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Apotheken-Impfungen im Masernschutzgesetz
Auflösungserscheinungen bei der Apothekenreform
Dittmar: Einige Punkte werden vorgezogen
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, bestätigte gegenüber DAZ.online, dass man die Grippeschutzimpfungen in Apotheken aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz ins Masernschutzgesetz packen will. Dittmar wörtlich: „Wir brauchen für unsere Apotheken eine rechtssichere Lösung, die auch auf EU-Ebene Bestand hat. Hierfür sind weitere Gespräche auf EU-Ebene notwendig. Da unklar ist, wann das Apotheken-Stärkungsgesetz den Bundestag erreicht, ziehen wir einige unstrittige Punkte vor. Das Modellvorhaben Grippeschutzimpfung halte ich für einen guten Ansatz, um die Impfquote zu steigern.“
Dittmar sagte auch: „Und auch Dauerverordnungen für mehrere Quartale sind ein probates Mittel, um unnötige Arztkontakte zu vermeiden, wenn bei einer Dauermedikation keine engmaschige ärztliche Kontrolle notwendig ist.“ Zur Erklärung: Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz will die Bundesregierung es auch ermöglichen, dass Ärzte ihren Patienten Dauerverordnungen ausstellen, damit insbesondere Chroniker seltener zum Arzt müssen, um sich Folgerezepte zu holen. Dieses Vorhaben ist zumindest bislang aber in kein anderes Gesetz transportiert worden, es ist weiterhin Teil des geplanten Apotheken-Stärkungsgesetzes.
Verordnungen schon beschlossen
Dass Union und SPD Teile aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz herausnehmen, um sie mit anderen Vorhaben zu beschließen, ist nicht das erste Mal. Schon während der Entwurfsphase hatte das Bundesgesundheitsministerium weite Teile aus der geplanten Reform entfernt und sie extra über eine Sammelverordnung dem Kabinett vorgelegt. Unter anderem ging es um Anpassungen am Apothekenhonorar (Notdienste und BtM-Vergütung) sowie Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung. Diese Sammelverordnung wurde kürzlich vom Bundesrat beschlossen und dürfte nach einigen Änderungen bald erneut vom Bundeskabinett beschlossen werden, damit sie in Kraft treten kann.
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Was passiert mit den Dienstleistungen?
Für die Apotheker ist das ein gefährliches Unterfangen. Denn neben dem geplanten Rx-Boni-Verbot, das derzeit für die Verzögerungen sorgt, enthält das Apotheken-Stärkungsgesetz noch weitere wichtige Regelungen. Beispielsweise zur Einführung des E-Rezeptes: Ärzten und EU-Versendern soll ausdrücklich verboten werden, Patienten mit dem E-Rezept zu lenken. Nicht zu vergessen sind natürlich auch die vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen: Erstmals sollen die Kassen verpflichtet werden, die Apotheker für neue, pharmazeutische Dienstleistungen zu entlohnen. Doch das Schicksal dieser Neuregelungen ist nun völlig offen.
4 Kommentare
und wirtschaftlich
von Dr Schweikert-Wehner am 16.10.2019 um 7:05 Uhr
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Heilkunde
von Dr Schweikert-Wehner am 16.10.2019 um 6:48 Uhr
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Macht Nichts
von Anita Peter am 15.10.2019 um 14:15 Uhr
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AW: Macht Nichts für uns
von Dr. Schweikert-Wehner am 15.10.2019 um 17:10 Uhr
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