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St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach
Bedenkliche NEM: Apotheker verliert Betriebserlaubnis endgültig
Dass das Landratsamt Günzburg die sofortige Schließung der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach angeordnet hat, berichtete DAZ.online bereits im Oktober 2019. Auch ein Eilantrag des Apothekeninhabers konnte den Entzug der Betriebserlaubnis nicht aufhalten. Weil der Apotheker aber klagte, stand eine endgültige Entscheidung noch aus. Sie ist jetzt gefallen, die Apotheke bleibt geschlossen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft aber noch.
Dass selbst hergestellte Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nicht eingenommen werden sollen, ist schon seit Anfang September 2019 bekannt. Die Kapseln wurden aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Das Landratsamt Günzburg hatte die sofortige Schließung der herstellenden Apotheke angeordnet.
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Ein Sprecher des Landratsamts Günzburg erklärte im Oktober gegenüber DAZ.online, dass der Apothekeninhaber zwar Klage gegen den Schließungsbescheid erhoben habe, sodass das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Betriebserlaubnis und damit der Schließung der Apotheke zu entscheiden habe – allerdings änderte dies nichts an der Tatsache, dass die Apotheke nach einer sechswöchigen Abwicklungsfrist ab Erhalt des Bescheids zunächst schließen musste. Die Klage des Apothekers hatte im konkreten Fall keine aufschiebende Wirkung. Weil ein besonderes öffentliches Interesse bestehe, sei eine sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden, hieß es.
Eine Möglichkeit war dem Apothekeninhaber aber noch geblieben, um sich gegen die Schließung seiner Apotheke zu wehren – ein Eilantrag, von dem er auch Gebrauch machte. Hätte das Gericht diesem stattgegeben, hätte die Apotheke nicht schließen müssen, bis das Gericht über seine Klage entschieden hat. Doch der Eilantrag wurde abgelehnt. Das Ergebnis der Klage stand noch aus.
Wie der Bayerischer Rundfunk (BR) nun am vergangenen Dienstag berichtete, wird der Apotheker aus Jettingen-Scheppach seine Betriebserlaubnis nicht zurückbekommen. Das habe das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden: „In seiner Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass die Zuverlässigkeit des Apothekers nicht mehr gegeben sei“, so der BR.
Anwälte: private Sammlung von Apotheker-Instrumenten, keine Herstellung im Keller
Mangelnde Zuverlässigkeit war schon sehr deutlich aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg im November 2019 hervorgegangen. Wörtlich hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts damals:
Im nicht zur Apotheke gehörenden Keller seines Privathauses hatte er – obwohl er dies bis zuletzt bestritt – nach der Überzeugung des Gerichts unter hygienisch untragbaren Zuständen (Staub, Schmutz, beißender Geruch) Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht. So waren im Rahmen der Durchsuchung u.a. eine Kapselfüllmaschine, ein Kompressor, eine Waage, ein Stößel, ein Sieb, Dunstabzüge, eine erhebliche Menge an Gelatine-Leerkapseln, Ausgangs- und Rohstoffe in großem Umfang, einzelne auf dem Boden und einer Werkbank verstreut liegende Kapseln sowie selbst hergestellte und mit aktuellem Datum etikettierte Arzneimittel vorgefunden worden.“
Laut BR überzeugten diese Zustände offenbar die Kammer. Sie sei sicher gewesen, dass der Apotheker in seinem Keller Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht habe – auch wenn die Anwälte des Apothekers argumentiert hatten, dass es sich bei den Gegenständen im Keller um eine private Sammlung von Apotheker-Instrumenten gehandelt habe. Ihnen zufolge sei nicht nachgewiesen, dass dort auch Arzneimittel hergestellt worden waren. „Außerdem gebe es laut Verteidigern bisher keinen Fall, in dem ein Kunde Schaden genommen hätte“, berichtet der BR.
Auslandsermittlungen und Finanzermittlungen dauern noch an
Bei dem nun gefällten Urteil geht es übrigens nicht darum, dass die Kapseln aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden. Das ist Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Der Entzug der Betriebserlaubnis fällt unter das Verwaltungsrecht und bezieht sich vielmehr auf die vorgefundenen Herstellungsbedingungen als die Arzneimittel selbst. Die strafrechtlichen Ermittlungen, „insbesondere die Auswertung der umfangreichen Beweismittel, die Vernehmungen von Zeugen, Auslandsermittlungen und Finanzermittlungen, dauern noch an“, teilte die Staatsanwaltschaft Memmingen DAZ.online im Dezember 2019 mit.
Auch die Augsburger Allgemeine berichtete am Dienstag über den Fall. Demnach ist das getroffene Urteil noch nicht rechtskräftig. Außerdem solle die Frage eines möglichen Entzugs der Approbation sich Beobachtern zufolge bald stellen, heißt es.
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Die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach, die nun geschlossen bleiben muss, ist eventuell nicht allein von den strafrechtlichen Ermittlungen im Rahmen der bedenklichen Nahrungsergänzungsmittel betroffen. Eine Abgabe der Präparate über die Rathausapotheke (Jettingen-Scheppach) und die Stauden-Apotheke (Langenneufnach) könne ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, hieß im September 2019.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) damals berichtete, handelte es sich bei den drei beschuldigten Apothekern um zwei Männer und eine Frau. Die Augsburger Allgemeine berichtete, dass es sich um ein Ehepaar und den Schwager des Inhabers der Martins-Apotheke handele. Zumindest den Internetauftritten zufolge dürfen die Rathausapotheke (Jettingen-Scheppach) und die Stauden-Apotheke (Langenneufnach) weiterhin geöffnet bleiben.
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