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Höheres Tarifgehalt für Apothekenmitarbeiter
Nordrhein: Zulage für Filialleiter in trockenen Tüchern
Der neue Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in Nordrhein steht: Rückwirkend zum 1. Januar 2020 gibt es nicht nur 3 Prozent mehr Gehalt für alle Berufsgruppen. Auch die erste tarifliche Zulage für Filialleiter ist nun in trockenen Tüchern. Sie liegt – je nach Berufserfahrung – zwischen 527 Euro und 630 Euro monatlich.
Dass es in Nordrhein ab diesem Jahr 3 Prozent mehr Gehalt für die Apothekenmitarbeiter gibt, vermeldete Adexa bereits Anfang des Jahres in ihrem Mitgliedermagazin. Allerdings etwas vorschnell. Der neue Tarifabschluss zwischen der Apothekengewerkschaft und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein war zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterschrieben. Das räumte dann auch Adexa ein.
Doch am heutigen Freitag ist es tatsächlich offiziell. Adexa und TGL erklären in einer gemeinsamen Pressemitteilung, sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt zu haben. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wird es erstmals auch eine tarifliche Zulage für die Filialleitung geben. Die Tarifpartner verbinden damit die Hoffnung, dass sich hierdurch das Interesse von approbierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Filialleiterposition generell erhöht. Im jüngst mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) neu ausgehandelten Gehaltstarifvertrag, der bundesweit mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen gilt, konnte sich Adexa mit diesem Anliegen noch nicht durchsetzen.
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Der neue Tarifvertrag in Nordrhein, der eine zweijährige Laufzeit bis Ende 2021 hat, sieht ansonsten eine Erhöhung für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen von 3 Prozent vor. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls um 3 Prozent.
Approbierte steigen künftig in Nordrhein mit 3511 Euro tariflichem Bruttomonatsgehalt ein. In der höchsten Tarifgruppe ab dem zehnten Berufsjahr sind es 4202 Euro. Die Zuschläge für die Übernahme der Filialleitungsfunktion steigen – wie die „normalen“ Bruttogehälter – mit der Anzahl der Berufsjahre. Im 1. bis 2. Berufsjahr liegt der Zuschlag bei 527 Euro, sodass das tarifliche Gesamtgehalt dann bei 4038 Euro liegt. Im 3. bis 5. Berufsjahr beträgt er 545 Euro, im 6. bis 7. bei 578 Euro. Bei Approbierten im 8. bis 9. Jahr sind es 614 Euro. Die höchste Stufe mit einem Plus von 630 Euro für die Filialleitung ist ab dem 10. Berufsjahr erreicht – insgesamt liegt dann das Tarifgehalt bei 4832 Euro.
Übertarifliche Vergütungen können angerechnet werden
Die Vorsitzende der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, betont, dass der tarifliche Zuschlag für Filialleiterinnen und Filialleiter ein „Novum“ sei. „Sechzehn Jahre nach Einführung der Filialisierungsmöglichkeit ist dies ein überfälliger Schritt“, so Hoch. Sie verweist darauf, dass Filialleiter mit ihrer Position nach § 2 Apothekenbetriebsordnung in Verbindung mit § 2 Abs. 5 Apothekengesetz eine besondere Verantwortung übernehmen, die auch haftungsrechtlich von Tätigkeiten approbierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abweichen können. „Dies rechtfertigt einen tariflichen Zuschlag, der an die Position ‚Filialleitung‘ für die Zeit der Ausübung dieser Funktion gebunden ist.“
Um die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Arbeitgeberseite akzeptabel zu gestalten, gibt es im Rahmentarifvertrag jetzt eine Ergänzung, die besagt, dass „bereits übertariflich gezahlte Vergütungen […] auch auf die tarifliche Zulage für die Filialleitung (Spalte 4) angerechnet werden [können]. Dazu Hoch: „Diese Vereinbarung war Voraussetzung für die tariflich verankerte Zulage nach Spalte 4.“
Adexa: Ausbaufähiger Mindeststandard
Tanja Kratt, Leitung der Tarifkommission bei Adexa, erklärte: „Mit 15 Prozent über dem Tarifgehalt der Approbierten haben wir für die Filialleitung einen Mindeststandard gesetzt, der aber auf jeden Fall noch ausbaufähig ist. Das ist ein erster Schritt, den ich sehr begrüße, gerade auch als Orientierung für junge Apotheker*innen bei ihrer ersten Filialleitungsposition. Aber: Je nach Umfang der Verantwortungsbereiche können nicht alle Filialleitungspositionen über einen Kamm geschoren werden. Und Fakt ist auch, dass beim aktuellen Fachkräftemangel individuell noch einiges mehr ausgehandelt werden kann.“
Aber nicht nur Filialleiter können sich über mehr Geld freuen. Tarifgebundene PTA in Nordrhein steigen ab sofort mit einem Gehalt von 2100 Euro ein und erreichen ab dem zehnten Berufsjahr mit 2699 Euro die höchste der fünf Eingruppierungen. PKA starten mit 1808 Euro und erreichen mit 2215 Euro das tarifliche Maximum.
Die tarifliche Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum beträgt ab Januar 929 Euro im Monat. Der PTA-Nachwuchs erhält im sechsmonatigen Praktikum 708 Euro pro Monat. Für PKA-Azubis gibt es künftig im ersten Ausbildungsjahr 708 Euro, im zweiten Jahr 760 Euro und im dritten Jahr 813 Euro.
Hier finden Sie den neuen Gehaltstarifvertrag für Nordrhein in seinen Einzelheiten.
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