- DAZ.online
- News
- Politik
- Gutachten: ABDA erteilt ...
Rx-Versandverbot
Gutachten: ABDA erteilt Mitgliedern eine schriftliche Absage
Insgesamt acht Apothekerkammern und -verbände haben sich in den vergangenen Tagen bei der ABDA beschwert. Ihr Wunsch: Die Berliner Standesvertretung möge bitte die Vollversionen der drei juristischen Gutachten zum Rx-Versandverbot an den Studenten Benedikt Bühler herausgeben, der die Expertisen für die Anhörung im Petitionsausschuss angefragt hatte. Doch die ABDA gab zu erkennen, dass das nicht möglich sei. DAZ.online liegt nun ein Brief an diese Kammern und Verbände vor, in der Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz das Verlangen der Mitglieder ausschlägt.
Am kommenden Montag muss sicher Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Petitionsausschuss des Bundestages den Fragen der Abgeordneten stellen. Nach seiner überaus erfolgreichen Petition zum Rx-Versandverbot hat er nun die Möglichkeit, Argumente für das Verbot vorzutragen. Neben einer frischen juristischen Dissertation zum Thema bringt Bühler auch drei umfassende Rechtsgutachten mit, die dem Verbot bescheinigen, dass es verfassungs- und europarechtskonform wäre. Diese Gutachten hatte die ABDA in Auftrag gegeben, danach aber nur Kurzversionen veröffentlicht. Bühler hatte die ABDA-Spitze nach den Langversionen der Gutachten gefragt, wurde aber enttäuscht. Bekommen hat der Student sie mittlerweile aus anderen Quellen.
Nach der Weigerung der ABDA meldeten sich in den vergangenen Tagen insgesamt acht Kammern und Verbänden mit unterschiedlichen Argumenten bei der ABDA. Neben dem Verband Westfalen-Lippe gehörten dazu: die Kammern aus Hessen, Hamburg, Brandenburg, Nordrhein und Schleswig-Holstein sowie die Verbände aus Brandenburg und Hamburg.
Mehr zum Thema
Juristische Expertise
Bühler: ABDA verweigert die Herausgabe von Gutachten zum Rx-Versandverbot
Unterstützung für Benedikt Bühler
Verband fordert Herausgabe der ABDA-Gutachten zum Rx-Versandverbot
Die Hamburger Kammer wies darauf hin, dass die Gutachten aus Beitragsgeldern der Apotheker bezahlt worden seien und somit auch zur Vertretung der Apotheker-Interessen eingesetzt werden müssen. Der Verband Westfalen-Lippe wiederum wies die ABDA darauf hin, dass die Beschlusslage der Apothekerschaft eine Herausgabe der Gutachten mit sich bringe: Schließlich hatte die Mitgliederversammlung das Verbot als „Handlungsoption“ stehenlassen und die Hauptversammlung hatte gefordert, das Rx-Versandverbot ergänzend einzubringen. Die Kammer Nordrhein appellierte außerdem an die ABDA, eigene Vertreter in den Ausschuss zu schicken – was die ABDA inzwischen ebenfalls abgelehnt hat.
Nun hat ABDA-Hauptgeschäftsführer den acht anfragenden Verbänden und Kammern in einem Brief nochmals schriftlich erklärt, warum die ABDA jegliche Zusammenarbeit mit Bühler ablehnt. Wörtlich heißt es dort:
Wir haben Ihre Argumente geprüft. Ich teile Ihnen nach Rücksprache mit dem Präsidenten, Herrn Schmidt, mit, dass wir an unserer bisherigen Linie festhalten möchten. Wir sind durch den Beschluss der Hauptversammlung (…) gehalten, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken konstruktiv und kritisch zu begleiten. Eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung der Petition von Herrn Bühler wäre damit nicht vereinbar.“
Schmitz vergisst einen Beschluss
Was Schmitz an dieser Stelle allerdings unerwähnt lässt, ist ein weiterer Beschluss vom Deutschen Apothekertag 2019, an dem die Apotheker tagelang feilten. Er lautet:
(…) Insbesondere ist durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gilt. Der Bundesrat hat festgestellt, dass dies vollständig durch den Ausschluss der verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versandhandel erreicht werden kann. Daher fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die Stellungnahme des Bundesrates in das laufende Gesetzgebungsverfahren ergänzend einzubringen und so die Gleichpreisigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.“
Doch für die ABDA gibt es in Sachen Rx-Versandverbot kein Zurück mehr. Präsident Friedemann Schmidt hatte erst am gestrigen Donnerstag beim Pharmacon-Kongress in Schladming erklärt, dass Petitionen nur von Privatpersonen und nicht von Institutionen unterstützt werden können. Bei der berufspolitischen Diskussion erklärte er auch, dass die Apotheker sich daran gewöhnen müssten, dass das Verbot nicht umsetzbar sei. Die Apotheker würden sich „lächerlich“ machen, wenn sie es wieder einfordern würden.
Doch vielleicht wird die ABDA ja schon bald aus der Politik mit einer neuen Initiative zum Rx-Versandverbot überrascht: Der CDU-Politiker Georg Kippels hatte erst kürzlich erklärt, dass die Union wieder das Verbot einfordern werde, wenn die EU-Kommission der Bundesregierung gegenüber erklärt, dass ein Rx-Boni-Verbot nicht möglich ist.
15 Kommentare
Lächerlich
von Rainer W. am 31.01.2020 um 13:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Büchse der Pandora
von S. Schmidt am 26.01.2020 um 12:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ergebnisorientierte Punktlandung im Niemandsland der Apotheker ...
von Christian Timme am 26.01.2020 um 1:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nichts Versuchen
von Reinhard Rodiger am 26.01.2020 um 0:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Wessen Brot ich es.....
von Michael Müller am 25.01.2020 um 20:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Wessen Brot ich es
von Anita Peter am 26.01.2020 um 6:43 Uhr
AW: Wessen Brot ich es
von Heiko Barz am 27.01.2020 um 12:16 Uhr
Passt ja
von Peter am 25.01.2020 um 9:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 25.01.2020 um 7:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Bankrott
von Bernd Jas am 24.01.2020 um 23:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schmidtstorm
von Lars Janzen am 24.01.2020 um 21:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Feierlaune ABDA
von Peter am 24.01.2020 um 21:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Oben und "unten"
von Dr.Diefenbach am 24.01.2020 um 19:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schmidt und Konsorten
von Conny am 24.01.2020 um 18:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Absage
von Roland Mückschel am 24.01.2020 um 18:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.