquittungen erneut vor Gericht

Berlin - 01.10.2019, 16:26 Uhr

Das Oberlandesgericht Naumburg hat derzeit gleich in mehreren brisanten Apotheken-Verfahren zu urteilen. Heute ging es um DocMorris-Quittungen für Privatversicherte. (c / Foto: DAZ.online)

Das Oberlandesgericht Naumburg hat derzeit gleich in mehreren brisanten Apotheken-Verfahren zu urteilen. Heute ging es um DocMorris-Quittungen für Privatversicherte. (c / Foto: DAZ.online)


Urteil soll am 30. Oktober verkündet werden

Am heutigen Dienstag stand nun die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg an. Es ist derselbe Senat, der derzeit auch über die Amazon-Verfahren des Münchener Apothekers Hermann Vogel zu entscheiden hat. Fabian Virkus, Rechtsanwalt des Apothekers aus Tangerhütte, erklärte im Anschluss gegenüber DAZ.online, dass die Richter nicht durchblicken ließen, in welche Richtung sie entscheiden werden. In der Verhandlung sei es unter anderem darum gegangen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen DocMorris und dem Apotheker aus Sachsen-Anhalt besteht – was DocMorris bestreitet.

Sein Urteil will das Gericht nach jetzigem Stand der Dinge am 30. Oktober verkünden. Darauf dürften viele Augen gerichtet sein. Nicht zuletzt angesichts der geplanten Apothekenreform, die künftig nur ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich vorsieht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte selbst wiederholt auf das Stendaler Urteil hingewiesen, wenn er verdeutlichen wollte, dass die Aussparung der PKV von seinem Rx-Boni-Verbot nicht allzu schlimm ist. Dabei ließ er allerdings außen vor, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. 

Wird das Urteil des Landgerichts nun allerdings bestätigt – am Ende möglicherweise sogar durch den Bundesgerichtshof – würden die Rx-Boni ausländischer Versender für Privatversicherte sicherlich den Reiz verlieren. Ihnen bliebe dann nur, ihrer Versicherung den Bonus durchzureichen, wollen sie sich nicht des Betrugs schuldig machen. Doch noch ist abzuwarten, wie die Entscheidung in Naumburg ausfällt – und wie es mit dem Verfahren dann weiter geht.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

ok...

von Michael Weigand am 01.10.2019 um 17:14 Uhr

....da ja dann die Preisbindung aufgehoben ist im Privatbereich und wenn das Gericht pro docmorris entscheidet, könnte ich meinen Patienten ja dann auf Wunsch folgendes anbieten:

1. Kaufpreis (nehmen wir mal den derzeitigen Grippeimpfstoff) mit einem Aufschlag von 5 Mio Euro
2. Wenn er am nächsten Tag wiederkommt und mir einen guten Tag wünscht bekommt er einen Bonus von 5 MIo minus dem Preis für den Grippeimpfstoff. Das ist ja das gleiche was docmorris macht. a) halten die sich nicht an die Preisbindung und b) quittieren sie etwas anderes und geben danach Boni
3. Selbst wenn der Privatpatient das von seiner PKV nicht erstattet bekommt, kann er den Rest ja dann noch beim Finanzamt geltend machen...Da zahlt der Staat meinen Patienten die Steuern der letzten zehn Jahre zurück....
finde den Fehler....

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