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Vorlage des Bundesfinanzhofs
DocMorris-Steuerstreit und Rx-Boni erneut vor dem EuGH
Erneut wird der niederländische Versender DocMorris den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Diesmal geht es um eine Frage aus dem Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitenden Arzneimittellieferungen im Binnenmarkt: Darf das Unternehmen bei seinen Arzneimittellieferungen an GKV-Versicherte in Deutschland wegen der Rabatte, die es den Versicherten gewährt, die Steuerbemessungsgrundlage mindern, um Steuern zu sparen? Das deutsche Finanzamt und das Finanzgericht Düsseldorf meinten: Nein. Der Bundesfinanzhof will die Sache nun in Luxemburg klären lassen.
DocMorris streitet bereits seit einigen Jahren mit dem Finanzamt – es geht um den Umsatzsteuerbescheid 2013. Die Niederländer wollen darin die ihnen an PKV- wie auch GKV-Versicherte gewährten Rabatte berücksichtigt wissen. Sie gingen dabei davon aus, dass sie im Inland steuerpflichtig sind – aber sie fanden, die Bemessungsgrundlage müsse um die Rabatte gemindert werden. Das ging beim Finanzamt durch, soweit es um Privatversicherte ging oder auch um gesetzlich Versicherte, die direkt einen Kaufvertrag mit DocMorris schlossen – also die Fälle, in den DocMorris von den Kunden bezahlt wurde. Nicht akzeptieren wollte die Steuerbehörde dagegen die Minderung, wenn es um die Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse geht.
DocMorris zog deshalb wegen des Steuerbescheids vor das Finanzgericht. In erster Instanz wurde die Klage in Düsseldorf abgewiesen. Daraufhin zogen die Niederländer vor den Bundesfinanzhof. Dieser hat sich bereits im Juni mit dem Fall befasst – allerdings hat er seinen Beschluss erst am 31. Oktober veröffentlicht.
Bundesfinanzhof fragt EuGH: Darf DocMorris die Steuerbemessungsgrundlage mindern?
Eine Entscheidung in der Sache haben die Bundesfinanzrichter nicht gefällt. Sie haben stattdessen dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1.) Ist eine Apotheke, die Arzneimittel an eine gesetzliche Krankenkasse liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an den Krankenversicherten zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des EuGH-Urteils Elida Gibbs Ltd. vom 24.10.1996 - C-317/94 berechtigt?
2.) Bei Bejahung: Widerspricht es den Grundsätzen der Neutralität und der Gleichbehandlung im Binnenmarkt, wenn eine Apotheke im Inland die Steuerbemessungsgrundlage mindern kann, nicht aber eine Apotheke, die aus einem anderen Mitgliedstaat an die gesetzliche Krankenkasse innergemeinschaftlich steuerfrei liefert?
4 Kommentare
Finanzen - 1.2.3.
von Pille Palle am 05.11.2019 um 17:10 Uhr
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Oh wie schön ist Straßburg!!
von Steuermichel am 01.11.2019 um 8:30 Uhr
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DocMorris - Apotheke oder reiner Arzneimittelversender?
von Uwe Hüsgen am 31.10.2019 um 19:36 Uhr
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AW: DocMorris - Apotheke oder reiner
von Heiko Barz am 01.11.2019 um 11:19 Uhr
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