Mündliche Verhandlung in Luxemburg

Rabatte der Shop Apotheke vor dem EuGH

Berlin - 02.10.2019, 17:54 Uhr

Während in Deutschland am morgigen 3. Oktober Feiertag ist, wird in Luxemburg über die Rabatt-Werbung der Shop Apotheke in Frankreich verhandelt. ( r / Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/Fessy) 

Während in Deutschland am morgigen 3. Oktober Feiertag ist, wird in Luxemburg über die Rabatt-Werbung der Shop Apotheke in Frankreich verhandelt. ( r / Foto: Gerichtshof der Europäischen Union/Fessy) 


Am morgigen Mittwoch wird sich der Europäische Gerichtshof einmal wieder mit einer niederländischen Versandapotheke beschäftigen: Es geht um die Werbung der Shop Apotheke in Frankreich.

Nicht nur in Deutschland, auch in unserem Nachbarland Frankreich hat man seine Probleme mit den niederländischen Versandapotheken. Zwar geht es hier nicht um Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel – denn der Rx-Versandhandel ist in Frankreich gar nicht erlaubt. Aber auch die Art und Weise, wie die Shop Apotheke für Verschreibungsfreies wirbt, gefällt dortigen Apothekerorganisationen nicht. Wegen ihrer Werbung für OTC auf einer französischen Internetseite wurde die Shop-Apotheker in Frankreich wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt.

Der Vorwurf: Die Online-Apotheke habe durch eine groß angelegte Werbekampagne (sowohl im Internet als auch über Werbeflyer), mit der sie auf Rabatte hingewiesen habe, gegen französisches Recht verstoßen. In Frankreich ist es nämlich verboten,

  • mit Vorgehensweisen und Mitteln, die als gegen die Würde des Berufs angesehen werden, Kunden anzuwerben,
  • Patienten zu einem missbräuchlichen Konsum von Arzneimitteln zu verleiten und
  • einen kostenpflichtigen Suchmaschinen-Verweis zu nutzen.

Außerdem muss in den Vorgang der elektronischen Bestellung von Arzneimitteln ein Gesundheitsfragebogen aufgenommen werden.

All das habe die Shop Apotheke missachtet. Der niederländische Versender ist dagegen der Meinung, dass diese französischen Vorschriften gar nicht auf ihn anwendbar seien. Vielmehr unterliege man allein den niederländischen Vorschriften, nach denen die Werbemaßnahmen zulässig seien.

Französisches Gericht: Sind die nationalen Regeln mit EU-Recht vereinbar?

 

In erster Instanz ging der Streit zu Ungunsten der Niederländer aus. Der Cour dʼappel de Paris, das größte Berufungsgericht Frankreichs, hat dann aber dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt (Rs. C-649/18). Und über dieses wird am morgigen Donnerstag in Luxemburg verhandelt. Das französische Gericht möchte wissen, ob die Anwendung der französischen Vorschriften auf die niederländische Online-Apotheke mit dem Unionsrecht vereinbar ist, insbesondere mit den Vorschriften über den freien Warenverkehr. Man darf gespannt sein, wie sich die Rechtsprechung des EuGH zu Versandapotheken fortsetzt.

Auch in Österreich und Italien gibt es wegen ihrer aggressiven OTC-Werbung bereits Klagen gegen die Shop Apotheke.

In Deutschland machte der EU-Versender kürzlich von sich Reden,weil er mehrere falsche verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgeliefert haben soll. 

Insgesamt stehen die Zeichen bei der Shop Apotheke, wie bei DocMorris, aber auf Wachstum. Der Umsatz stieg Konzernangaben zufolge in den ersten sechs Monaten dieses Jahres auf Konzernebene um 32 Prozent auf rund 338 Millionen Euro. Damit ist man zwar etwas langsamer gewachsen als in der Vorjahresperiode. Aber insbesondere bei der Zahl aktiver Kunden vermeldete die Shop Apotheke zuletzt enorme Wachstumszahlen: Eigenen Angaben zufolge ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 50 Prozent von 2,8 Millionen auf 4,2 Millionen gewachsen. Derzeit baut sich der Konzern ein großes neues Logistikzentrum direkt an der deutschen Grenze auf. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Shop Apotheke

von Bernd Küsgens am 02.10.2019 um 19:11 Uhr

Seltsam, bei Versendern gibt es nur Zuwächse. Ich bin davon überzeugt, dass es keine Branche gibt, bei der so gelogen wird wie in der Online Branche, egal ob es sich um Zalando, amazon oder DocMorris handelt. Auch die Verluste sind gelogen.

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