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Änderungsantrag zum DVG
E-Medikationsplan: GroKo plant Datenbank für einheitliche Wirkstoffangaben
Patientenverständlichkeit im Mittelpunkt
Die Daten sollen mindestens alle zwei Wochen, also im üblichen Rhythmus der Änderungen für Daten von Fertigarzneimitteln aktualisiert werden. Die wesentlichen Inhalte der neuen Datenbank ergeben sich aus dem geplanten neuen § 31b Abs. 3 SGB V. Demnach sollen die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke auf den Zulassungsangaben des Arzneimittels basieren. Diese Daten sind „zu vereinheitlichen und patientenverständlich so zu gestalten, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind.“ In der Begründung wird die patientenverständliche Gestaltung hervorgehoben. Dazu sollen die Wirkstoffbezeichnungen vereinfacht werden können. In einem Beispiel wird erläutert, dass die Bezeichnung Bisoprolol anstelle der verschiedenen Bisoprololsalze genannt werden sollte.
Zustimmung von der ABDA
Die ABDA hat diesen Vorschlag in ihrer jüngsten Stellungnahme zum DVG begrüßt. Dies sei „ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung einer besseren Patientenverständlichkeit von Medikationsplänen“. Die Bedeutung einheitlicher, patientenverständlicher Angaben in Medikationsplänen sei auch in einem von Bundesgesundheitsministerium geförderten Erprobungsprojekt deutlich geworden. Die ABDA fordert allerdings, dass finanzielle Mehrbelastungen für Ärzte und Apotheken von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert werden müssten. Solche Mehrbelastungen könnten sich aus den Entgelten des Datenbankbetreibers ergeben.
Verständlichkeit contra pharmazeutische Feinheiten
Praktisch würde die vorgeschlagene Neuregelung bedeuten, dass die Software der Ärzte und der Apotheken die Daten aus der neuen Datenbank enthalten müsste. Denn beim Erstellen von Medikationsplänen müssten für jedes Fertigarzneimittel genau die Angaben aus der Datenbank verwendet werden. Diese normierte Vorgehensweise dürfte viel weniger fehleranfällig sein, als wenn das Praxispersonal jeweils nach einer angemessenen Darstellungsweise sucht. Doch durch die Orientierung an der Verständlichkeit für Patienten wird in manchen Fällen pharmazeutisch relevante Information verloren gehen. Dies erinnert an die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Austauschbarkeit, die aus pharmazeutischer Sicht immer wieder kritisiert werden. In Einzelfällen führt dies zur Ablehnung der Substitution wegen „pharmazeutischer Bedenken“. Mit der neuen Referenzdatenbank würde ein weiteres Instrument geschaffen, das pharmazeutische Unterschiede nivelliert. Mit der besseren Eignung für die Patienten würden die Medikationspläne damit an Aussagekraft für den Informationsaustausch zwischen den Heilberuflern verlieren. Schlimmstenfalls droht zusätzlich ein neues Retaxationsrisiko für die erhoffte Honorierung der Medikationspläne. Letztlich ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie komplex die angestrebte Digitalisierung in der Arzneimittelversorgung ist.
1 Kommentar
Teilbarkeit / Mörserbarkeit / Sondengängigkeit
von Dr Christian Kirchhoff am 16.10.2019 um 18:34 Uhr
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