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Nach Senkung bei Damenhygieneartikeln
Sanacorp fordert ermäßigten Steuersatz auf Arzneimittel
Ab dem 1. Januar gilt auf Damenhygieneartikel wie Tampons und Binden der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der reduzierte Satz gilt für viele Produkte, die der Grundversorgung dienen, zum Beispiel für Grundnahrungsmittel. Der Gesetzgeber ist nun zu dem Schluss gekommen, dass Damenhygieneartikel auch diesen Dingen des täglichen Bedarfs zuzurechnen sind und hat die „Tamponsteuer“ gesenkt. Aus Sicht des Großhändlers Sanacorp ist das ein richtiger Schritt. Er greife allerdings zu kurz, denn auf lebenswichtige Arzneimittel gelte immer noch der volle Mehrwertsteuersatz, kritisiert die Sanacorp.
Der Großhändler Sanacorp hält es laut einer Mitteilung vom vergangenen Freitag für einen überfälligen und richtigen Schritt, dass zum 1. Januar 2020 die Mehrwertsteuer auf Damenhygieneartikel wie Tampons und Binden vom vollen Satz von 19 Prozent auf den ermäßigten von 7 Prozent gesenkt wird, so wie er für viele Dinge des täglichen Bedarfs gilt. Zehntausende Gegner der „Tampon Tax“ hatten im Vorfeld eine Online-Petition unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“ unterstützt.
Für Sanacorp greift die Entscheidung aber viel zu kurz und ist daher höchstens als Symbolpolitik zu bezeichnen. Denn im Gegensatz zu vielen trivialen Dingen im Leben mit ermäßigtem Steuersatz, wie Schnittblumen oder frischen Adventskränzen, gelte in Deutschland immer noch der volle Mehrwertsteuersatz auf lebenswichtige Arzneimittel, heißt es in der Mitteilung. Diese seien, nach Dänemark mit 25 Prozent und Bulgarien mit 20 Prozent, sogar mit dem dritthöchsten Mehrwertsteuersatz in der gesamten EU belegt.
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Sanacorp: 19 Prozent für Arzneimittel nicht nachvollziehbar
Der Grund, dass vor allem Grundnahrungsmittel mit einem ermäßigten Steuersatz ausgewiesen werden, sei eine Entlastung des Verbrauchers. Die Preise für Lebensmittel sollen auch für Menschen, die finanziell nicht so gut gestellt sind, bezahlbar bleiben, schreibt die Sanacorp. Dass dies für Arzneimittel nicht gilt, die ebenso wie Lebensmittel zweifelsohne zu den elementaren Grundbedürfnissen der Menschen gehören, ist für den Großhändler nicht nachvollziehbar. Das Beharren auf dem vollen Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel sei daher weder verständlich noch akzeptabel. Dr. Herbert Lang, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber muss hier dringend einen längst überfälligen, substanziellen Kurswechsel vornehmen und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Arzneimittel verfügen.“
Die Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel ist nicht neu. So gab es in jüngerer Zeit beispielsweise beim Apothekertag 2018 einen entsprechenden Antrag der LAK Brandenburg, der allerdings übergangen wurde. Deutschland, Dänemark und Bulgarien sind die einzigen Länder in Europa, in denen für Arzneimittel der allgemeine Mehrwertsteuersatz gilt. Allerdings wird in vielen Ländern zwischen erstattungsfähigen Arzneimitteln und nicht erstattungsfähigen unterschieden. In Schweden, Irland und dem Vereinigten Königreich werden bestimmte Arzneimittel (nicht alle) sogar nicht besteuert. In Malta hingegen gilt der Steuersatz von 0 Prozent für alle Arzneimittel. (Quelle: Statista)
1 Kommentar
Bitte erst nachdenken ...
von Reinhard Herzog am 25.11.2019 um 11:07 Uhr
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