Änderungsantrag zum DVG

E-Medikationsplan: GroKo plant Datenbank für einheitliche Wirkstoffangaben

Süsel - 16.10.2019, 15:00 Uhr

Union und SPD wollen eine neue Referenzdatenbank für jedes Fertigarzneimittel schaffen, dazu liegt ein Änderungsantrag zum DVG vor. ( r / Foto: imago images / Panthermedia)

Union und SPD wollen eine neue Referenzdatenbank für jedes Fertigarzneimittel schaffen, dazu liegt ein Änderungsantrag zum DVG vor. ( r / Foto: imago images / Panthermedia)


Zum künftigen elektronischen Medikationsplan sollen auch einheitliche und verbindliche Bezeichnungen des Wirkstoffes, der Darreichungsform und der Wirkstärke der angewendeten Arzneimittel gehören. Diese sollen in einer neuen Referenzdatenbank für jedes Fertigarzneimittel festgelegt werden. Dies sieht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen für das Digitale-Versorgung-Gesetz vor.

Im Schatten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) ist das bereits weiter fortgeschrittene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von den Apothekern bisher eher weniger beachtet worden. Doch es zeichnet sich zunehmend ab, dass auch dieses Gesetz für den Arbeitsalltag der Apotheken relevant wird. Zum DVG findet am heutigen Mittwoch in Berlin eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Daran wird auch die ABDA teilnehmen. Unter anderem geht es um die Frist, bis zu der sich die Apotheker an die Telematikinfrastruktur anbinden müssen. DAZ.online hatte kürzlich darüber berichtet.

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Neue Referenzdatenbank

Mittlerweile liegen gemeinsame Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zum DVG vor. Auch darin geht es um apothekenrelevante Themen. Einer dieser Änderungsanträge sieht vor, eine Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel einzurichten, in der eine verbindliche einheitliche Bezeichnung für die Verwendung im Medikationsplan vorgeschrieben wird. In einem neuen Absatz 3a für den § 31a SGB V soll bestimmt werden:


Bei der Angabe von Fertigarzneimitteln sind im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung insbesondere auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben. Hierfür sind einheitliche Bezeichnungen zu verwenden, die in der Referenzdatenbank nach § 31b zur Verfügung gestellt werden.“

Änderungsantrag zum DVG


Ein neuer § 31b SGB V soll die Errichtung dieser Referenzdatenbank regeln. Demnach soll das Bundesgesundheitsministerium das Betreiben der Datenbank sicherstellen. Es soll diese Aufgabe auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder eine geeignete juristische Person des Privatrechts übertragen dürfen. Die Regularien für die Beleihung einer solchen Institution sollen wiederum in einem neuen § 31c SGB V regelt werden.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Teilbarkeit / Mörserbarkeit / Sondengängigkeit

von Dr Christian Kirchhoff am 16.10.2019 um 18:34 Uhr

Super, dann könnte man auch wichtige Parameter zentral hinterlegen. Ich frage mich aber, warum die passende Normierungen nicht Teil des aktuellen ABDA Artikelstamms werden kann? Wozu eine separate DB?

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