Rx-Versandverbot

Petitionsausschuss: Zustimmung für Bühler und Spahn

05.02.2020, 07:00 Uhr

Marc Henrichmann (l.) und Marc Biadacz (beide CDU) gehören dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an. (s / Foto: Pressefotos marc-henrichmann.de und marc-biadacz.de)

Marc Henrichmann (l.) und Marc Biadacz (beide CDU) gehören dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an. (s / Foto: Pressefotos marc-henrichmann.de und marc-biadacz.de)


„Die Petition wird Eingang in die politische Debatte finden“

DAZ.online: In Ihrer beruflichen Laufbahn vor dem Bundestagsmandat haben Sie in einem Start-up gearbeitet, das sich mit der Digitalisierung im stationären Einzelhandel auseinandersetzt. Welchen Stellenwert hat für Sie die Nahversorgung im Gegenteil zum Versandhandel?

Biadacz: Einen ganz großen Stellenwert, denn der lokale Handel ist aus unseren Stadt- und Ortszentren nicht wegzudenken. Damit dies in Zukunft so bleibt, hat zum einen die Politik die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, zum anderen muss der stationäre Einzelhandel selbst Ideen entwickeln, dass Kunden dort einkaufen. Er muss sich unter anderem dem Thema der Digitalisierung stellen. Das machen viele Apotheken im Landkreis Böblingen bereits heute. Die Nahversorgung finde ich vor allem deshalb wichtig, weil sie – insbesondere die Apotheken – wie eine Art „Marktplatz“ funktioniert: Als Abgeordneter eines städtisch wie auch ländlich geprägten Wahlkreises weiß ich, dass der lokale Handel gerade in kleineren Ortschaften ein belebtes Ortszentrum ausmacht und damit maßgeblich zur Lebensqualität beiträgt.

DAZ.online: Beim Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geht es im Gegensatz zu gewöhnlichen Konsumgütern aber um ganz andere Fragestellungen. Können Sie nachvollziehen, dass bei der Frage „Rx-Versandverbot – ja oder nein?“ seit mehr als drei Jahren politisch so gerungen wird?

Biadacz: Nur in der Apotheke vor Ort finden – anders als im Onlinehandel - pharmazeutische Beratung, Nachtdienste und Notdienste statt. […] Es kann also nicht sein, dass sich heimische Apotheken an die Preisbindung halten müssen und EU-Anbieter unbegrenzt Nachlässe und Boni gewähren dürfen. Hier sind wir als Gesetzgeber gefordert, eine gute Lösung zugunsten unserer lokalen Apotheken zu finden, damit die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort, gerade auch im ländlichen Raum, weiterhin gut erfolgen kann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat umfangreiche Vorschläge zur Reform der Apothekervergütung vorgestellt. Dazu gehören beispielsweise die Verdopplung des Fonds für Nacht- und Notdienste und zusätzliche Vergütungen für pharmazeutische Dienstleistungen. Einzelverträge von Kassen mit abweichenden Preisen sollen verboten werden. Aber anstatt eines strikten Verbots des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx-Versandhandelsverbot), das wir als Union in den Koalitionsvertrag eingebracht haben, könnte ein vollständiges Verbot von Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss sein. […] Ich denke, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hier den richtigen Weg eingeschlagen hat.

DAZ.online: Was ist Ihre Einschätzung: Wird die Petition von Benedikt Bühler im Bundestag berücksichtigt werden?

Biadacz: Die öffentliche Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass die Petition von Herrn Bühler gehört und diskutiert wird. Damit findet sie Eingang in die politische Debatte und Meinungsbildung.

DAZ.online: Vielen Dank für das Gespräch. 



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

NN-Fonds

von Roland Mückschel am 05.02.2020 um 9:32 Uhr

Diese angebliche Verdoppelung bringt mir einen
Dreck, das wären ca 3000 Euro pro Jahr für
meine Landapotheke.
Ansonsten ein bodenloses Lettengeschwätz, altbekannt,
Politiker halt.

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?

von Anita Peter am 05.02.2020 um 8:24 Uhr

"Dazu gehören beispielsweise die Verdopplung des Fonds für Nacht- und Notdienste"

Hab ich was verpasst? Oder steht der Herr einfach nicht im Thema?

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AW: ?

von Pharmi am 05.02.2020 um 12:31 Uhr

Er steht offenbar nicht im Thema. Ihn stört ja offenbar auch, dass Versender Boni geben dürfen und Apotheken vor Ort nicht. Will er nun Boni für alle oder doch ein Verbot. Warum ist ein Boni Verbot ok, ein Versandverbot aber nicht, wenn er ein generelles Problem mit verboten hat!? Mag sein, dass ein Boni Verbot ein Kompromiss wäre, aber ist es auch rechtssicher?

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