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Beruhigendes Rundschreiben aus Schleswig-Holstein
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein wandte sich in der Angelegenheit am heutigen Dienstag in einem Rundschreiben mit beruhigendem Tenor an seine Mitglieder. Da die im Schreiben von Innocur genannten Entscheidungen nicht vorlägen, könne nicht eingeschätzt werden, auf welchen rechtlichen Erwägungen sie beruhen. Doch Gerichtsentscheidungen hätten formal nur Rechtswirkung zwischen den Beteiligten. Außerdem gehe der Verband auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes davon aus, dass die Verwendung von Opiumtinktur als Rezepturausgangsstoff rechtlich nicht angreifbar sei, sofern der Ausgangsstoff nicht als Fertigarzneimittel eingestuft werde. Doch dagegen spreche die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom Mai 2019.
4 Kommentare
Wenig Hoffnung für Vernunft
von ratatosk am 12.03.2020 um 15:50 Uhr
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Ausgerechnet Hamburg
von Michael Mischer am 11.03.2020 um 11:17 Uhr
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Rezepturherstellung ist wirtschaftlicher
von Alexander Adler am 11.03.2020 um 8:57 Uhr
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Abgabepreise
von Gerhard Zück am 10.03.2020 um 22:36 Uhr
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