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Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
VdPP fordert notwendige Arzneimittel für alle
Alle Menschen, die in der Bundesrepublik leben, haben ein Recht, im Krankheitsfall medizinisch und nötigenfalls mit Arzneimitteln versorgt zu werden – dies darf keine Frage des Geldbeutels, der Cleverness oder des Aufenthaltsstatus des Einzelnen sein. So lautet das Fazit des diesjährigen Herbstseminars des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Von der Politik fordert der Verein daher unter anderem, Zuzahlungen abzuschaffen und rezeptfreie Arzneimittel wieder in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen.
Am 31. Oktober fand in Berlin das Herbstseminar des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) statt. Es stand unter der Überschrift „Pharmazie in sozialer Verantwortung – Notwendige Arzneimittel für alle – solidarisch finanziert!“. Ein Ergebnis des Seminars ist eine Stellungnahme, die genau dieses Thema adressiert.
„Es darf nicht sein, dass in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik immer mehr Menschen, die in Armut leben, nicht mehr ausreichend versorgt werden“, erklärt VdPP- Vorstandsmitglied Thomas Hammer. Es sei nicht hinzunehmen, dass Erkrankte aufgrund der zu leistenden Zuzahlungen ihre Arzneimittel nicht mehr in den Apotheken beziehen oder Dosierungen strecken, um über die Runden zu kommen. Es sei auch ein Armutszeugnis für unser Gemeinwesen, wenn bei uns lebende Menschen ohne Krankenversicherung oder auch ohne Papiere auf Almosen und ehrenamtliches Engagement angewiesen seien.
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Die Stellungnahme verweist darauf, dass der Anspruch auf Gesundheit und die Versorgung im Krankheitsfall ein Menschenrecht sei: „Die Bundesrepublik hat den UN-Sozialpakt, der dies festschreibt, unterschrieben und ratifiziert“. Die Realität in der Bundesrepublik sehe allerdings für viele Menschen komplett anders aus.
Konkret fordert der VdPP in seiner Stellungnahme, dass die Zuzahlungen, die Betroffenen den Zugang zu notwendigen Arzneimitteln erschweren, zurückgenommen werden. Zuzahlungen widersprächen dem Solidaritätsgedanken der GKV. Die bestehenden Härtefallregelungen seien für Menschen mit wenigen finanziellen Mitteln „überhaupt nicht ausreichend“. Zudem müssten nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden – „soweit sie zur Behandlung von Erkrankungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 SGB V)“. Bisher kommt die Erstattungsfähigkeit nur für Arzneimittel gegen schwerwiegende Erkrankungen in Betracht – der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt diese Ausnahmen.
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