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Staub, Schmutz und beißender Geruch
St. Martins-Apotheke: Eilantrag abgelehnt
Die Kapseln: mit 200 mg Procain deklariert, 450 mg enthalten
Doch das Gericht äußert sich auch über die vorgefundenen Herstellungsbedingungen hinaus. Der Apothekeninhaber habe auch aufgrund des Inhalts beziehungsweise der Zusammensetzung der Produkte „Procain“ und „Roter Reisschalenextrakt“ bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr gebracht. Nach dem Untersuchungsbefund des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) enthielt das in der Apotheke sichergestellte Produkt „Roter Reisschalenextrakt“ (wie zu erwarten) nämlich den Wirkstoff Lovastatin, der allerdings nicht als wirksamer Bestandteil deklariert worden war und mit dessen Einnahme Gesundheitsrisiken verbunden sind.
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Das ebenfalls in der Apotheke sichergestellte Produkt „Procain“ habe nach dem Untersuchungsbefund des LGL einen durchschnittlichen Gehalt von 451,7 mg Procain-HCI je Kapsel aufgewiesen, obwohl auf dem Etikett lediglich 200 mg Procain-HCI ausgewiesen worden seien, heißt es in der Pressemitteilung. Die empfohlene Tagesdosis von drei Kapseln sei somit gesundheitsgefährdend und bedenklich. Betont wird, dass den Anwendern die hohe Dosis ja nicht bewusst sei.
Das Gericht bezieht sich auf die Einschätzung des LGL, nach der die mit der oralen Einnahme von Procain verbundenen Risiken und Nebenwirkungen mangels klinischer Studien kaum abzuschätzen sind. Es fänden sich Nebenwirkungen wie Blasenbildung der Schleimhäute, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen bis hin zu einem schweren allergischen Schock.
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