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Ausgangssperren drohen
Sollten Apothekenleiter vorsorglich Passierscheine ausstellen?
Betretungsverbot für Gruppen in Freiburg
In Freiburg handelt es sich aber nicht um eine generelle Ausgangssperre: Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden französischen Region Grand-Est.
Öffentliche Orte dürfen dem neuen Verbot zufolge nicht mehr in größeren Gruppen betreten werden. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Von allen anderen Personen sei dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. In Parks und Grünanlagen dürften sich keine Menschen mehr ansammeln. Man könne aber etwa weiter durch Freiburg joggen, sagte die Stadtsprecherin. Einen Passierschein für den Weg zur Arbeit scheinen also auch in Freiburg (noch) nur Grenzpendler zu benötigen.
Kommt das Freiburger Verbot bundesweit?
Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster hat laut dpa dafür plädiert, das von der Stadt Freiburg erlassene Betretungsverbot für Gruppen an öffentlichen Orten bundesweit einzuführen – auch, um eine generelle Ausgangssperre zu vermeiden. Angesichts des Tempos, in dem sich das neuartige Coronavirus in Deutschland ausbreite, dürfe aber keine Zeit verloren werden, warnte Schuster. Mit einer Entscheidung solle deshalb nicht bis zu der geplanten Besprechung zwischen Merkel und den Ministerpräsidenten am Sonntagabend gewartet werden. „So etwas ließe sich heute in einer Telefonkonferenz innerhalb von 15 Minuten beschließen“, erklärte der Abgeordnete.
Niederlassungsverbot für Baden-Württemberg geplant
Aus einer weiteren dpa-Meldung geht zumindest für öffentliche Plätze in Baden-Württemberg hervor, dass die Landesregierung ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen vorbereitet. Bei der betroffenen Gruppengröße handle es sich um eine einstellige Zahl, das Justizministerium müsse das juristisch prüfen. Zugleich aber lasse Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Voraussetzungen und Regelungen einer Ausgangssperre schon vorgreifend prüfen, damit diese schnellstmöglich umgesetzt werden könnte – sollten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Sonntag zum Schluss kommen, dass eine solche unabwendbar ist.
Apothekerkammer Berlin: „Passierschein“ für den Fall einer Ausgangssperre
Könnten Apothekenmitarbeiter ab Montag also vielleicht nicht mehr ungehindert zur Arbeit gelangen? Seit dem gestrigen Donnerstag hat zumindest die Apothekerkammer Berlin vorgesorgt: Sie stellt im Internet eine Vorlage für einen „Passierschein“ zur Verfügung. Hier können Sie sich die Vorlage herunterladen.
Mit diesem können die Apotheke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bescheinigen, dass die betreffende Person zum betriebsnotwendigen Personal gehört: „Die betreffende Person ist für die Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs und damit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unverzichtbar und muss deshalb auch im Fall einer Ausgangssperre die Apotheke erreichen können. Bitte stellen Sie Ihrem Personal die Bescheinigung unverzüglich aus und weisen Sie die Betreffenden darauf hin, dass sie die Bescheinigung und einen amtlichen Lichtbildausweis stets bei sich führen sollen.“
Sicherlich lässt sich diese Vorlage auch auf die anderen Bundesländer übertragen. Ob sie dann auch benötigt wird, wird man wahrscheinlich nicht vor Sonntag erfahren.
Coronavirus
Ein Leitfaden für die Apotheke
2020
Deutscher Apotheker Verlag
17,0 x 24,0 cm
Kartoniert
ISBN 978-3-7692-7612-1
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