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Misoprostol in Cytotec – Teil 2
Geburtseinleitung nach Leitlinie – nicht möglich?
„Gravierende Nebenwirkungen“ unabhängig vom Medikament
Letztendlich müsse immer daran erinnert werden, dass unabhängig vom verwendeten Medikament für Geburtseinleitungen in seltenen Fällen gravierende Nebenwirkungen für Mutter und Kind auftreten können. Die Verwendung von Kontraktionsmittel solle deshalb ausschließlich stationär in einer Klinik und unter entsprechenden Überwachungs- und Vorsichtsmaßnahmen erfolgen.
Die DGGG schrieb in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Punkt der Sicherheit:
Wir können aus den Daten entgegen der Berichterstattung schlussfolgern, dass Frauen, die zur Geburt eingeleitet werden (und keine Gebärmutteroperation in der Anamnese haben) sogar ein niedrigeres Risiko für schwere Komplikationen erleiden. Hinsichtlich der kindlichen Komplikationsraten muss immer das Risiko berücksichtigt werden, das zur Einleitung geführt hat.“
Auch ein Cochrane Review aus dem Jahr 2014 (75 relevante Studien mit insgesamt fast 14.000 Teilnehmerinnen) kommt laut einer Pressemitteilung von Cochrane Deutschland zu dem Schluss, dass das Profil von Wirkung und Risiken von Misoprostol mit dem anderer gängiger Wirkstoffe vergleichbar ist. Allerdings:
Zu der Frage von extrem seltenen, gravierenden Nebenwirkungen von Misoprostol kann der Review nur wenig beitragen. Das liegt daran, dass diese selbst unter den 14.000 Studienteilnehmerinnen zu selten auftraten, um valide Aussagen zu Häufigkeiten ableiten zu können. Die Autoren rechnen hoch, dass hierfür eine doppelt bis zehnmal so große Studienpopulation nötig wäre.“
Abschließend ist anzumerken, und darauf verweist auch Cochrane, dass Off-Label-Use beispielsweise im Bereich der Kinderheilkunde weit verbreitet ist, wo dezidierte pädiatrische Zulassungsstudien aus ethischen und finanziellen Gründen eher selten sind.
In Teil 3 dieser Textreihe wird DAZ.online sich der Rolle der Krankenhausapotheken im Fall Cytotec widmen.
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