Gleichpreisigkeit

ABDA setzt nach BGH-Entscheidungen weiter auf Spahns Apothekenreform

Berlin - 21.02.2020, 17:15 Uhr

Die Apothekenstrukturen in Deutschland bekommen Risse - die Gleichpreisigkeit muss endlich wiederhergestellt werden. Das fordert auch die ABDA unter dem Eindruck der jüngsten BGH-Urteile. ( r / Foto: imago images / Rolf Kremming)

Die Apothekenstrukturen in Deutschland bekommen Risse - die Gleichpreisigkeit muss endlich wiederhergestellt werden. Das fordert auch die ABDA unter dem Eindruck der jüngsten BGH-Urteile. ( r / Foto: imago images / Rolf Kremming)


Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz muss schnellstmöglich in den Bundestag

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss dies ein Dämpfer sein. Er plant derzeit lediglich, die Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich wiederherzustellen, geht aber offenbar davon aus, dass auch im PKV-Bereich kein Boni-Wildwuchs möglich ist. Die klagende Apothekerkammer Nordrhein hatte daher gleich gestern deutlich gemacht, dass die Entscheidungen ein „unmissverständlicher Appell“ an den Bundesgesundheitsminister sind. Zusammen mit ihrem Prozessvertreter Dr. Morton Douglas betonte sie, das durch die Zulassung des Rx-Versandhandels geschaffene Problem müsse nun entschieden angegangen werden – allerdings werde der „im Moment vom BMG präferierte Weg sein Ziel nicht erreichen“. Aus Sicht der Kammer kann allein ein Rx-Versandverbot die nunmehr drohenden Verwerfungen auf dem Apothekenmarkt nachhaltig lösen.

Und was meint die ABDA dazu? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte ein Sprecher:


Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, verdeutlichen beide Entscheidungen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist für die Apotheken einer der wichtigsten ordnungspolitischen Säulen und muss deshalb dringend wieder in Kraft gesetzt und gestärkt werden. Die Bundesregierung muss den Kabinettsentwurf zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz schnellstmöglich in den Bundestag einbringen“.

ABDA-Sprecher


Vom Rx-Versandverbot spricht die ABDA bekanntlich nicht. Sie verfolgt weiterhin das Ziel, die Gleichpreisigkeit für GKV und PKV dadurch zu erreichen, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet, die bislang noch im Arzneimittelgesetz vorgesehene Rx-Preisbindung für EU-Versender (§ 78 Abs. 1 Satz 4) zu streichen. Genau das sieht der Regierungsentwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz allerdings vor.

Im Bundesgesundheitsministerium will man sich übrigens noch nicht zu den Entscheidungen des BGH äußern. „Wir warten die Urteilsbegründung ab“, sagte eine Sprecherin.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Verspielt

von J.M.L. am 23.02.2020 um 8:49 Uhr

Selbst wenn COVID-19 eingedämmt werden kann, so sieht man, wie wichtig es ist, eine starke Versorgung vor Ort zu haben. Acht norditalienische Städte unter Quarantäne, eine Versorgung in Pandemiefällen ist nur durch ausreichend Vor-Ort-Apotheken möglich. Alleine hieran sieht man schon, wie kurzsichtig hier seitens Spahn+ABDA gedacht und gehandelt wird. Dieses Thema muß gerade jetzt aufgrund der COVID-19-Aktualität dringlichst in die Talkrunden und auf die Titelseiten der Tagespresse. Die ABDA und Hr. Spahn haben mein Vertrauen längt verspielt, es müssen wieder vernüftig denkende Personen und Institutionen unser Land regieren, die gravierenden Fehler der Vergangenheit werfen inzwischen ohnehin ihre Schatten voraus und die chinesische Nichtverfügbarkeits-Welle rollt heran, weitere gravierende Fehler werden gerade gemacht. Armes Deutschland.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Unheilvoller Pakt

von Gunnar Ott am 22.02.2020 um 12:35 Uhr

Was da hinter hinter den Kulissen zwischen der ABDA und Spahn abgesprochen wurde, verheißt nichts Gutes! Die ABDA hat jedenfalls komplett den Blick für die Realität verloren, und handelt naiv und kontraproduktiv. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 22.02.2020 um 6:46 Uhr

Also entweder bei der ABDA sind alle völlig sediert oder sie stehen auf dem Lohnzettel der ausländischen Versender.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .sediert

von Karl Friedrich Müller am 22.02.2020 um 7:45 Uhr

Die ABDA agiert offen gegen die Apotheken vor Ort. Das ist keine Sedierung.
Die Gründe dafür würden mich brennend interessieren. Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.