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Neue Kooperation
Kippt zur Rose das OTC-Versandverbot in der Schweiz?
Antrag auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt
Der Versandhändler hatte erst kürzlich einen ähnlichen Vorstoß gewagt und wollte mit Blick auf die Coronakrise eine befristete Ausnahmegenehmigung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel erwirken. Als Begründung hatte Zur Rose unter anderem die Entlastung stationärer Apotheken und deren exponierten Personals angeführt. Zudem stellten Versandapotheken für Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten eine unkomplizierte, rasche und sichere Versorgung sicher. Die Ausnahme sollte gelten, solange die Schweizer COVID-19-Verordnung in Kraft ist. Offenbar hatte Zur Rose mit dem Antrag aber eine Bauchlandung erlitten, wie „nau.ch“ jetzt wissen lässt.
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Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel
Schweiz: Zur Rose will Ausnahmegenehmigung für OTC-Versand
Der DocMorris-Mutterkonzern hatte im Übrigen schon vor fünf Jahren versucht, das schweizerische OTC-Versandverbot auszuhebeln. Die damalige Idee: Die Kunden sollten im Internet einen Fragebogen ausfüllen, um das gewünschte Arzneimittel zu erhalten. Das Bundesgericht hatte diesen Trick jedoch verboten und geltend gemacht, dass das Heilmittelgesetz beim Versand von rezeptfreien Medikamenten eine vorgängige ärztliche Verschreibung verlange. Diese Verschreibung setze voraus, dass der Arzt den Patienten und seinen Gesundheitszustand auch kenne. Ein Gesundheitsfragebogen und die bloße Möglichkeit zur Kontaktaufnahme reichten hierfür nicht aus.
Das Verfahren ist allerdings bis heute nicht komplett beendet: Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli Anklage erhoben hat. Unter anderem geht es um ein ehemaliges OTC-Versorgungsmodell von Zur Rose.
Modell mit Zukunftspotenzial?
Nun wird aber doch noch mal aufgesattelt: Dank des Zwischenschritts über die Telemedizin sei der neue OTC-Lieferdienst Dienst gesetzeskonform, versichert medi24-Pressesprecher Meier. Man glaube auch an das Zukunftspotenzial des Konzepts. Nach Auslaufen des Online-Medikamentenservices Ende Juni 2020 werde die KPT gemeinsam mit ihren Partnern prüfen, ob er weiterbestehen soll.
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