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Ergänzende Verträge
Preisanker bei Importen: Bei manchen Kassen doch noch Rücksprache
Achtung regionale Verträge!
Auch bei Regionalkassen gibt es analoge Regelungen in ergänzenden Arzneiversorgungsverträgen, so zum Beispiel bei der AOK Niedersachsen. Die hat dem LAV dort aber bestätigt, die Rücksprachepflicht bei Überschreitung des Preisankers im Falle von Nichtlieferfähigkeiten im importrelevanten Markt vorerst auszusetzen. Somit sollte jede Apotheke prüfen, ob in den jeweils geltenden regionalen Arzneiversorgungsverträgen entsprechende Regelungen für den Importmarkt enthalten sind und wie die Kassen damit im Einzelfall umgehen.
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Definitiv unterbleiben kann die Rücksprache im Generikamarkt, wenn bei Nichtverfügbarkeit (§ 14 Absatz 1 Rahmenvertrag) und Akutversorgung (§ 14 Absatz 2 Rahmenvertrag) der Preisanker überschritten wird. Darauf konnten sich DAV und GKV-Spitzenverband Ende Oktober einigen.
5 Kommentare
Wer ist so naiv
von ratatosk am 20.11.2019 um 8:44 Uhr
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Krankenkassen und Verträge
von gerd reitler am 19.11.2019 um 20:23 Uhr
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Preisanker allgemein
von Conny am 19.11.2019 um 10:18 Uhr
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AW: Preisanker allgemein
von gerd reitler am 19.11.2019 um 20:27 Uhr
AW: Preisanker allgemein
von Conny am 19.11.2019 um 22:15 Uhr
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