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Unterstützung für Benedikt Bühler
Verband fordert Herausgabe der ABDA-Gutachten zum Rx-Versandverbot
Der Vorstand des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe fordert die ABDA in einem Brief an den geschäftsführenden Vorstand auf, dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler ihre Gutachten zum Rx-Versandverbot zur Verfügung zu stellen. Denn die Berufspolitiker aus Westfalen-Lippe sehen darin einen Widerspruch zur Beschlusslage der ABDA. Außerdem erwarten sie, dass die Debatte im Petitionsausschuss noch große Bedeutung bekommen könnte.
Am 27. Januar wird der Pharmaziestudent Benedikt Bühler vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sprechen. Um dort das Rx-Versandverbot umfassend begründen zu können, hatte er eigenen Angaben zufolge die ABDA gebeten, ihm die Vollversionen ihrer diesbezüglichen Gutachten zur Verfügung zu stellen. Doch dies hatte die ABDA-Spitze in der vorigen Woche abgelehnt. ABDA-Sprecher Reiner Kern erklärte, es mache derzeit keinen Sinn, das Verbot „zu promoten“. Diese Position wurde mittlerweile auch von DAZ.online-Lesern kritisiert.
Der Vorstand des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), allen voran der Vorsitzende Klaus Michels, sieht dies ebenfalls kritisch. In einem Brief an den geschäftsführenden ABDA-Vorstand, der DAZ.online vorliegt, fordern die westfälisch-lippischen Berufspolitiker, Bühler die Gutachten zur Verfügung zu stellen. Ihre ausführliche Begründung macht außerdem deutlich, dass offenbar Diskrepanzen bei der Interpretation der Apothekertagsbeschlüsse zum Rx-Versandverbot bestehen.
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Rx-Versandverbot bleibt Handlungsoption
Der Vorstand des AVWL erklärt in seinem Brief, die Weigerung gegenüber Bühler widerspreche dem Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2019, dass das Rx-Versandverbot eine „Handlungsoption“ bleibt. Außerdem habe die ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai 2019 beschlossen, auf die Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG zu verzichten. (Zum Hintergrund: Dieser Satz überträgt die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel auf ausländische Versender.) Da der Entwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz diese Streichung vorsehe, seien die geplanten Maßnahmen keineswegs ausreichend zur Stärkung der Präsenzapotheken. Außerdem werde der Entwurf möglicherweise nie in den Bundestag eingebracht. Daraus folgert der Vorstand des AVWL:
Insofern würde es den Beschlüssen der Mitglieder entsprechen, Herrn Bühler die Gutachten zur Verfügung zu stellen, um so eine umfassende Debatte im Petitionsausschuss zu ermöglichen, die für den Berufsstand künftig noch von großer Bedeutung sein kann. Jüngste Äußerungen aus der Unionsfraktion im Bundestag lassen sogar vermuten, dass dies schon alsbald der Fall sein könnte.“
ABDA-Sprecher Kern zunehmend in der Kritik
Außerdem widerspricht der Vorstand des Verbandes der Äußerung von ABDA-Pressesprecher Dr. Reiner Kern auf DAZ.online, die verfasste Apothekerschaft habe das Rx-Versandverbot mangels Realisierungschance zurückgestellt. Der Apothekertagsbeschluss, das Gesetz konstruktiv kritisch zu begleiten, stelle nach Einschätzung des AVWL keine Zustimmung dafür dar, „dass die Gleichpreisigkeit (nur) über das Sozialrecht abgesichert werden soll“. Vielmehr gelte weiterhin der Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung, dass auf eine Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG verzichtet werden müsse.
Rechtliche Grundlagen für Nutzung der Gutachten
Der AVWL-Verbandsvorstand erklärt zudem, dass die Gutachten aus Beiträgen bezahlt worden seien. Sie seien entsprechend der Beschlusslage und im Interesse der Mitglieder zu verwenden. Es sei auch davon auszugehen, dass die Gutachten bereits kursieren. Die Vollversionen seien allen 34 ABDA-Mitgliedsorganisationen übersandt worden und die Presse sei durch den journalistischen Quellenschutz als Teil der Informations- und Pressefreiheit zur Nutzung und Weitergabe der Dokumente „unzweifelhaft legitimiert“. Der Vorstand erläutert zudem ausführlich, dass auch das Urheberrecht kein Hindernis darstelle. Denn das Urheberrecht werde durch die Informations- und Pressefreiheit begrenzt.
Eindringlicher Appell an die ABDA
Letztlich folgern die Verbandsfunktionäre:
Nach alldem ist uns vollkommen unverständlich, warum Sie für Zehntausende von Euro drei (brillant ausgewählte) Rechtsgutachter, die die Fachdiskussion maßgeblich beeinflussen können, beauftragt haben, Sie sich zu den eindeutigen Ergebnissen dieser Gutachten augenscheinlich auch nach wie vor auf der ABDA-Homepage bekennen, die Volltexte dieser Gutachten nun aber der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Diskussion und in concreto der „Rechts- und Wahrheitsfindung“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages – sinn- und zwecklos – vorenthalten wollen.“
Daher ersucht der Verband aus Nordrhein-Westfalen den geschäftsführenden ABDA-Vorstand „eindringlich“, diese Position zu revidieren und Herrn Bühler die Gutachten zur Verfügung zu stellen.
6 Kommentare
RxVV
von Dr. Stefan Spaniel am 21.01.2020 um 13:07 Uhr
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AW: RxVV laut Sonnenkönig
von pi x X am 28.01.2020 um 10:10 Uhr
Der Graue Michels und die Gutachtenblockade
von Dr.Diefenbach am 21.01.2020 um 9:30 Uhr
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Wir sind viele! Jeder von uns muss jetzt aktiv werden!
von Michael Reinhold am 20.01.2020 um 22:08 Uhr
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Bravo!
von Uwe Hansmann am 20.01.2020 um 19:16 Uhr
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Gutachten für Herrn Bühler
von Roland Mückschel am 20.01.2020 um 17:43 Uhr
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