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Schönheits-OP-Werbung und Hilfe nach sexuellen Übergriffen
Doch Minister Spahn hat noch weitere Änderungsanträge in den Entwurf für das Masernschutzgesetz untergebracht. Zum einen ein weitergehendes Werbeverbot für Schönheitsoperationen. Schon jetzt ist verboten, hierfür mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustands vor und nach dem operativen Eingriff zu werben. Nun sollen auch Werbemaßnahmen untersagt werden, die sich speziell oder überwiegend an Jugendliche richten, auch solche in sozialen Netzwerken.
Zudem sollen Kassen künftig für Leistungen zur „vertraulichen Spurensicherung“ bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch, einen sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung aufkommen. Eine derartige Spurensicherung noch vor einer polizeilichen Anzeige ist für die Beweisführung in etwaigen späteren straf- oder zivilrechtlichen Verfahren notwendig – doch eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme fehlt bislang. Wird die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Anzeige vorgenommen, zahlt die Polizei die Kosten. Künftig soll es so sein, dass Ärzte und Krankenhäuser die Leistungen der vertraulichen Spurensicherung mit den Krankenkassen abrechnen können, ohne dass die untersuchte Person von der Kasse identifiziert werden kann. Umfasst sind auch Laborleistungen, die Dokumentation und der Transport von Beweismitteln.
Diese Woche Mittwoch wird der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zu dem Gesetzentwurf befragen. Dann besteht nochmals Gelegenheit, Änderungsanträge einzubringen. In Kraft treten soll das Masernschutzgesetz nach derzeitiger Planung zum 1. März 2020.
2 Kommentare
Podiumsdiskussion
von Maria S. am 21.10.2019 um 22:12 Uhr
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Geplantes Masernschutzgesetz verfassungswidrig
von Maria S. am 21.10.2019 um 21:56 Uhr
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