Thierry Breton

EU-Kommissar sieht offenbar keine Probleme bei DocMorris-Überwachung

Berlin - 28.01.2020, 11:15 Uhr

Der neue EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, antwortet ausweichend auf Fragen zur Überwachung des EU-Versenders DocMorris. (m / Foto: imago images / Le Pictorium)

Der neue EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, antwortet ausweichend auf Fragen zur Überwachung des EU-Versenders DocMorris. (m / Foto: imago images / Le Pictorium)


 Breton verweist auf EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung

Wörtlich erklärt der EU-Kommissar:


Nach den genannten EU-Rechtsvorschriften müssen Onlineapotheken eine Genehmigung für die Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz einholen und den einzelstaatlichen Behörden am Ort ihrer Niederlassung ihre Absicht, Arzneimittel online zum Verkauf anzubieten, mitteilen. Onlineapotheken dürfen nur solche Arzneimittel verkaufen, die im Bestimmungsmitgliedstaat zugelassen sind und dort online erworben werden dürfen. Manche Mitgliedstaaten erlauben lediglich den Onlineverkauf von rezeptfreien Arzneimitteln, während andere (unter anderem Deutschland) auch den Onlineverkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlauben. Das Verzeichnis registrierter Onlinehändler von Arzneimitteln in den Niederlanden ist öffentlich zugänglich. Zum Zeitpunkt dieses Schreibens ist DocMorris dort aufgeführt. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Richtlinie 2001/83/EG verantwortlich. Sie müssen auch sicherstellen, dass nur zugelassene Marktteilnehmer Arzneimittel in der EU zum Verkauf anbieten. Außerdem obliegt es den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass wirksame und abschreckende Sanktionen gegen solche Händler verhängt werden, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.“

Antwort des EU-Kommissars für den Binnenmarkt auf die Fragen des SPD-Abgeordneten B. Lange


Breton: EU-Versender haben nur eine Möglichkeit, Zugang zum deutschen Markt zu erhalten

Was die Wettbewerbsverzerrung betrifft, verweist Breton auf eine Passage im EuGH-Urteil, die viele deutsche Apotheker verärgert hatte. Der EuGH hatte sein Urteil im Oktober 2016 unter anderem damit begründet, dass der Versandhandel für EU-Versender das einzige Mittel sei, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Da sie nicht durch Personal vor Ort individuell beraten und eine Notfallversorgung mit Arznei­mitteln sicherstellen könnten, sei der Preiswettbewerb für sie ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor als für „traditionelle“ Apotheken. Auch Breton bemüht dieses Argument: „Zu potenziellen Wettbewerbsverzerrungen hat der Gerichtshof der Europäischen Union bereits erklärt, dass der Onlineverkauf für Apotheken, die nicht im deutschen Hoheitsgebiet ansässig sind, die einzige Möglichkeit des Zugangs zum deutschen Markt darstellt.“

Treffen am 31. Januar in Berlin geplant

Auch wenn Breton in seinem Antwortschreiben noch vieles offen lässt, ist es ein erster Fingerzeig darauf, wie sein Kommissariat das von der Bundesregierung geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz bewerten könnte. Nach Informationen von DAZ.online könnte Breton noch in dieser Woche Auskunft darüber geben, wie er das von Bundesgesundheitsminister Spahn anvisierte Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich bewertet. Denn für den kommenden Freitag, den 31. Januar, hat sich der Franzose in Berlin angekündigt. Auch ein Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) steht in seinem Terminkalender.

Breton ist erst seit wenigen Wochen EU-Kommissar für den Binnenmarkt. Zuerst hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula van der Leyen die Französin Sylvie Goulard nominiert, das war jedoch heftig kritisiert worden. Doch auch Bretons Nominierung war aufgrund seiner Vergangenheit nicht unumstritten: Denn Breton war bis wenige Tage vor seiner Nominierung als EU-Kommissar Chef des IT-Konzerns Atos, der Medienberichten zufolge millionenschwere Verträge mit EU-Institutionen hat. Zuvor hatte Breton übrigens auch die Geschäfte bei France Télécom geleitet und war zwischen 2005 und 2007 auch Wirtschaftsminister in Frankreich.

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Hinweis der Redaktion: Die Antwort vom EU-Kommissar ist inzwischen auf der Seite des EU-Parlaments veröffentlicht. Hier finden Sie das Dokument.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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11 Kommentare

ATOS und Breton

von Hinterfragt am 28.01.2020 um 21:19 Uhr

Nur für diejenigen die nicht wissen wer oder was sich hinter "ATOS" verbirgt.
"Doch auch Bretons Nominierung war aufgrund seiner Vergangenheit nicht unumstritten: Denn Breton war bis wenige Tage vor seiner Nominierung als EU-Kommissar Chef des IT-Konzerns Atos, der Medienberichten zufolge millionenschwere Verträge mit EU-Institutionen hat....'
'ATOS: ein international führender Anbieter im Bereich Digital Business, kooperiert mit der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik): Das Atos Trustcenter betreibt die sogenannte „CVC-Root“, die Wurzel-Zertifizierungsstelle für Sicherheitszertifikate der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Dieser entscheidende Sicherheitsprozess hat nun von der gematik die Produktivzulassung erhalten: Die Zertifikate zur Authentifizierung eines Kartenbesitzers können auf dieser Grundlage erstellt und von den weiteren Projektpartnern verwendet werden. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem Weg der konsequenten und wertschöpfenden Nutzung der eGK und zur flächendeckenden Ausweitung der Telematikanwendungen.'
Ich sage nichts weiter, ich denke nur....

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Überwachung durch Deutsche Behörden

von Andreas Grünebaum am 28.01.2020 um 21:04 Uhr

Wie sollte eine Deutsche Apothekenaufsichtsbehörde einen EU-Versender kontrollieren? Der Pharmazierat stünde bei einer Besichtigung vor Ort und hätte keinerlei Grundlage für eine Inspektion, denn der EU-Versender unterliegt keinem Deutschen Gesetz oder Verordnung. Die Niederländische Apothekenüberwachung macht sich einen schlanken Fuß, weil sie angeblich die Voraussetzungen für den Versand nach Deutschland nach Deutschem Recht nicht kennen oder danach handeln könnte. Zielführend könnte allenthalben ein Druck auf die niederländischen Behörden durch die Deutsche Politik sein, die Holland-Versender mangels Präsenzapotheke im Herkunftsland aus der "Liste" zu streichen.

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Anfrage Herr Lange, SPD

von Roland Mückschel am 28.01.2020 um 16:47 Uhr

Tja Herr Lange.
Jetzt wissen Sie dass DocMorris aus dem
Raster fällt bzw. gar kein Raster da ist.

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"Vorteile der EU"

von Dr.Diefenbach am 28.01.2020 um 14:07 Uhr

Mir wird-gerade auch in unserer hessischen DV -erzählt,dass die EU sozusagen das Nonplusultra des Lebens sei.Ausser Devisenerleichterungen und vielleicht Reisefreiheit suche ich leider oft vergebens nach diesen ganzen Vorteilen.Vielleicht erklärt mir einer mal,WELCHE Effekte die EU zB fürs Apothekenwesen gebracht hat.Es ist ja nicht der erste Kommissar,der sich schräg über Fakten auslässt,die er (aus Arroganz?Zeitnot?Desinteresse?)kaum kennt.Mich wundert es nicht,dass die Zahl der EU-Skeptiker nach wie vor sehr gross ist.Und es ist eben nicht alles damit erklärbar,dass Nur als EU und NICHT als EWG wohl kriegerische Aspekte in den Hintergrund getreten sind.....

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AW: "Vorteile der EU"

von Anita Peter am 28.01.2020 um 14:19 Uhr

Der Vorteil der EU für Deutschland gegenüber anderen EU Staaten, insbesondere denen mit Euro, war (!) dass diese ihre Währung nicht mehr abwerten konnten und wir so unseren Export sauber angekurbelt haben. Das Ende vom Lied sind massiv überschuldete Südländer, die bezogene Waren gar nicht mehr bezahlen, sondern über Target 2 laufen lassen. Das sind alles ungedeckte Schecks. Im Endeffekt bezahlen wir unsere Exporte in diese Ländern selbst, da diese Forderungen nie mehr beglichen werden.
Um diese Schuldenländer am Leben zu erhalten, dreht die EZB die Zinsen ins Minus. Wir werden schleichend enteignet und unsere AV löst sich in Luft auf. Die Leute verstehen diese Dinge aber nicht. In einem Gespräch mit meinem MdL hatte dieser nur Fragezeichen im Gesicht.
ICH persönlich habe von der EU 0,0 Vorteil. Früher gehörte es zum Urlaubsfeeling am Brenner zu stehen und Lire zu wechseln.
Die Briten haben alles richtig gemacht, lieber mal 2 Jahre Traufe aber dafür eigenständige Handelspolitik, eigenständige Fiskalpolitik, eigenständige Gesundheitspolitik usw usw.

AW: "Vorteile der EU"

von Thomas Beck am 28.01.2020 um 16:44 Uhr

Die militärischen Aspekte sind erst bei der EU in den Vordergrund getreten, nämlich in Gestalt der Permanent Structured Cooperation (PESCO), der "militärische Schengenraum". Das gab es weder in der EG noch in der EWG.

AW: "Vorteile der EU"

von Bernd Jas am 28.01.2020 um 22:18 Uhr

@ Frau Peter,
Sie haben es genau erfasst!
Diese Vernichtung von mehreren Billionen € (eine unglaubliche dreizehnstellige Zahl) seit etwa zwanzig Jahren, werden unsere
Enkelsenkel selbst bei einer Schuldenvollbremsung nur in aller armseligster Not auffangen können.
Wenn ich jetzt noch dreißig wäre, ging es auf zum Land of the Scots.

Überwachung

von Bernd Küsgens am 28.01.2020 um 12:39 Uhr

Wenn es richtig ist, dass DM selbst erklärt hat, dass eine Überwachung durch die Niederlande nicht stattfindet, dann sollte die deutsche Aufsichtsbehörde, hier der RP Köln eine Überprüfung beantragen. Dann aber nicht bei DM sondern beim zuständigen niederländischen Ministerium.

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Von wem wird nun überwacht?

von Beobachter am 28.01.2020 um 12:09 Uhr

Wenn die Überwachung durch deutsche Behörden erfolgt, dann gilt es die Preisbindung einzuhalten - oder?

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.

von Anita Peter am 28.01.2020 um 12:01 Uhr

Da es keine Überwachung gibt, gibt es auch keine Probleme mit der Überwachung. Typische EU Logik.

"Da sie nicht durch Personal vor Ort individuell beraten und eine Notfallversorgung mit Arznei­mitteln sicherstellen könnten"

-> Und genau das ist der triftigste Grund für ein RXVV. Durch das Gericht selbst geliefert. Versender beraten nicht und stellen keine Notfallversorgung sicher.

RXVV JETZT!

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EU Verdruß

von ratatosk am 28.01.2020 um 11:57 Uhr

Wenn sich der Brexit Unsinn wieder gelegt hat, werden solche Leute dafür sorgen, daß die EU nie wirklich bei den Bürgern ankommt, sondern nur beim Großkapital.
Den Rest macht eine irre deutsche Politik gegen die eigenen Bürger.

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