Aus Datenschutzgründen

Kammer Berlin: Keine Namen mehr auf Bons drucken

Stuttgart - 02.01.2020, 14:15 Uhr

Personenbezogene Daten auf dem Beleg und der Kunde will ihn nicht? Ab in den Schredder. (Foto: imago images / suedraumfoto)

Personenbezogene Daten auf dem Beleg und der Kunde will ihn nicht? Ab in den Schredder. (Foto: imago images / suedraumfoto)


Was, wenn der Patient einen Bon mit Namen will?

Die Kammer macht in diesem Zusammenhang auch noch auf ein weiteres Problem aufmerksam, nämlich: „Verliert der Kunde einen personalisierten Kassenbon in der Apotheke oder lässt er den Bon bewusst oder versehentlich in der Apotheke liegen, verbleiben diese sensiblen Daten im Hoheitsbereich der Apotheke als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Liegt in der Offizin ein solcher personalisierter Bon und wird dies moniert – beispielsweise durch eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten –, trifft den Apothekeninhaber oder die Apothekeninhaberin die Beweislast, dass ihn oder sie daran kein Verschulden trifft.“ Die datenschutzrechtliche Verantwortung der Apotheke ende in dem Moment, in dem der Patient mit dem Bon die Apotheke verlassen habe, schreibt die Kammer weiter. Dann sei es seine Verantwortung, was er damit macht – also ob er ihn aufhebt, vernichtet oder wegwirft.

Nachweise über Käufe und Zuzahlungen nur über Kundenkarten 

Was aber, wenn Patienten einen personalisierten Bon wollen, weil ihre Kasse das angeblich so will? Hier rät die Kammer, dass Nachweise über Käufe und geleistete Zuzahlungen nur über den Weg einer Kundenkarte erfolgen sollen, weil die Kundenkartenvereinbarungen – soweit für die Kammer ersichtlich – die erforderlichen datenschutzrechtlichen Regelungen auf Basis der Einwilligung, enthielten, wie es heißt. Kundenkarteninhabern kann auf Wunsch eine Aufstellung aller Käufe und Zuzahlungen ausgedruckt werden – für die Kasse, aber auch für die Steuer.

Davon Kunden ohne Kundenkarte, personalisierte Bons auszudrucken, rät die Kammer explizit ab. Ihrer Ansicht nach gibt es keine Vorschrift, die dies erfordert. Auch eine Rechtsgrundlage, nach der Kassen einen solchen Bon verlangen sollten, sei ihr nicht bekannt.

Zudem rät die Kammer bei der Umstellung auf nicht personalisierte Bons auch gleich die Namen der bedienenden Person wegzulassen – entweder ganz – oder statt dem Klarnamen eine Nummer aufzubringen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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8 Kommentare

Die räumliche Nähe tut offensichtlich nicht gut

von Hummelmann am 05.01.2020 um 17:23 Uhr

Ich dachte immer, wir bezahlen ZWEI Kammerbeiträge (an die Apothekerkammer und an die IHK), weil es für die Apotheker von Vorteil ist, wenn sie unter Selbstverwaltung stehen. Auf diese Weise könne mehr Sachverstand in die gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung einfließen.
Aber mit zunehmender Berufserfahrung werde ich stets eines Besseren belehrt. Die räumliche Nähe zu den Regierungskreisen tut unserem Berufsstand offensichtlich nicht gut. Kein Wunder, dass der erste "altkluge" Tipp bezüglich BON-pflicht aus dem Bundesland Berlin an die Apothekerschaft heraus gegeben wird.

Nur zur Erinnerung an alle, die vor lauter Standespolitik längst vergessen haben, was GENAU am OTC-Platz passiert:
Wir haben Kunden, die bezahlen nichts (zuzahlungsfreie Rezepte). Die WOLLEN nicht, dass wir einen Bon drucken. Was genau soll der auch aussagen? Dass wir gerade eine Rezept beliefert haben? Das können Sie auch am Monatsende bei der Verrechnungsstelle nachlesen.

Dann haben wir Kunden, die lassen ihre Einkäufe als Stammkunden registrieren. Die WOLLEN eine VOLLSTÄNDIGE und übersichtliche Jahresstatistik, aber KEINEN Einzelbon. Wozu auch?

Dann haben wir Kunden, zu denen liefern wir die Artikel ins Haus. Da BRAUCHEN wir einen Bon mit Name und Adresse, damit wir die Zahlungen korrekt zuordnen können. Dabei ist es uns völlig egal, ob der Kunde auf dem Bon seinen Namen lesen will oder nicht.

Zusätzlich haben wir Kunden, die bezahlen bei uns mit Monatsrechnung per Lastschrift. Das sind u.A. auch Kunden im Pflegeheim oder beim ambulanten Pflegedienst. Die WOLLEN keine Einzelbelege, weil sie damit gar nichts anfangen können. Viele davon sind ohnehin nicht mehr geschäftsfähig.

Und am Ende haben wir Kunden, die wünschen ganz explizit NAMENSBEZOGENE Bons, möchten aber NICHT im EDV-System gespeichert werden und verweigern uns deshalb die Unterschrift auf der Datenschutzerklärung.

Vor dem Hintergrund dieser Vielfalt ist es VÖLLIG UNVERSTÄNDLICH, dass wir zum generellen Ausdruck verpflichtet werden. Aus meiner Sicht genügt es völlig, wenn der jeweilige Kassenbon virtuell gedruckt und gespeichert wird. Ich kann auch nicht erkennen, warum Papierbons für das Finanzamt leichter zu kontrollieren sein sollen als digitale Bons.

Unsere Bestellungen beim Großhandel und beim Hersteller erfolgen zu 98% digital. Die Ware wird beim Wareneigang gescannt und beim Abverkauf gescannt. Verfallene Ware wird abgeschrieben. Packungen, die nicht gescannt werden können die Apotheke nur durch Diebstahl verlassen. An welcher Stelle genau erwartet da unsere Finanzverwaltung Schwarzhandel aufzudecken?

Ich verstehe ja den Wunsch nach manipulationssicherer Kassensoftware und die Verpflichtung diese auch verbindlich einzusetzen. Aber ein Papierbon passt überhaupt nicht in das Konzept der Digitalisierung. In meiner Apotheke nimmt seit Jahreswechsel nur einer von 30 Kunden den Bon mit. Auch die Zwangsbons am EC-Terminal sind völlig unnötig. Die Daten sind LÜCKENLOS in unserem Kassensystem UND beim Finanzdienstleister des Terminals jderzeit elektronisch abrufbar. Dennoch müssen wir trotzdem die Bons auf Thermopapier ausdrucken (analogisieren) und anschließend zur Archivierung der Lesbarkeit wieder einscannen (=digitalisieren). Was soll der Unsinn???
Im September soll das digitale Rezept kommen. Wenn das bislang überhaupt einen Vorteil im Apothekenalltag versprechen kann, dann den, dass es in Zukunft keine unleserlichen Rezepte und auch keine Erfassungsfehler in der Apotheke und beim Abrechnungszentrum mehr geben kann. Gleichzeitig mit der Abschaffung des Papierrezeptes schaffen wir bundesweit den Papierbon wieder an? Wozu?

Aus welchem Grund schaffen es unsere Standesvertretung und unsere Apothekerkammern nicht, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass man Apotheken mit manipulationssicheren Kassensystemen ohne jeden Kontrollverlust von der generellen Bon-Druck-Pflicht befreien kann?
Solange ich dazu keine ernstzunehmenden Stellungnahmen lese oder höre, könnt Ihr Euch Eure gut gemeinten Ratschläge zur Umsetzung eines hirnlosen Gesetzes sonstwohin stecken. Ich nehme Euch und Euere Wichtigtuerei auf allen Ebenen nicht mehr Ernst.

Mein Gegenvorschlag:
Wir installieren an jeder Kasse einen Geruchssensor.
Dann können wir JEDEN FURZ digital und namensbezogen dokumentieren.

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Bonpflicht

von Keno Trüper am 04.01.2020 um 8:41 Uhr

Nicht zu vergessen, daß dieser BS von der SPD verbrochen wurde, die über eine Tochtergesellschaft am größten deutschen Kassenhersteller und Papierrollenproduzenten mit annähernd 50% beteiligt ist. Offensichtlich was in dieser Bananenrepublik läuft...

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Bonpflicht

von Sven Larisch am 03.01.2020 um 12:49 Uhr

Da dem Fiskus sehr wohl einiges an Steuern entgeht, musste er reagieren. Da es einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, trifft es alle. Auch die, die schon lange PC-gestützt abverkaufen. Das mehr Papier entsteht ist ärgerlich, aber die meisten Bäckereiketten, Lebensmittelhändler (Rewe, Edeka, Aldi etc.9 drucken ja schon lange immer einen Bon. Der Vorschlag, den Namen des Bedieners wegen Datenschutz wegzulassen ist lächerlich. Dann dürfen auch keine Namensschilder mehr getragen werden- doch der Kunde hat auch ein Recht darauf zu wissen wer ihn bedient. Vielleicht sollten auch alle Apotheken durchnummeriert werden- dann steht auf dem Zwangsbon : 2121- Apotheke ...es bediente Sie 003. Vielen Dank für Ihren Besuch. Beehren Sie uns bald wieder- Ihre 2121- Apotheke. Ich bin eher gespannt, wie die Softwarehäuser das Problem mit den "sicheren" Kassen lösen. Denn meines Wisssens gibt es zur Zeit nur ein solches System.

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Bon Druck

von Axel Mölders am 03.01.2020 um 12:36 Uhr

was ist mit Patienten mit einer Befreiung oder bei Kindern
usw. also ein Null € Bon? Müssen wir den auch mitgeben?

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AW: Bon Druck

von Conny am 03.01.2020 um 14:00 Uhr

Ja

Da kommen sie...

von Dr. Harald Paulsen am 03.01.2020 um 0:58 Uhr

... all unsere Kammern und Verbände mit ihren altklugen Empfehlungen, wie wir jetzt unsere tägliche Arbeit verrichten sollen. Konstruieren Droh-Szenarien mit Kontrolleuren, die hinter der Ladentür auf den vergessenen personalisierten Bon lauern. Was soll das jetzt? Jahrelang war kein Wort dazu von euch zu hören, wie groß und unsinnig der Quatsch ist, der uns auferlegt worden ist. Also kann ich auf eure Ratschläge jetzt gut verzichten. Lasst mich in Ruhe und lasst mich meine Hunderte von Metern personalisierter Kassenzettel in P4-große Partikel schreddern!

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Bon-Druck-Unfug

von J.M.L. am 02.01.2020 um 19:16 Uhr

Ich schließe mich der im Internet propagierten "Überprüfungskampagne" an und empfehle jedem Kunden ALLE Bons - auch die von Bäcker - zu sammeln und einmal monatlich per Brief an das Bundesministerium der Finanzen zur Überprüfung einzusenden, und zwar so lange, bis der Unfug wieder ein Ende hat.

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AW: Bon-Druck-Unfug

von Gb am 05.01.2020 um 11:26 Uhr

Ja, die Aktion wäre gut. Aber nur sinnvoll, wenn alle Kollegen mitmachen würden.
Jedoch: haben wir das jemals erlebt ?

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