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14. November 2019
Lieferengpässe sind eines der drängenden Probleme unserer Tage. Sogar das Fernsehen nimmt sich mehr als einmal dieses Themas an. Da die Ursachen komplex sind, lassen rasche Lösungen noch auf sich warten – und Apotheken kämpfen weiterhin mit Schwierigkeiten, Rezepte wegen fehlender Arzneimittel zu beliefern. Die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition haben bereits angekündigt, mit gesetzlichen Maßnahmen auf die Engpässe zu reagieren. Und sie werden sogar konkret: An das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) soll ein Änderungsantrag angehängt werden, der mit verschiedenen Regelungen die Vermeidung und das bessere Management von Defekten vorsieht. Das Gesetz soll bereits Ende November im Bundesrat besprochen werden. Ein Vorschlag, mit dem Lieferengpässe besser gemanagt werden sollen, fällt uns dabei besonders auf: Wenn Apotheker ein Arzneimittel länger als 24 Stunden nicht beziehen können, sollen sie es gegen ein anderes, wirkstoffgleiches, nicht rabattiertes und lieferbares Präparat austauschen können. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Das abzugebende Arzneimittel darf nicht teurer sein als das verordnete Arzneimittel. Ah ja, mein liebes Tagebuch, wo bitte ist da die Verbesserung für unsere Patienten? Wir können doch jetzt schon ein anderes Präparat abgeben, wenn das verordnete nicht lieferbar ist. Ein echter Durchbruch gegen Lieferengpässe wäre doch das, was Kollege Christian Becker kommentiert: Den Passus „nicht teurer als das Verordnete“ streichen und den Gesetzesvorschlag erweitern um den Satz: Nach 24h Nichtlieferbarkeit darf das günstigste lieferbare Arzneimittel abgegeben werden, ohne dass der Patient Mehrkosten tragen muss“. Das wär’s doch – auch im Sinne der Patienten, die für die Engpässe am allerwenigsten verantwortlich sind.
Also, mein liebes Tagebuch, bald geht’s los mit dem Impfen. Der Bundestag hat zusammen mit dem Masernschutzgesetz das Modellvorhaben zu Grippeimpfungen beschlossen. Eigentlich sollten diese Modellvorhaben mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz kommen, aber da es bei diesem Gesetz aufgrund von verzögerten Abstimmungen mit der EU klemmt, hat man die Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken ans Masernschutzgesetz angehängt. Wenn das Gesetz den 2. Durchgang im Bundesrat passiert (20.12.) und dann am 1. März 2020 in Kraft tritt, können sich all diejenigen, die am Modellprojekt Impfen teilnehmen wollen, auch schon mal so langsam auf die Schulungen fürs Impfen vorbereiten. Und im nächsten Herbst wird dann in Apotheken geimpft! So wird’s was! Mit dem Masernschutzgesetz wird noch eine weitere Regelung für uns Apothekers kommen: die Möglichkeit, Wiederholungsrezepte zu beliefern – wenn, ja wenn die Ärzte sie denn ausstellen. Ob sie das tun werden, ob sie die Chance nutzen, ihren Patienten damit entgegenzukommen? Wie man in Stellungnahmen las, war die Bereitschaft, Wiederholungsrezepte auszustellen, gelinde gesagt mehr als zurückhaltend. Vielleicht muss da der Druck von den Patienten selbst kommen…
In dieser Woche hat es der Bundestag abgesegnet: das PTA-Reformgesetz. Bundesgesundheitsminister Spahn freut sich, wieder ist eines seiner Herzensangelegenheiten durchs Parlament: PTAs bekommen eine Ausbildung mit modernen Inhalten, es bleibt bei einer Ausbildungszeit von zweieinhalb Jahren, in der sie eine Vergütung erhalten, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Und PTAs mit mindestens drei Jahre Berufserfahrung, guten Prüfungsnoten und regelmäßigen Fortbildungen sollen vermehrt ohne Aufsicht pharmazeutisch arbeiten können. Mein liebes Tagebuch, schön, dass der Minister hier so Dampf gemacht und endlich eine PTA-Reform auf den Weg gebracht hat. Es wurde auch Zeit, denn die Anforderungen an den pharmazeutischen Assistenzberuf haben sich seit 1968, als dieser Beruf ins Leben gerufen wurde, doch grundlegend geändert. Es war ja schon nicht mehr feierlich, wie eine Reform des PTA-Berufs jahrelang von unserer Berufsvertretung verbummelt wurde. Dass es nun bei einer Ausbildungsdauer von zweieinhalb Jahren bleiben wird, wird dem PTA-Berufsverband und der Apothekengewerkschaft Adexa nicht gefallen. Sie hätten sich gerne eine dreijährige Ausbildungsdauer gewünscht, um die neuen Ausbildungsinhalte auch fundiert vermitteln zu können. Mein liebes Tagebuch, die Praxis wird’s zeigen, wie die Schulen mit den ihnen zur Verfügung stehenden zwei Jahren zurecht kommen werden. Um sich auf die neuen Lehrinhalte vorzubereiten, besteht immerhin ausreichend Zeit: Das Gesetz soll im Wesentlichen erst zum 1. Januar 2023 wirksam werden – wenn der Bundesrat zustimmt. Und der hatte vor der Bundestagsberatung etliche Nachbesserungen gefordert, u. a. eine längere Ausbildungsdauer. Mein liebes Tagebuch, dass es mit der längeren Ausbildungszeit nichts wurde, liegt daran, dass sich die Union und die Sozialdemokraten nicht auf eine Verlängerung einigen konnten. Die Unionspolitiker sahen keinen Sinn in einer Verlängerung, die neuen Inhalte könnten auch in zweieinhalb Jahren vermittelt werden, meinen sie. Die SPD-Politiker dagegen wollten ein halbseidenes Kompromissangebot der Union, die einen kürzeren Theorie-Block vorschlug, der zudem noch praxisbegleitend hätte stattfinden sollen, nicht zustimmen. Ob die Länder mit dem jetzt beschlossenen kleinen Maßnahmenpaket zufrieden sind, wird sich zeigen – der Bundesrat muss dem Vorhaben letztlich zustimmen, er kann auch noch den Vermittlungsausschuss einberufen.
Auch das wurde Zeit: Unsere Approbationsordnung soll weiterentwickelt werden. Der Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) hatte dies vorgeschlagen, die BAK-Mitgliederversammlung hat dem zugestimmt. Welche Richtung die Novellierung einschlagen soll, gibt das Thesenpapier „Zur Ausbildung des Apothekers“ vor, das von der Arbeitsgemeinschaft „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“ entwickelt wurde. Und wann gibt es endlich eine neue Approbationsordnung? Gemach, mein liebes Tagebuch, das wird noch dauern, so schnell werden wir unseren Nachwuchs nicht mit einer zeitgemäßen Ausbildung beglücken und zukunftsfest machen können. Denn eine Novellierung der Approbationsordnung ist ein langer, steiniger und mühsamer Weg mit vielen Hürden. Obwohl es durchaus sinnvoll wäre, wenn alles ein wenig rascher ginge. Denn Anforderungen an zukünftige Apotheker haben sich, wie die letzten Jahre gezeigt haben, massiv geändert, Stichworte sind Klinische Pharmazie, Medikationsanalyse und -management, mehr Patientenorientierung. Das Thesenpapier sieht vor allem in diesen Bereichen Handlungsbedarf: Die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie müssen erweitert und inhaltlich stärker aufeinander abgestimmt werden, heißt es da. So ist es, mein liebes Tagebuch. Hoffen wir, dass wir einen Novellierungsbeschleuniger finden. Immerhin, ein Anfang ist gemacht.
15 Kommentare
Die „ausgefallene und mundtote Apothekergeneration“ ...
von Christian Timme am 17.11.2019 um 12:30 Uhr
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Jörn Graue
von Wolfgang Müller am 17.11.2019 um 11:25 Uhr
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AW: Aw.: Jörn Graue
von Bernd Jas am 17.11.2019 um 18:03 Uhr
24 Stunden
von Karl Friedrich Müller am 17.11.2019 um 11:15 Uhr
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Makelverbot, Lieferengpässe
von Uwe Hüsgen am 17.11.2019 um 10:55 Uhr
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AW: Aw.: Makelverbot, Lieferengpässe,
von Bernd Jas am 17.11.2019 um 16:57 Uhr
AW: Makelverbot, Lieferengpässe
von Christian Giese am 17.11.2019 um 19:15 Uhr
Es ist schon erstaunlich…
von Gunnar Müller, Detmold am 17.11.2019 um 10:11 Uhr
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AW: Es ist schon erstaunlich
von Karl Friedrich Müller am 17.11.2019 um 10:21 Uhr
Lutz Tisch und Co
von Conny am 17.11.2019 um 9:07 Uhr
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Botendienst
von Karl Friedrich Müller am 17.11.2019 um 8:54 Uhr
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AW: Bodendienst
von Bernd Jas am 17.11.2019 um 18:28 Uhr
AW: Bodendienst
von Bernd Jas am 17.11.2019 um 18:28 Uhr
AW: Bodendienst
von Bernd Jas am 17.11.2019 um 18:28 Uhr
Der echte Norden und seine Sprache !
von Ulrich Ströh am 17.11.2019 um 8:29 Uhr
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