Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz

Große Koalition plant neue Sicherheitsmaßnahmen für die TI

Berlin - 15.06.2020, 10:15 Uhr

Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur sicherer zu machen, soll die Gematik laut Plänen der Großen Koalition Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern etablieren. Außerdem sollen Heilberufler mögliche Fehler melden. (s / Foto: Schelbert)

Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur sicherer zu machen, soll die Gematik laut Plänen der Großen Koalition Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern etablieren. Außerdem sollen Heilberufler mögliche Fehler melden. 
(s / Foto: Schelbert)


Drei MdBs sollen in den Beirat der Gematik

In einem Bereich wollen Union und SPD allerdings gleich mehrere Änderungen in das Gesetz einbringen. Erstens soll die Gematik dazu verpflichtet werden, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zu treffen, die mögliche „Störungen und Angriffe“ erkennen. Außerdem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Meldestelle eingerichtet werden, an die sich die autorisierten Nutzer der TI wenden können, um „Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen“ beim Umgang mit den einzelnen TI-Anwendungen zu melden. Von „versorgungsrelevanten Fehlerkonstellationen“ ist die Rede, wenn diese Fehler den Gesundheitszustand der Patienten verschlechtern oder verschlechtern könnten.

Eine weitere, organisatorische Änderung betrifft die Gematik selbst. Union und SPD wollen ermöglichen, dass drei Vertreter aus dem Deutschen Bundestag dauerhafte Mitglieder im Beirat der Gematik werden. Der Beirat der Gematik hat die Aufgabe, zu Grundsatzthemen Stellung zu beziehen und die Gematik zu beraten. Bisherige Mitglieder des Beirats sind Vertreter der Länder, der Patienten, der Industrie, der Wissenschaft sowie der Berufsgruppen im Gesundheitswesen, deren Spitzenorganisationen nicht zu den Gesellschaftern der Gematik zählen. Auch gehören dem Beirat je ein Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. 

„Um auch eine politisch übergreifende Beteiligung zu Fragen des Gesundheitssystems zu ermöglichen“, solle nunmehr auch der Deutsche Bundestag einbezogen werden, heißt es in dem Antrag. Die geeigneten Mitglieder sind vom Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zu benennen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Monster TI

von Karl Friedrich Müller am 15.06.2020 um 13:20 Uhr

Das Monster wächst, bis es unbeherrschbar wird und noch sehr viel teurer.

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Zur Wi(e)derverwendung empfehlen sich ... "geeignete Mitglieder" ...

von Christian Timme am 15.06.2020 um 11:43 Uhr

"Die geeigneten Mitglieder sind vom Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zu benennen."

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