- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA setzt nach BGH-...
Gleichpreisigkeit
ABDA setzt nach BGH-Entscheidungen weiter auf Spahns Apothekenreform
Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz muss schnellstmöglich in den Bundestag
Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss dies ein Dämpfer sein. Er plant derzeit lediglich, die Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich wiederherzustellen, geht aber offenbar davon aus, dass auch im PKV-Bereich kein Boni-Wildwuchs möglich ist. Die klagende Apothekerkammer Nordrhein hatte daher gleich gestern deutlich gemacht, dass die Entscheidungen ein „unmissverständlicher Appell“ an den Bundesgesundheitsminister sind. Zusammen mit ihrem Prozessvertreter Dr. Morton Douglas betonte sie, das durch die Zulassung des Rx-Versandhandels geschaffene Problem müsse nun entschieden angegangen werden – allerdings werde der „im Moment vom BMG präferierte Weg sein Ziel nicht erreichen“. Aus Sicht der Kammer kann allein ein Rx-Versandverbot die nunmehr drohenden Verwerfungen auf dem Apothekenmarkt nachhaltig lösen.
Und was meint die ABDA dazu? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte ein Sprecher:
Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, verdeutlichen beide Entscheidungen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist für die Apotheken einer der wichtigsten ordnungspolitischen Säulen und muss deshalb dringend wieder in Kraft gesetzt und gestärkt werden. Die Bundesregierung muss den Kabinettsentwurf zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz schnellstmöglich in den Bundestag einbringen“.
Vom Rx-Versandverbot spricht die ABDA bekanntlich nicht. Sie verfolgt weiterhin das Ziel, die Gleichpreisigkeit für GKV und PKV dadurch zu erreichen, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet, die bislang noch im Arzneimittelgesetz vorgesehene Rx-Preisbindung für EU-Versender (§ 78 Abs. 1 Satz 4) zu streichen. Genau das sieht der Regierungsentwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz allerdings vor.
Im Bundesgesundheitsministerium will man sich übrigens noch nicht zu den Entscheidungen des BGH äußern. „Wir warten die Urteilsbegründung ab“, sagte eine Sprecherin.
4 Kommentare
Verspielt
von J.M.L. am 23.02.2020 um 8:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Unheilvoller Pakt
von Gunnar Ott am 22.02.2020 um 12:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 22.02.2020 um 6:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: .sediert
von Karl Friedrich Müller am 22.02.2020 um 7:45 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.