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St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach
Bedenkliche NEM: Apotheker verliert Betriebserlaubnis endgültig
Anwälte: private Sammlung von Apotheker-Instrumenten, keine Herstellung im Keller
Mangelnde Zuverlässigkeit war schon sehr deutlich aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg im November 2019 hervorgegangen. Wörtlich hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts damals:
Im nicht zur Apotheke gehörenden Keller seines Privathauses hatte er – obwohl er dies bis zuletzt bestritt – nach der Überzeugung des Gerichts unter hygienisch untragbaren Zuständen (Staub, Schmutz, beißender Geruch) Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht. So waren im Rahmen der Durchsuchung u.a. eine Kapselfüllmaschine, ein Kompressor, eine Waage, ein Stößel, ein Sieb, Dunstabzüge, eine erhebliche Menge an Gelatine-Leerkapseln, Ausgangs- und Rohstoffe in großem Umfang, einzelne auf dem Boden und einer Werkbank verstreut liegende Kapseln sowie selbst hergestellte und mit aktuellem Datum etikettierte Arzneimittel vorgefunden worden.“
Laut BR überzeugten diese Zustände offenbar die Kammer. Sie sei sicher gewesen, dass der Apotheker in seinem Keller Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht habe – auch wenn die Anwälte des Apothekers argumentiert hatten, dass es sich bei den Gegenständen im Keller um eine private Sammlung von Apotheker-Instrumenten gehandelt habe. Ihnen zufolge sei nicht nachgewiesen, dass dort auch Arzneimittel hergestellt worden waren. „Außerdem gebe es laut Verteidigern bisher keinen Fall, in dem ein Kunde Schaden genommen hätte“, berichtet der BR.
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