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Vom Apothekenstärkungsgesetz ins Masernschutzgesetz
Für Apotheken ist das Gesetz vor allem durch zwei Änderungsanträge interessant geworden. Es geht um Regelungen, die aus dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken herausgelöst wurden. Sie betreffen Modellprojekte für Grippeimpfungen in der Apotheke und Wiederholungsverordnungen. Beide Vorhaben haben sich inhaltlich nicht geändert. Sie sind den Regierungsfraktionen aber offensichtlich so wichtig, dass sie ein absehbares Inkrafttreten sicherstellen wollen. Denn das Schicksal der Apothekenreform ist derzeit ungewiss.
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Konkret soll zur Erhöhung der Impfquote bei Grippeschutzimpfungen ein weiterer niedrigschwelliger Zugang zur Impfung geboten werden – und zwar über regionale Modellvorhaben in Apotheken. Krankenkassen oder deren Landesverbände sollen mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder den Landesapothekerverbänden entsprechende Vorhaben vereinbaren. Für die Teilnahme sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem müssen die impfenden Apotheker zuvor durch Ärzte geschult werden. Die Projekte sollen auf längstens fünf Jahre angelegt sein und anschließend ausgewertet werden.
Was das Wiederholungsrezept betrifft, so bleibt es dabei, dass Ärzte Versicherten, die kontinuierlich mit einem Arzneimittel versorgt werden müssen, Verordnungen ausstellen dürfen, die nach der Erstabgabe eine bis zu drei Mal wiederholende Abgabe erlauben. Solche Rezepte dürfen innerhalb eines Jahres nach Ausstellung von der Apotheke beliefert werden.
2 Kommentare
Podiumsdiskussion
von Maria S. am 21.10.2019 um 22:12 Uhr
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Geplantes Masernschutzgesetz verfassungswidrig
von Maria S. am 21.10.2019 um 21:56 Uhr
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