Sinnvoller Einsatz der CGRP-Antikörper (Teil 1 von 2)

Migräne-Leitlinie um Antikörper ergänzt

Stuttgart - 16.12.2019, 09:01 Uhr

Für wen eignen sich die innovativen CGRP-/CGRP-Rezeptor-Antikörper? Kann man sie auch wieder absetzen? Diese Fragen beantwortet das neue Addendum zur Migräne-Leitlinie. (m / Prostock-studio / stock.adobe.com)

Für wen eignen sich die innovativen CGRP-/CGRP-Rezeptor-Antikörper? Kann man sie auch wieder absetzen? Diese Fragen beantwortet das neue Addendum zur Migräne-Leitlinie. (m / Prostock-studio / stock.adobe.com)


CGRP-Antikörper wirken meist rascher als andere Prophylaktika

Für alle vier Antikörper im CGRP-System konnte ein rascher Wirkeintritt gezeigt werden. Dies stellt nach Einschätzung der Leitlinien-Autoren einen Vorteil gegenüber den bisher etablierten Prophylaktika dar. Bei denen könne die Wirkung zwar ebenfalls schnell einsetzten, doch meist seien – im Gegensatz zu den neuen Migräne-Antikörpern – „einige Wochen der langsamen Auftitrierung notwendig“. Eine erste Wirksamkeitsbeurteilung sei jedoch erst acht bis zwölf Wochen nach Erreichen der tolerablen Zieldosis möglich. Da die Antikörper kein Auftitrieren erfordern, kann bereits acht bis zwölf Wochen nach Therapiebeginn entschieden werden, ob die Therapie wirksam ist oder nicht. Bei anderen Prophylaktika könne dies unter Umständen länger dauern.

Die Leitlinien-Experten haben Daten zum ungefähren Wirkeintritt der Migräne-Antikörper analysiert. Sie kommen für Erenumab und Galcanezumab zu einem Wirkeintritt zwischen ein und zwei Wochen nach Injektion. Besonders rasch soll Eptinezumab wirken – bereits am ersten Tag nach der Gabe der Studienmedikation. Das ist möglicherweise der intravenösen Gabe zu verdanken.

Wer sollte einen Migräne-Antikörper bekommen?

Zugelassen sind alle bislang verfügbaren Antikörper für Migränepatienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat. In seiner Nutzenbewertung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschluss, dass eine Verordnung der CGRP-Antikörper dann möglich sein soll, wenn mindestens fünf Wirkstoffe aus den vier verfügbaren zugelassenen Pharmakotherapien (Betablocker mit Metoprolol und Propranolol), Flunarizin, Topiramat, Valproinsäure oder Amitriptylin nicht wirksam waren, nicht vertragen wurden oder wenn gegen deren Einnahme Kontraindikationen oder Warnhinweise bestehen. Bezüglich Patienten mit chronischer Migräne wird empfohlen, dass diese zusätzlich nicht auf eine Therapie mit Onabotulinumtoxin A angesprochen haben.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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