Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

16.02.2020, 08:00 Uhr

Leichterer Umgang mit Lieferengpässen, aber die Ursachen bleiben. (Foto: Andi Dalferth)

Leichterer Umgang mit Lieferengpässen, aber die Ursachen bleiben. (Foto: Andi Dalferth)


Beschlossen: Das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz bringt neue Regeln zum Umgang mit Arzneimittel-Lieferengpässen. Manches wird besser, aber die Ursachen bleiben. Ebenso die Frage: Was wird aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz? „Wir erwarten ein Go von der EU-Kommission“, tönt es aus dem BMG – erwarten kann man bekanntlich viel. Wir erwarten auch eine behördliche Kontrolle der EU-Versender, doch die scheinen im kontrollfreien Cyberspace zu arbeiten. Und auch in dieser Woche: Neues von der digitalen Front: Eine E-Rezept-App von der Gematik, Telemedizin mit Noventi, Telemedizin à la Hessen, und Pharmazeutische Dienstleistungen, made by TK. Die Zukunft hat uns im Griff. 

10. Februar 2020

Mein liebes Tagebuch, auf deinen Seiten soll es ja eher um unsere kleine Apothekenpolitik gehen, weniger um das ganz Große. Doch das, was in Thüringen passiert ist und die Auswirkungen auf die Berliner Politik lässt uns nicht kalt, das ist schon eine andere Hausnummer – durchaus mit möglichen Auswirkungen auf uns Apothekers. Denn nach dem Rückzug von AKK hat unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn durchblicken lassen: Ich kann Kanzler. Na ja, er hat es ein bisschen subtiler formuliert und gesagt, er sei bereit dazu, Verantwortung zu übernehmen – was letztlich wohl auf das Gleiche hinausläuft. Er könnte gewisse Chancen haben, wenngleich derzeit ganz deutlich Friedrich Merz und Armin Laschet auf der K-Liste stehen, und sogar Markus Söder möglicherweise dort eingetragen werden möchte. Also, da drängt sich die Frage auf: Werden wir schon bald auf Spahn als Gesundheitsminister verzichten müssen? Was wird aus dem Rest unseres Apotheken-Stärkungsgesetzes? Na, mein liebes Tagebuch, wie aktuelle Umfragen zeigen, muss es uns vorerst nicht allzu bange sein, unseren lieben Gesundheitsminister zu verlieren. Laut einer Umfrage von Infratest dimap soll Merz derzeit der aussichtsreichste Kanzlerkandidat der Union sein. Aber wer weiß, was sich da noch tut.

 

Das Apotheken-Stärkungsgesetz mit seinem Vorschlag zur Gleichpreisigkeit liegt derzeit bei der EU-Kommission auf Eis, sie prüft es auf seine Europaverträglichkeit. Das Warten nervt, die Ungewissheit, wie es weitergeht, lähmt, mein liebes Tagebuch. Die parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium, Sabine Weiss (CDU), versuchte auf dem Zukunftskongress des Apothekerverbands Nordrhein Hoffnung zu machen: „Wir erwarten ein ‚Go‘ von der Kommission“, so Weiß. Mein liebes Tagebuch, go, go, erwarten kann man viel, was ist, wenn’s nicht so kommt? Dann, so lässt Georg Kippels (CDU) wissen: „Wenn nicht bald was kommt, dann fordern die Mitglieder der AG Gesundheit der Union das Rx-Versandverbot.“ Au weia, und was macht dann unsere ABDA, die das Rx-Versandverbot schon mal in die Ablage gelegt hat?

 

Für den GKV-Spitzenverband ist per Gutachten belegt: Zwischen Lieferengpässen und Rabattverträgen besteht kein Zusammenhang. Tja, mein liebes Tagebuch, vermutlich steht da noch in diesem Gutachten, dass die Erde doch eine Scheibe ist. Ist es nicht unglaublich, wie der Kassenverband seine heißgeliebten Rabattverträge hochjubelt? Für den GKV-Spitzenverband liegt die Lösung schlicht und einfach darin, dass die Meldepflicht bei Lieferengpässen in Deutschland verstärkt werden muss. Im Klartext: Auch Apotheken und Großhändler sollen verpflichtet werden, Lieferengpässe bei Arzneimitteln an die Kassen zu melden. Wie putzig, mein liebes Tagebuch, was wäre das wohl für ein bürokratischer Tsunami, wenn 19.000 Apotheken plus die Großhandlungen ihre Lieferengpassdaten im Livestream an den Spitzenverband senden würden. Und wo ist unser finanzieller Ausgleich für diese Mehrarbeit?

 

Da hat Noventi ein Fass aufgemacht: Der Apotheken-Dienstleistungskonzern arbeitet mit der britischen Online-Arztpraxis Zava zusammen und ermöglicht den Online-Docs den Zugriff auf das eigene Apotheken-Netzwerk. Was das heißt: Zava soll an die Arzneimittel-Vorbestell-App „Call My Apo“ von Noventi und damit an das etwa 5000 Apotheken starke Netzwerk angebunden werden. Ein Zava-Kunde kann sein Privatrezept an die Handy-App schicken lassen und es dann an seine „Noventi-Apotheke“ weiterleiten. Noventi sieht darin ein Umsatzplus für deutsche Apotheken. Klar, mein liebes Tagebuch, da ist was dran, besser, als wenn die Rezepte an Doc Morris und Co. weitergeleitet würden. Und was ist, wenn der Kunde nicht die CallMyApo-App hat, sondern Kunde einer anderen Apotheke mit anderem Warenwirtschaftssystem ist? Irgendwie löst das Noventi-Modell Störgefühle aus. Wäre es da letztlich nicht besser, wenn jede Arztpraxis verpflichtet wäre, ein E-Rezept an einen neutralen Server zu schicken, beispielsweise an den Gematik-Server, von dem aus dann der Patient sein Rezept zur Apotheke seiner Wahl weiterleiten kann?

11. Februar 2020

Man kann es plakativ so auf den Punkt bringen: EU-Arzneimittelversender wie beispielsweise DocMorris in den Niederlanden werden so gut wie nicht überwacht – sie arbeiten im Cyberspace, im Vakuum ohne behördliche Kontrolle. Denn weder die deutschen noch die niederländischen Behörden fühlen sich so richtig zuständig für diese Versender. Auf Anfrage von DAZ.online lässt die niederländische Überwachungsbehörde wissen, dass zum Beispiel weder bei DocMorris noch bei der Shop-Apotheke in den vergangenen Jahren eine Vor-Ort-Inspektion stattgefunden hat. Mein liebes Tagebuch, wie irre ist das denn? Wo bleibt da die Arzneimittelsicherheit? Besonders niedlich ist die Erklärung der niederländischen Behörde, wie sie bei dem kleinen Rest der Überwachung, den es angeblich noch gibt, vorgeht: Man hat ein System der Risikoabschätzung bei der Überwachung, das bedeutet, dass die Inspektoren sich darauf konzentrieren, in einem Korb mit gesunden Früchten die schlechten Äpfel zu finden und diese anschließend wirksam zu beseitigen. Haha, mein liebes Tagebuch, ich sehe sie schon, die Inspektoren, wie sie in dem Apfelkorb wühlen und nach faulen grünen Äpfelchen suchen, aus denen der Wurm erstaunt rausglotzt.

 

Zu den Plänen von DocMorris, eine eigene Internetplattform aufzumachen und mit deutschen Vor-Ort-Apotheken zusammenzuarbeiten, meint Noweda-Chef Michael Kuck vom Zukunftspakt Apotheke (Noweda und Burda) mit der Plattform ia.de:"Den Versandhandel braucht kein Mensch. Insofern ist es eine logische Folge, dass die Versender jetzt die Vor-Ort-Apotheken für die eigenen Zwecke einspannen wollen.“ Kuck geht davon aus, dass es kaum Apotheken geben wird, die bei der DocMorris-Plattform mitmachen werden, denn: „Den meisten Apothekerinnen und Apothekern dürfte klar sein, dass letztendlich nur der gute Name ihrer Apotheken ausgenutzt wird“, so Kuck. Tja, mein liebes Tagebuch, das dachte ich anfangs auch, aber Umfragen zeigen, dass es doch einige Apotheken geben soll, die sich in die Fänge von DocMorris begeben wollen. Was soll man dazu sagen?

 

Wir erinnern uns, mein liebes Tagebuch: Vor kurzem fragte die EU-Parlamentarierin Kateřina Konečná aus der Tschechischen Republik bei der EU-Kommission an, ob die deutsche Importklausel überhaupt EU-rechtlich zulässig ist. Und siehe da, schon liegt die Antwort vor: Die deutsche Importklausel ist rechtlich zulässig. Laut EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton ist der Parallelhandel eine rechtmäßige Form des Handelns innerhalb des Binnenmarkts. War irgendwie zu erwarten. Merke, mein liebes Tagebuch: Freier Handel im Binnenmarkt steht über allem.

 

Die ABDA setzt beim E-Rezept auf ihre Web-App, über die alle E-Rezepte laufen sollen. Das hätte die ABDA gern, und das kann man sich so vorstellen, mein liebes Tagebuch. Doch die ABDA-Web App bekommt Konkurrenz, von der Gematik – das ist die offizielle Organisation, die sich um die Einführung der Telematikinfrastruktur und der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens kümmern soll. Die Gematik hat angekündigt, eine eigene App ins Rennen zu werfen, über die verbindlich alle E-Rezepte laufen sollen, neutral, unabhängig, diskriminierungsfrei, werbefrei, manipulationsgeschützt, unabhängig und sicher. Nun, das ist irgendwie sinnvoll, würde aber das Aus für die ABDA-Web App bedeuten. Ob das aber so kommen wird, ob die Gematik überhaupt mit einer eigenen App antreten darf, muss noch juristisch abgeklopft werden. Andererseits, mein liebes Tagebuch, muss man wissen, dass die ABDA selbst an der Gematik beteiligt ist. Und wie man schon vereinzelt hört, kann man sich da gut vorstellen, dass die Gematik durchaus auf die Entwicklungsarbeit bei der ABDA-Web App zurückgreift. Und so könnte sich der Kreis schließen. So oder so, es wird wohl beim E-Rezept eine zentrale Plattform geben, über die alle E-Rezepte laufen. Und von dort aus darf der Kunde dann sein E-Rezept an die Apotheke seiner Wahl oder auf seine individuelle Apotheken-App schicken.

12. Februar 2020

So nach und nach nehmen Telemedizin und E-Rezept-Projekte so richtig Fahrt auf. Jüngstes Beispiel ist das Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zusammen mit AOK, DAK, Hessischem Apothekerverband und einem IT-Unternehmen. Patienten können sich außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen in Video-Sprechstunden E-Rezepte ausstellen lassen, die dann an ein zentrales E-Rezeptportal übermittelt werden. Dieses Projekt soll mit der Blockchain-Technologie arbeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Patient erhält dann einen so genannten Hash, eine Art Fingerabdruck in Form einer einmaligen Zeichenfolge, mit der er der Apotheke seiner Wahl erlauben kann, das E-Rezept abzurufen. Schön, mein liebes Tagebuch, dass hier schon so kräftig geübt wird. Allerdings, auch für dieses Projekt wird es heißen: Das letzte Wort hat die Gematik, die ihre Spezifikationen für das E-Rezept erst Ende Juni 2020 bekannt geben wird. Erst dann heißt es: Möge das beste Projekt gewinnen.

 

13. Februar 2020

Ende März, Anfang April wird das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz in Kraft treten können, der Bundestag hat’s beschlossen. Das Gesetz regelt zwar in erster Linie Mechanismen in der GKV-Finanzierung, aber es bringt auch neue Regelungen zur Vermeidung von und zum besseren Umgang mit Arzneimittel-Lieferengpässen. Endlich, mein liebes Tagebuch. Ob diese Regelungen allerdings so richtig gut greifen werden, steht noch in den Sternen. Immerhin es gibt Ansätze, zum Beispiel bei den Rabattarzneimitteln. Apotheken dürfen künftig auch vergleichbare, nicht rabattierte Arzneimittel abgeben, wenn Rabattarzneimittel aufgrund eines Engpasses nicht verfügbar sind. Und wenn Arzneimittel teurer sind als der Festbetrag, dann wird die Krankenkasse die Mehrkosten tragen. Allerdings, es sollen dazu noch rahmenvertragliche Detailregelungen kommen – warten wir ab, wie die Regelung dann konkret aussehen wird.

 

Pharmazeutische Dienstleistungen – ein Traum! Ja, mein liebes Tagebuch, ABDA und so manche Apothekerin und so mancher Apotheker träumen davon, pharmazeutische Dienstleistungen für die Kunden erbringen zu dürfen, die dann von den Krankenkassen bezahlt werden. Wie gesagt, ein Traum, so oder so. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz soll dieser Traum bekanntlich in Erfüllung gehen. Doch das Gesetz hängt noch bei der EU-Kommission fest. Das allerdings hält die Techniker Krankenkasse (TK) nicht davon ab, zusammen mit begeisterten Apothekerinnen und Apothekern schon ein bisschen an pharmazeutischen Dienstleistungen zu basteln. Treffpunkt sind exklusive Workshops, in denen die Teilnehmer unter TK-Ägide darüber nachdenken, wie solche Dienstleistungen im Einzelnen aussehen und umgesetzt werden könnten. Liebes Tagebuch, das hört sich schon mal recht konstruktiv an, jedenfalls konstruktiver, als das, was von der ABDA zum Thema Dienstleistungen zu erfahren war. Dennoch, man sollte auch hier genau hinschauen, was dabei herauskommt, wenn eine Krankenkasse das Thema pharmazeutische Dienstleistungen anpackt. Der Knackpunkt werden auch hier die Honorare sein.

14. Februar 2020

Die ABDA freut sich über die Maßnahmen gegen die Arzneimittel-Lieferengpässe, die der Deutsche Bundestag mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz beschlossen hat: Patienten müssen künftig keine Mehrkosten bei Nichtlieferbarkeit fürchten, und Präparate können leichter ausgetauscht werden – „das ist fair und vernünftig“, freut sich der ABDA-Präsident. Aber er macht auch deutlich, dass der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken vergütet werden muss. Vollkommen richtig, Herr Präsident, aber welche Initiativen gibt es dazu?

 

Es war wieder eine ansehnliche Veranstaltung, der diesjährige Kooperationsgipfel des Bundesverbandes der Deutschen Apothekenkooperationen (BVDAK) unter Leitung von Stefan Hartmann. Es ist ein Kongress zum Netzwerken, die Zahl der Teilnehmer, vornehmlich aus der Industrie, von Großhandlungen, von Kooperationen und Apothekendienstleistern, näherte sich der 500er-Marke. Sein Eingangsstatement nutzte Hartmann, um seine Positionen deutlich zu machen: Eine Erhöhung des Apothekenhonorars ist seit 15 Jahren überfällig. Und ein Rx-Versandverbot bleibt das oberste Ziel für ihn. Er bedauert, dass sich die ABDA von diesem Ziel verabschiedet hat. In den Modellprojekten Grippeimpfungen in Apotheken sieht er eine Jahrhundert-Chance für die Apotheke. Wenn Apotheker diese Chance nicht nutzten, seien sie allerdings „tot“, so ein echter Hartmann-Spruch. Er kann sich vorstellen, dass Apotheken 15 Euro plus Mehrwertsteuer plus Impfstoff für diese Leistung bekommen sollten. Mit Freude sieht er auch den liberalisierten Botendienst, auch wenn er sich nicht immer gewinnbringend abbilden lässt, Hartmann sieht ihn als aktives Wettbewerbsinstrument. Und was die ABDA betrifft: Da wünscht sich Hartmann echte Strukturreformen und vor allem: Es fehlt an Visionären, Strategen und Profis in der ABDA. Da kann man allerdings nur schwer widersprechen, mein liebes Tagebuch. Der Kooperationsgipfel bot wieder einen bunten Mix an Vorträgen über Politik (z. B. Stern-Kolumnist Hans-Ulrich Jörges über Hinter- oder Abgründe in der Politik), Innovatives (z. B. Mini-Tablettenpresse fürs Apothekenlabor), zum E-Rezept und digitalen Entwicklungen, zum Impfen in Apotheken (Prof. May zeigt, wie’s machbar ist und worauf’s ankommt) und zur Frage, was Same Day Delivery (SDD) für die Apotheke bedeutet (Pechmann: das lässt sich primär für den stationären Kunden einsetzen, weniger für den Onliner). Ein erfrischender Gipfel.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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6 Kommentare

Kanzler oder Kanzlerin

von Bernd Jas am 16.02.2020 um 20:26 Uhr

Frau Merkel steht im Ausgabenbereich etwa bei 3,7 - 4,7 BILLIONEN €. (Lt. Dr. Daniel Stelter)
Geht noch mehr Schopping-Queen?
Diese Schulden reichen etwa für die nächsten 10 Generationen, mit der Voraussetzung einer sofortigen Vollbremsung der Staatsverschuldung, ansonsten geht das exponentiell weiter.
Es grüßen die abzubauenden AKW´s, die Energiewende, der Green-Deal, diverse Kleibauprojekte, die Draghi-Gelddruckmaschiene, die Niedrigzinspolitik, Rentensubventionierung (merkelt kein Mensch, soll auch nicht) ....und und und... vor allem die sozialistische Planwirtschaft.

Herr Kerlag, WIR SIND AUSVERKAUFT inklusive unserer Apotheken.

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Arge (Ver-) Standeszweifel

von Bernd Jas am 16.02.2020 um 15:33 Uhr

Guten Morgen Herr Ditzel,
guten Morgen liebe Knötterköppe,

wo Sie grad´sagen au weia Herr Ditzel, auch wenn ein Herr Kippels beschwichtigend vermeldete:
„Wenn nicht bald was kommt, dann fordern die Mitglieder der AG Gesundheit der Union das Rx-Versandverbot.“

- können wir davon ausgehen, dass je vehementer und bruststärkender eine solche Forderung vor Apothekern gestellt wird, die AG-Gesundheit sicherlich auch bald wieder von der Bildfläche verschwunden sein wird.
Die ABDA macht dann was sie immer macht; auf bessere Zeiten hoffen.

Jou Herr Ditzel, unsere kleine Apothekenpolitik, … wird immer mehr zum Abbild des Gesamtgeschehens. Daher kann man davor die Augen nicht verschließen.
Erinnern Sie sich doch mal an die letzte Stichwahl des Parteivorsitzes und an das Hauen und Stechen was dieser vorausging. Da war Friedrich Merz auch erst mit den meisten Stimmen an der Pool-Position. Da es aber wesentlich Stromlinienförmiger geht, wurde mal eben mit der Black-Rock-Glocke geläutet, und schon war der Wandel zum ach so bösen Kapitalisten vollzogen, der so gar nicht in die sozialistische Planwirtschaft (siehe unsere kleine Apothekenpolitik) passt. Techtelmechtel mit MM passten da schon eher ins Konzept.
Die Nichtlieferbarkeiten sind ein ganz klarer Ausdruck dieser Politik und der Allmacht der KK. Überregulierung bis alle wieder Schlange stehen.
Alle Sonder-PZN vom Faktor 2. , 3. und 4. tragen seit geraumer Zeit bei uns den Nachsatz:
„Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mangelverwaltung“
Ohne diese kleinen, mit schwarzem Humor gepuderten Bissigkeiten, ist es gar nicht mehr zum aushalten. Und was anderes ist es auch nicht, als planwirtschaftliche Mangelverwaltung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Knötterzentrale

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AW: Arge (Ver-) Standeszweifel

von Thomas Kerlag am 16.02.2020 um 18:16 Uhr

Wir brauchen keinen Kanzler, der den Ausverkauf Deutschlands vorantreibt

AW: Arge (Ver-) Standeszweifel ... können mit unserem Verstand noch ganz andere Dinge vollbringen ...

von Christian Timme am 16.02.2020 um 20:09 Uhr

@T.Kerlag ...
Also wenn ich die Wahl zwischen Herrn Oberhänsli bzw. Spahn und Herrn F. Merz hätte liegt mir letzterer näher ... dieser ex. BlackRock Typ ist wirklich Intelligent und kann das auch "rüberbringen", die Zwischentöne passen auch noch ... wenn jetzt der Wähler zu dämlich ist ... ist der für immer weg ... und wie alle sitzen wieder dumm da ... und alles bleibt wie es ist. Herzlichen Glückwunsch ... für diese "teilende Einstellung" ...

ZAVA/ex-DrEd: Und wer lenkt NOVENTI ...?

von Gunnar Müller, Detmold am 16.02.2020 um 9:32 Uhr

Wohl doch der FSA e. V. als einiger Gesellschafter.
Dessen Vorstand:
Florian Picha, Internationale Ludwigs-Apotheke, München;
Jürgen Frasch, Rathaus-Apotheke, Weinstadt, 1. Vorsitzender;
Dr. Fritz Grasberger, Alte Stadt-Apotheke, Miesbach, 2. Vorsitzender;
Andreas Buck, 7 Schwaben Apotheke, Laupheim; und:
Mathias Arnold, Lilien-Apotheke, Halle
- im Nebenjob ABDA-Vize ...

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Wurm oder Apotheker ... oder geht auch Apotheker und Wurm?

von Christian Timme am 16.02.2020 um 9:26 Uhr

Man stelle sich vor ... die ABDA zieht vor das EuGH und klagt "gleiches Europarecht für ALLE" ein ... wenn schon Würmer ... dann bitte auch in Deutschland. Hier heißt der Grundgedanke ... was nicht verhindert werden kann ... wird gefordert und damit gefördert. Damit hätte die ABDA wenigstens im Abgang noch etwas erreicht ... "Würmer vereinigt euch" ...

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