Lieferengpässe

BVDAK: Rabattverträge sind das Kernproblem

Berlin - 07.02.2020, 14:35 Uhr

Welches Arzneimittel ist da? Auf welches lässt sich im Zweifel ausweichen? Apotheken tun einiges, um Patienten vor einem Versorgungsengpass zu schützen. (Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)

Welches Arzneimittel ist da? Auf welches lässt sich im Zweifel ausweichen? Apotheken tun einiges, um Patienten vor einem Versorgungsengpass zu schützen. (Foto: gpointstudio / stock.adobe.com)


Nächste Woche Donnerstag will der Bundestag das Maßnahmenpaket gegen Arzneimittel-Lieferengpässe beschließen. Noch kann der geplante Änderungsantrag nachjustiert werden. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert nun erneut, die Apotheker für ihren Mehraufwand bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln zu vergüten.

In der Debatte um Arzneimittel-Lieferengpässe gibt es so manche Widersprüchlichkeiten. Die Importeure erklären, die Probleme liegen vor allem im generischen Markt. Die Abschaffung der Importförderung mit dem Ziel, Abflüsse ins besser vergütete Ausland zu verhindern, bringe daher gar nichts. Die Importeure seien gar „Teil der Lösung“ des Engpass-Problems, sagt Kohlpharma-Geschäftsführer Jörg Geller. Die AOK Baden-Württemberg erklärt hingegen, echte Versorgungsschwierigkeiten gebe es nur bei patentgeschützten Arzneimitteln oder Krankenhausware. Wo es Rabattverträge gebe, laufe alles bestens, da die Hersteller Planungssicherheit hätten. Die Rabattverträge müssten also bleiben – auch um den Engpässen entgegenzuwirken. Dafür ist die Importförderung dem neuen Kassenchef Johannes Bauernfeind – ebenso wie seinem Vorgänger Christopher Hermann – ein Dorn im Auge. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, wie derzeit über mögliche Exportbeschränkungen diskutiert werden kann, wenn auf der anderen Seite der Parallelimport auf Apothekenebene gefördert werde.

Und mittendrin stehen die Apotheker – und zwar, anders als Hersteller oder Krankenkassen, direkt vorm Kunden, dessen verordnetes Arzneimittel nicht verfügbar ist. Immerhin: Selbst die Kassen haben schon eingeräumt, dass der Aufwand, den die Pharmazeuten durch die Suche nach Alternativen haben, entschädigt werden müsste. Die ABDA fordert das schon lange. Doch im bisherigen Maßnahmenpaket gegen Lieferengpässe ist ein solcher finanzieller Ausgleich nicht vorgesehen. Noch ist dieses Paket nicht endgültig festgezurrt. Am 13. Februar soll es im Rahmen des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes vom Bundestag beschlossen werden. Grund genug für den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK), sich nochmals zu Wort zu melden.

Für den Verbandsvorsitzenden Dr. Stefan Hartmann hat der Begriff „Lieferengpass“ gute Chancen „zum Wort des Jahres in unserem Apothekenmarkt werden“. Die Zahl der nicht lieferbaren Arzneimittel erreiche kaum vorstellbare Ausmaße – doch noch immer werde geprüft, wie man dem Problem beikommen könne.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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