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Misoprostol in Cytotec – Teil 1
Gefährlich oder Lebensretter für Frauen?
Aussage gegen Aussage?
Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat mittlerweile zum Fall eine Stellungnahme veröffentlicht. Dort wird unter anderem kritisiert, dass in der Berichterstattung der Medien nicht erwähnt wurde, dass der Wirkstof Misoprostol in vielen Ländern zur Geburtseinleitung zugelassen wurde – „und somit eher eine Besonderheit in Deutschland besteht.“ Aufgezählt werden Handelsnamen wie Angusta oder Vagiprost:
Auch wenn manche internationale Gesundheitsbehörden wie die französische ANSM vor „Cytotec“ warnten, wurde dort das niedriger dosierte Misoprostol-Präparat Angusta genauso wie in allen skandinavischen Ländern zur Geburtseinleitung zugelassen.“
Auch auf das bis zum letzten Jahr noch verfügbare Misodel verweist die DGGG. Nun soll auch in Deutschland Ende 2020 mit der Zulassung von Angusta gestartet werden. Damit wäre dann ein Präparat in der von der WHO empfohlenen 25µg-Dosierung erhältlich.
Alle Probleme gelöst?
Es scheint so, also wären mit der Zulassung eines Präparates in der passenden Dosierung alle Probleme gelöst. Doch Dr. Fiala befürchtet: „Diese Berichterstattung wird in der Geburtshilfe zu vielen Problemen und Komplikationen führen. Ein sehr gutes Medikament wird fälschlicherweise an den Pranger gestellt, weil es in sehr wenigen Einzelfällen (gemessen an der sehr häufigen Anwendung) falsch dosiert, bzw. zu einem falschen Zeitpunkt gegeben worden ist (als es bereits Kontraktionen gab). Der immer wieder beschriebene ‚Wehensturm‘ ist kein Problem des Medikamentes, sondern eine Folge der falschen Anwendung.“
Fiala befürchtet, dass versucht wird ein sehr gutes und seit über 40 Jahren bewährtes Medikament „schlecht zu machen“, weil es „zu billig“ ist:
Damit soll wohl Platz gemacht werden für eine teurere Alternative, die am Markt keine Chance hat, solange das alte, bewährte und billige Medikament verfügbar ist.“
Auf die Stellungnahme von Dr. Fiala und die anderen (auch von Pfizer, Professor Husslein und DGGG) wird DAZ.online in einem folgenden Text im Detail eingehen.
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