Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz

ABDA wirbt erneut für umfassendes Rezept-Makelverbot und die DAV-App

Berlin - 26.02.2020, 16:35 Uhr

( t / Foto: imago images / Future Image)

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Grünes Rezept und Gematik-Beirat 

Darüber hinaus bezieht die ABDA auch zu weiteren Regelungen im PDSG-Entwurf Stellung. Etwa zum geplanten „Grünen E-Rezept“. Es sei sicherzustellen, dass die hierfür zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem GKV-Spitzenverband zu treffenden Vereinbarungen auch eine praxisgerechte Handhabung dieser elektronischen Arzneimittelempfehlungen in der Apotheke ermöglichen. Insbesondere dürfe den Apotheken kein Mehraufwand entstehen – etwa im Hinblick auf die Dokumentation der Belieferung der vertragsärztlichen Arzneimittelempfehlung zur Vorlage des Versicherten bei seiner Krankenkasse.

Weiterhin sähe die ABDA gerne einen Vertreter der Bundesapothekerkammer im Beirat der Gematik. Schließlich geben die Kammern die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) für die Apothekerinnen und Apotheker in der Bundesrepublik aus. Die Festlegungen der Gematik hätten für sie daher unmittelbare Relevanz.

Was die zweite geplante Änderung im bereits erwähnten § 11 Apothekengesetz betrifft, die schon im VOASG-Entwurf vorgesehen war, wünscht sich die ABDA ebenfalls eine Nachbesserung. Es geht darum, dass das in dieser Norm geregelte Absprache- und Zuweisungsverbot auch für Apotheken gelten soll, die Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland versenden. Wenn es diese Regelung künftig gebe, bestehe die Gefahr, dass in gerichtlichen Verfahren andere Vorgaben des Apothekengesetzes oder auch der Apothekenbetriebsordnung und möglicherweise sogar des Arzneimittelgesetzes für ausländische Apotheken für nicht anwendbar erklärt werden, wenn dort vergleichbare „Erstreckungsklauseln“ fehlen. Daher sollte möglichst eine Klarstellung im Arzneimittelgesetz erfolgen.

Die nächste Station für das PDSG ist nun eine Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Woche. Danach wird voraussichtlich nochmals am Entwurf gefeilt, ehe er vom Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag wandern kann.

Die gesamte ABDA-Stellungnahme finden Sie hier.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Erklärung?

von Reinhard Rodiger am 26.02.2020 um 23:13 Uhr

".....sowie die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzen- organisation der Apotheker auf Bundesebene schaffen die Telematikinfrastruktur." Absatz1 /§306 )

Lediglich bei den Apothekern wird nur die wirtschaftliche Vertretung benannt, bei allen anderen nicht.Gleichzeitig wird geltend gemacht, es würden nur wirtschaftliche Interessen vertreten, das zählt nicht. Inwieweit kann die ABDA den eigentlich zuständigen DAV vertreten, ohne dass ihr dann gesagt wird, sie sei ja nicht zuständig.Der DAV hätte sich ja nicht geäussert.

Kann mir jemand diesen Widerspruch auflösen?






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