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St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach
Bedenkliche NEM: Apotheker verliert Betriebserlaubnis endgültig
Auslandsermittlungen und Finanzermittlungen dauern noch an
Bei dem nun gefällten Urteil geht es übrigens nicht darum, dass die Kapseln aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden. Das ist Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Der Entzug der Betriebserlaubnis fällt unter das Verwaltungsrecht und bezieht sich vielmehr auf die vorgefundenen Herstellungsbedingungen als die Arzneimittel selbst. Die strafrechtlichen Ermittlungen, „insbesondere die Auswertung der umfangreichen Beweismittel, die Vernehmungen von Zeugen, Auslandsermittlungen und Finanzermittlungen, dauern noch an“, teilte die Staatsanwaltschaft Memmingen DAZ.online im Dezember 2019 mit.
Auch die Augsburger Allgemeine berichtete am Dienstag über den Fall. Demnach ist das getroffene Urteil noch nicht rechtskräftig. Außerdem solle die Frage eines möglichen Entzugs der Approbation sich Beobachtern zufolge bald stellen, heißt es.
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Die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach, die nun geschlossen bleiben muss, ist eventuell nicht allein von den strafrechtlichen Ermittlungen im Rahmen der bedenklichen Nahrungsergänzungsmittel betroffen. Eine Abgabe der Präparate über die Rathausapotheke (Jettingen-Scheppach) und die Stauden-Apotheke (Langenneufnach) könne ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, hieß im September 2019.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) damals berichtete, handelte es sich bei den drei beschuldigten Apothekern um zwei Männer und eine Frau. Die Augsburger Allgemeine berichtete, dass es sich um ein Ehepaar und den Schwager des Inhabers der Martins-Apotheke handele. Zumindest den Internetauftritten zufolge dürfen die Rathausapotheke (Jettingen-Scheppach) und die Stauden-Apotheke (Langenneufnach) weiterhin geöffnet bleiben.
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