- DAZ.online
- News
- Politik
- Gesundheitsexperten der L...
Neue E-Rezept-Regeln im Bundesrat
Gesundheitsexperten der Länder wollen Ausnahmen vom Zuweisungsverbot
Mehr Nähe zum Versorgungsalltag
In der Begründung heißt es, der Gesetzentwurf werde dem Versorgungsalltag in Bezug auf (elektronische) Verordnungen nicht gerecht. Ziel müsse sein, an einem grundsätzlichen Makelverbot festzuhalten, gleichzeitig jedoch Ausnahmesituationen zu definieren, um den Versorgungsalltag vollumfänglich abdecken zu können.
Schriftliche Einwilligung und Transparenz
Aktuell gebe es einen solchen definierten Fall einer erlaubten direkten Rezeptübermittlung zum Beispiel in der Zytostatikaversorgung (§ 11 Absatz 2 ApoG). Doch die Gesundheitsfachleute der Länder erwarten durch die flächendeckende Einführung der Telemedizin und den vermehrten Rückgriff auf telefonische Behandlungen und Konsultationen weitere Situationen, in denen E-Rezepte direkt an Apotheken versandt werden sollten – zum Beispiel weil Versicherte nicht in der Lage sind, diese zu empfangen, aber auch nicht in die Arztpraxis oder Apotheke kommen können. Für solche Situationen bedürfe es definierte Ausnahmetatbestände und eine engmaschige Kontrolle des Zuweisungsverhaltens, so der Gesundheitsausschuss. Die konkreten Ausnahmesituationen sollen in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt werden. „Nur so kann das aktuell stattfindende Makeln von Rezepten unter anderem per Fax zukünftig vermieden beziehungsweise zumindest transparent abgebildet werden“, heißt es in der Begründung der Empfehlung.
Um die Ausnahmesituation der direkten Zuweisung zu dokumentieren, muss der Versicherte oder sein Vertreter zuvor schriftlich zustimmen. Sie können dem Arzt die Einwilligung erteilen, in Ausnahmesituationen dort hinterlegte Rezepte zu übermitteln oder eine Stammapotheke benennen, an welche sämtliche Rezepte übermittelt werden. Ein Widerruf der schriftlichen Einwilligung soll jederzeit möglich sein. Zudem soll das Zuweisungsverhalten bei E-Rezepten statistisch auswertbar sein und bei Auffälligkeiten überprüft werden können. Es soll stets nachvollziehbar sein, wer wann welches Rezept verordnet hat und wo es eingelöst wurde.
Echte Wahl zwischen Papier- und E-Rezept
Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat angesichts der ab 1. Januar 2022 geplanten E-Rezept-Pflicht zudem eine weitere Prüfbitte zu beschließen: Es soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob Versicherten ein Anspruch auf eine ärztliche Verordnung in Papierform eingeräumt werden kann. „Der Versicherte sollte bei den ärztlichen Verordnungen ein echtes Wahlrecht zwischen einer Verordnung in elektronischer Form und einer Verordnung in Papierform haben.“ Abgesehen davon, dass ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones allein wegen Datensicherheitsrisiken nicht zumutbar erscheine, gebe es auch Situationen, in denen vom Versicherten nicht verlangt werden könne, ein funktionierendes Smartphone bei sich zu tragen, beispielsweise nach einem Unfall mit Verlust oder Beschädigung des Geräts.
Derzeit sieht der Gesetzentwurf nur vor, dass Versicherten die Zugriffsdaten auf das E-Rezept in Papierform ausgehändigt werden können. Doch das greift aus Sicht der Länderexperten zu kurz. Hier müsse zumindest geprüft werden, ob sichergestellt werden kann, dass auf der Papierform der Zugangsdaten zur ärztlichen Verordnung aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit zusätzlich Mindestangaben zum verordneten Arzneimittel und seiner Anwendung enthalten sind und dass die Papierform auch bei einem notwendigen Arzneimittelerwerb im Ausland anerkannt werden kann.
Ob das Bundesratsplenum der Empfehlung folgt, wird sich in der kommenden Woche zeigen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht.
10 Kommentare
Einfach machen
von Reinhard Rodiger am 06.05.2020 um 14:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ausnahme ja aber von der Smartphone-Pflicht
von Armin Heller am 06.05.2020 um 12:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Medienkompetenz ist nicht notwendig
von Beobachter am 06.05.2020 um 11:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Medienkompetenz ist nicht notwendig
von Armin Heller am 06.05.2020 um 11:51 Uhr
Hilfreiche Klarstellung
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 06.05.2020 um 11:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Hilfreiche Klarstellung
von Armin Heller am 06.05.2020 um 11:53 Uhr
AW: Hilfreiche Klarstellung
von Conny am 06.05.2020 um 12:31 Uhr
Änderung
von Conny am 06.05.2020 um 10:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: das größere Problem...
von Michael Weigand am 06.05.2020 um 11:21 Uhr
AW: Ergänzend...
von Michael Weigand am 06.05.2020 um 11:24 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.