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Nach SPD-Beschluss
Großer Koalition droht Konflikt wegen Cannabis-Legalisierung
Die SPD-Bundestagsfraktion will in Sachen Cannabis „neue Wege gehen“: Am vergangenen Dienstag verabschiedete sie dahingehend ein neues Positionspapier, in dem eine Abkehr der bisherigen Verbotspolitik gefordert wird. Die Union und die AfD sind somit die einzigen Fraktionen im Bundestag, die sich der (teilweisen) Freigabe des Cannabis-Konsums weiterhin versperren. Allerdings: Die Union will sich in dieser Sache offenbar nicht bewegen. Das kündigte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) an. Die SPD antwortete wiederum prompt.
Die Regierungsfraktionen sind sich immerhin bei einer Sache einig: Sie wollen „Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen“ – so steht es zumindest im Koalitionsvertrag. Nur über das „Wie“ scheint man sich unstimmig zu sein. Die SPD-Fraktion verabschiedete erst am vergangenen Dienstag ein neues Positionspapier zu dem Thema mit zwei wesentlichen Forderungen: Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis soll nicht weiter strafrechtlich, sondern nur noch ordnungsrechtlich verfolgt werden. Und Länder und Kommunen sollen eigenständig Modellprojekte zur regulierten Abgabe an Erwachsene planen und durchführen können.
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Dass der eigene Kurswechsel bei den Koalitionspartnern CDU/CSU nicht auf Begeisterung stoßen würde, darüber schien sich die SPD bewusst: „Auch wenn sich in den letzten Monaten die Union in Sachen Cannabis ein wenig bewegt hat, haben wir dennoch dicke Bretter zu bohren“, hieß es in einer begleitenden Pressemitteilung. Diese Erwartungen haben sich schnell bestätigt. Von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) kam am gestrigen Mittwochnachmittag prompte Kritik. Das Positionspapier biete laut ihr keine Lösungsansätze, dem Cannabiskonsum entgegenzuwirken. Die Behauptung, nur eine Entkriminalisierung führe zu weniger Konsum, entbehre jeder Grundlage, erklärte Ludwig am Mittwoch in Berlin. Ihrer Meinung nach müsse Prävention „ganz weit oben stehen“.
Des Weiteren kritisierte die CSU-Politikerin, dass die SPD keine konkreten Zahlen für die Grenzen des „Eigenbedarfs“ nennt. In der Vergangenheit sprach sich die Drogenbeauftragte zwar für eine bundesweite Vereinheitlichung der Obergrenze des legalen Cannabis-Besitzes aus, lehnte eine Anhebung allerdings strikt ab. Zum Vergleich: In den meisten Bundesländern gelten Mengen bis zu sechs Gramm als „Eigenbedarf“. In Berlin können es in Einzelfällen bis zu 15 Gramm sein. Ludwig findet dies nicht richtig.
8 Kommentare
Entkriminalisierung
von Feli am 26.02.2020 um 17:32 Uhr
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Canabis Medizin
von Danny am 16.02.2020 um 22:42 Uhr
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Zeit für Versöhnung
von Christian P. am 16.02.2020 um 20:06 Uhr
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Hallo ABDA!
von GTrakl am 14.02.2020 um 20:16 Uhr
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Canabis
von Bernd Küsgens am 13.02.2020 um 19:07 Uhr
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AW: Papier des WD
von Peter Nuding am 14.02.2020 um 12:19 Uhr
Union & AfD
von Herbert am 13.02.2020 um 18:47 Uhr
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Und täglich grüßt das Murmeltier
von Gregor Dinakis am 13.02.2020 um 17:46 Uhr
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