Rechtsstreit um Rezeptur

Widersprüchliche Briefe zu Opiumtinktur

10.03.2020, 16:15 Uhr

Kann man Opiumtinktur als Rezeptur abgeben – ja oder nein? Apotheken sind derzeit verunsichert. (Foto: imago images / PicturePoint)

Kann man Opiumtinktur als Rezeptur abgeben – ja oder nein? Apotheken sind derzeit verunsichert. (Foto: imago images / PicturePoint)


Beruhigendes Rundschreiben aus Schleswig-Holstein

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein wandte sich in der Angelegenheit am heutigen Dienstag in einem Rundschreiben mit beruhigendem Tenor an seine Mitglieder. Da die im Schreiben von Innocur genannten Entscheidungen nicht vorlägen, könne nicht eingeschätzt werden, auf welchen rechtlichen Erwägungen sie beruhen. Doch Gerichtsentscheidungen hätten formal nur Rechtswirkung zwischen den Beteiligten. Außerdem gehe der Verband auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes davon aus, dass die Verwendung von Opiumtinktur als Rezepturausgangsstoff rechtlich nicht angreifbar sei, sofern der Ausgangsstoff nicht als Fertigarzneimittel eingestuft werde. Doch dagegen spreche die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Mai 2019.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Wenig Hoffnung für Vernunft

von ratatosk am 12.03.2020 um 15:50 Uhr

Wenn man sich den grotesken Irrsinn z.B bei der Biozid Verordnung ansieht, sieht man, wohin die Reise geht.
Einfache Orientierung in D mittlerweile - wenn was vernünftig ist, wird es durch Politik mit schlechten Geschetzen und durch unsere Bürokratie plattgemacht.
Zudem ist Vernunft ja noch nicht einmal ein Kriterium in der Juristerei, hier gelten auch schon mal eigenkonstruierte Parallelwelten, solange diese in den selbstgebastelten Konstrukten laufen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ausgerechnet Hamburg

von Michael Mischer am 11.03.2020 um 11:17 Uhr

LG Hamburg und OLG Hamburg werden noch die gesamte Apothekenrezeptur zu Grabe tragen, wenn nicht irgendwann ein Kollege das bis in die letzte Instanz tragen kann.

Die DAZ zitierte 2017 das LG HH in einem Verfahren um die Kapselherstellung bei Idebenon-Kapseln mit diesen Worten:
„Das bloße Portionieren eines Wirkstoffs stellt keinen materiellen Schritt des Herstellens eines Arzneimittels dar“
Wenn das schon auf eine Kapselherstellung zutrifft, was wird das LG dann zum Umfüllen von Opiumtinktur sagen?

Weiß jemand, ob und wie dieser Rechtstreit geendet hat? Die Redaktion vielleicht?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rezepturherstellung ist wirtschaftlicher

von Alexander Adler am 11.03.2020 um 8:57 Uhr

Wir sollten froh sein über die Möglichkeit der Rezepturherstellung: In Ländern, wo die Opiumtinktur keine vergleichbare Bedeutung hat wie in Deutschland, stören sich die gesetzlichen Kostenträger seit längerem an dem unangemessen hohen Preis von Dropizol:

http://www.ncpe.ie/drugs/opium-tincture-dropizol/

Dies als ökonomischer Hinweis, abgesehen von der geschilderten juristischen Thematik .

Gruß A. Adler

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Abgabepreise

von Gerhard Zück am 10.03.2020 um 22:36 Uhr

Angesichts des horrenden Unterschiedes in den Abgabepreisen für Tct. opii normata lt. Hilfstaxe und Dropizol (R) könnten die ges. Krankenkassen eine Festbetragsregelung erwägen....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.