Verband für Sozialen Wettbewerb vs. Allergosan

Stress um „Omni Biotic Stress“

Berlin - 11.10.2019, 14:59 Uhr

Aus Sicht des Verbandes für Sozialen Wettbewerb Kennzeichnung und Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels „Omni Biotic Stress“ irreführend. (b/Foto: Allergosan/ Hintergrund: Bits and Splits / stock.adobe.com)

Aus Sicht des Verbandes für Sozialen Wettbewerb Kennzeichnung und Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels „Omni Biotic Stress“ irreführend. (b/Foto: Allergosan/ Hintergrund: Bits and Splits / stock.adobe.com)


Alergosan hält einen Rückruf nicht für erforderlich

Doch das österreichische Unternehmen hält einen Rückruf nicht für erforderlich. Anita Frauwallner, CEO von Allergosan, verwies gegenüber DAZ.online darauf, dass ihre Rechtsvertretung eine solche Pflicht nicht sehe. Vorgesorgt hat man dennoch: Die originale Produktformulierung gebe es jetzt deutschlandweit unter dem neuen Produktnamen Omni-Biotic® SR-9, teilt die Unternehmenschefin mit. Frau Frauwallner ist weiterhin von ihrem Produkt überzeugt – ebenso wie davon, dass der bislang nur im Eilverfahren entschiedene Fall in einem Hauptsacheverfahren zugunsten von Allergosan entschieden wird. Ein solches ist bislang allerdings gar nicht anhängig. Frauwallner zufolge wird der VSW vom Gericht in Kürze die Aufforderung erhalten, Klage zu erheben, „um uns die Möglichkeit zu geben, die offenen Fragen einer endgültigen Klärung zuzuführen“.

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Was heißt das für die Apotheken?

Der Wettbewerbsverband wartet derweil noch auf eine Rückmeldung aus Österreich.  Von einer Umbenennung des Produktes ist hier nichts bekannt. Was heißt das nun aber für die Apotheken, die noch Präparate mit der alten Bezeichnung auf Lager haben? Der VSV erklärt dazu. „Gegebenenfalls werden wir prüfen, ob und inwieweit wir hier auch gegen einzelne Apotheken vorgehen, sollte sich der Hersteller auch weiterhin nicht rechtskonform verhalten“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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