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- Mein liebes Tagebuch
4. Februar 2020
Dass die ABDA den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler bei seiner Petition für ein Rx-Versandverbot nicht unterstützte, indem sie hartnäckig die Herausgabe dreier Rechtsgutachten verweigerte, sorgte bei einigen Kammern und Verbänden für Unverständnis und Protest. Eine erste Erklärung der ABDA dazu, warum man sich so verhielt, besserte die Lage nicht – das Unverständnis bei den ABDA-Mitgliedern blieb. Jetzt versucht ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz erneut, um Verständnis dafür zu werben. Er brachte die Gedankengänge der ABDA-Spitze zu Papier: Letztlich gehe es darum, so seine Interpretation der Lage, dass die Beschlusslage von ABDA-Mitgliederversammlungen die Übergabe der Gutachten nicht gebiete oder sie sogar verbiete. Aber was soll das heißen, mein liebes Tagebuch? Nun, die Beschlüsse liefen darauf hinaus, dass man das Rx-Versandverbot erst dann wieder einfordern wolle, wenn der Gesetzgeber keine Maßnahmen trifft, um das Ziel der Gleichpreisigkeit vollständig zu erreichen – wenn er also z. B. den Passus im Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 2 Satz 4 AMG) streicht, der die Gleichpreisigkeit garantiert. Tja, wir wissen es, mein liebes Tagebuch, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird keine vollständige Gleichpreisigkeit erreicht, also könnte man doch wieder das Rx-Versandverbot fordern? Und ab da werden die weiteren Schmitzschen Erklärungsversuche, warum die ABDA doch nicht wieder zur Forderung eines Rx-Versandverbots zurückkehrt – na, sagen wir mal mild – sophisticated. Oder einfacher ausgedrückt, mein liebes Tagebuch: Es entsteht der Eindruck, man dreht und wendet es, bis es passt: Das Rx-Versandverbot soll halt einfach nicht mehr gefordert werden. Basta.
Mein liebes Tagebuch, die Deutungsversuche von Schmitz sind aber nicht wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Denn die gesamte Gemengelage aus Beschlüssen der ABDA-Mitgliederversammlungen und der Hauptversammlung lassen durchaus andere Interpretationen zu. Das zeigt sehr schön DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn in seinem Kommentar. Er hat sich die Erklärungen von Schmitz nochmal angesehen und kommt zu dem Schluss: Es gibt grundlegende Unterschiede in der Interpretation, z. B. allein in der Formulierung, was man unter einer „konstruktiv-kritischen“ Begleitung des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) versteht. So interpretieren eben manche Kammern und Verbände dies in der Form, dass man sich durchaus für das Rx-Versandverbot engagieren kann – wenn man es wollte. Aber, mein liebes Tagebuch, wie schon gesagt, die ABDA-Spitze will nicht.
18 Kommentare
Lieferfrequenz
von Michael Hennrich am 13.02.2020 um 18:21 Uhr
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Belieferungsproblematik
von Michael Hennrich am 13.02.2020 um 18:17 Uhr
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Verhindern
von Bernd Küsgens am 09.02.2020 um 19:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Verhindern
von Karl Friedrich Müller am 09.02.2020 um 20:04 Uhr
AW: Verhindern
von Conny am 09.02.2020 um 22:07 Uhr
AW: Nachträglich "Verhindern" was 1989 geschah oder etwas daraus machen?
von Christian Timme am 10.02.2020 um 2:16 Uhr
AW: Verhindern
von Karl Friedrich Müller am 12.02.2020 um 11:33 Uhr
Verhindern
von Karl Friedrich Müller am 09.02.2020 um 14:23 Uhr
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AW: Verhindern
von Anita Peter am 09.02.2020 um 14:47 Uhr
Ignoranz
von Reinhard Rodiger am 09.02.2020 um 14:11 Uhr
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POLITISCHES im Forum
von Dr.Diefenbach am 09.02.2020 um 10:42 Uhr
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AW: POLITISCHES im Forum ... das was einmal war ... wird "abgelöst" durch Veränderungen die auch Alternativen beinhalten ....
von Christian Timme am 09.02.2020 um 11:31 Uhr
Kranken- und Gesundheitskassen ... den Bock zum Gärtner gemacht ... und alle schauen zu ... bis ...
von Christian Timme am 09.02.2020 um 9:46 Uhr
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AW: Kranken- und Gesundheitskassen ... den
von Dr.Diefenbach am 09.02.2020 um 12:21 Uhr
.
von Anita Peter am 09.02.2020 um 9:03 Uhr
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Zahl der Woche
von Ulrich Ströh am 09.02.2020 um 9:02 Uhr
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AW: Zahl der Woche
von THOMAS Kerlag am 09.02.2020 um 14:07 Uhr
AW: Zahl der Woche
von Anita Peter am 09.02.2020 um 15:04 Uhr
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