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Gleichpreisigkeit
ABDA setzt nach BGH-Entscheidungen weiter auf Spahns Apothekenreform
Auch die ABDA sieht nach den gestern am Bundesgerichtshof gefallenen Entscheidungen zu Werbemaßnahmen von zwei großen EU-Arzneimittelversendern „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Doch während die Apothekerkammer Nordrhein meint, dass der derzeit vom Bundesgesundheitsministerium präferierte Weg nicht zielführend ist, appelliert die ABDA an die Bundesregierung, schnellstmöglich das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz in den Bundestag einzubringen.
Am gestrigen Donnerstag standen am Bundesgerichtshof (BGH) zwei wichtige Entscheidungen an. Es ging um zwei wettbewerbsrechtliche Verfahren, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris sowie die Europa Apotheek – mittlerweile Shop Apotheke – führt. Beide stehen unter dem Eindruck des im Oktober 2016 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung.
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Im Fall des DocMorris-Gewinnspiels, bei dem ein E-Bike als Gewinn ausgelobt und die Einreichung eines Rezepts Teilnahmevoraussetzung war, traf der Bundesgerichtshof allerdings noch keine endgültige Entscheidung – vielmehr rief er zunächst den Europäischen Gerichthof an, um zu klären, wie die deutschen heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbote im Lichte des Europarechts auszulegen sind. Auf derartige Fragen war der EuGH im Oktober 2016 nämlich gar nicht eingegangen.
Ein Urteil, wenn auch noch ohne schriftliche Gründe, fiel hingegen im Fall der Boni-Angebote der Europa Apotheek an Privatversicherte. Hier bestätigte der Bundesgerichtshof die Vorinstanz, die diese Boni-Variante für zulässig befunden hatte. Anders als im Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg im vergangenen Jahr entschieden hatte, handelt es sich hier nicht um einen Barrabatt, der den unmittelbar vom Patienten zu zahlenden Preis mindert, den er sich später von seiner Versicherung erstatten lässt. Vielmehr erhält der Patient im BGH-Fall einen Bonus, der erst später beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verrechnet wird. Hierdurch werde der Kaufpreis des verordneten Arzneimittels und damit der Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber seiner Versicherung nicht gemindert, argumentierte das Oberlandesgericht Stuttgart in der Vorinstanz. Der Kunde müsse daher auch nicht seine Versicherung über den Bonus informieren.
Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz muss schnellstmöglich in den Bundestag
Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss dies ein Dämpfer sein. Er plant derzeit lediglich, die Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich wiederherzustellen, geht aber offenbar davon aus, dass auch im PKV-Bereich kein Boni-Wildwuchs möglich ist. Die klagende Apothekerkammer Nordrhein hatte daher gleich gestern deutlich gemacht, dass die Entscheidungen ein „unmissverständlicher Appell“ an den Bundesgesundheitsminister sind. Zusammen mit ihrem Prozessvertreter Dr. Morton Douglas betonte sie, das durch die Zulassung des Rx-Versandhandels geschaffene Problem müsse nun entschieden angegangen werden – allerdings werde der „im Moment vom BMG präferierte Weg sein Ziel nicht erreichen“. Aus Sicht der Kammer kann allein ein Rx-Versandverbot die nunmehr drohenden Verwerfungen auf dem Apothekenmarkt nachhaltig lösen.
Und was meint die ABDA dazu? Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte ein Sprecher:
Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, verdeutlichen beide Entscheidungen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist für die Apotheken einer der wichtigsten ordnungspolitischen Säulen und muss deshalb dringend wieder in Kraft gesetzt und gestärkt werden. Die Bundesregierung muss den Kabinettsentwurf zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz schnellstmöglich in den Bundestag einbringen“.
Vom Rx-Versandverbot spricht die ABDA bekanntlich nicht. Sie verfolgt weiterhin das Ziel, die Gleichpreisigkeit für GKV und PKV dadurch zu erreichen, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet, die bislang noch im Arzneimittelgesetz vorgesehene Rx-Preisbindung für EU-Versender (§ 78 Abs. 1 Satz 4) zu streichen. Genau das sieht der Regierungsentwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz allerdings vor.
Im Bundesgesundheitsministerium will man sich übrigens noch nicht zu den Entscheidungen des BGH äußern. „Wir warten die Urteilsbegründung ab“, sagte eine Sprecherin.
4 Kommentare
Verspielt
von J.M.L. am 23.02.2020 um 8:49 Uhr
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Unheilvoller Pakt
von Gunnar Ott am 22.02.2020 um 12:35 Uhr
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.
von Anita Peter am 22.02.2020 um 6:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: .sediert
von Karl Friedrich Müller am 22.02.2020 um 7:45 Uhr
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