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2. April 2020
Es gibt sie noch, die pragmatisch vernünftigen Lösungen für die Probleme der Corona-Krise. Auch wenn es ein wenig dauerte, jetzt ist es spruchreif: Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich darauf geeinigt, die Abgabe von Arzneimitteln, die unter die Rabattverträge fallen, ab sofort in bestimmten Fällen zu vereinfachen. Mein liebes Tagebuch, wie haben wir uns auf diese Meldung gefreut. Endlich! Und wie sieht die Lösung aus? Also, wenn weder ein Rabattarzneimittel noch ein weiteres preisgünstiges Präparat in der Apotheke verfügbar ist, kann die Apotheke ein anderes vorrätiges Medikament abgeben, damit der Patient nicht noch einmal in die Apotheke kommen muss. Die Apotheke muss nur ein bestimmtes Sonderkennzeichen auf das Rezept zur späteren Abrechnung aufdrucken. Vereinbart wurden außerdem Vereinfachungen bei der Packungsauswahl. Diese Regelungen gelten bis 30. April 2020. Mein liebes Tagebuch, die meisten großen Krankenkassen hatten aufgrund der Corona-Krise ihre Rabattverträge bereits eingeschränkt, um die Zahl der Apothekenbesuche zu reduzieren. Jetzt aber gilt diese Regelung bundesweit. Das hilft ein wenig, den Corona-Monat April zu überstehen.
8 Kommentare
Spahn-App ... "Wir schaffen das ... Sie wahrscheinlich nicht ..."
von Christian Timme am 05.04.2020 um 17:09 Uhr
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Trotz rosa Brille, ist der Himmel heut nicht schön blau?
von Bernd Jas am 05.04.2020 um 14:54 Uhr
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Was machen mit (nach wie vor) PSA-Engpässen??
von Gunnar Müller, Detmold am 05.04.2020 um 14:31 Uhr
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Spahn
von Karl Friedrich Müller am 05.04.2020 um 12:59 Uhr
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AW: Spahn ... ist die "Demokratie" ... und wir die Dekoration ...
von Christian Timme am 05.04.2020 um 13:20 Uhr
Jetzt können die „Apothekers“ auch mal wieder was „abstellen“ ...
von Christian Timme am 05.04.2020 um 9:34 Uhr
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Keine genügende Schutzausrüstung
von Ulrich Ströh am 05.04.2020 um 8:46 Uhr
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Selbstgenähte Masken
von Silke Hans am 05.04.2020 um 8:28 Uhr
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