Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz

Große Koalition plant neue Sicherheitsmaßnahmen für die TI

Berlin - 15.06.2020, 10:15 Uhr

Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur sicherer zu machen, soll die Gematik laut Plänen der Großen Koalition Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern etablieren. Außerdem sollen Heilberufler mögliche Fehler melden. (s / Foto: Schelbert)

Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur sicherer zu machen, soll die Gematik laut Plänen der Großen Koalition Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern etablieren. Außerdem sollen Heilberufler mögliche Fehler melden. 
(s / Foto: Schelbert)


In den vergangenen Wochen stand die vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Gematik unter Beschuss. Denn in vielen Arztpraxen gab es größere Anbindungsprobleme in der Telematikinfrastruktur. DAZ.online liegen die Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor, mit denen die Störungsanfälligkeit reduziert und besser dokumentiert werden soll. In diesem ersten „Paket“ an Änderungsanträgen aus der Koalition sind allerdings nicht die von den Apothekern erhofften Änderungen an der Konzeption des E-Rezepts dabei.

Noch in diesem Sommer könnte der Bundestag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschieden. Das Vorhaben ist für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens immens wichtig. Denn mit dem Gesetz sollen wichtige Anwendungen wie die E-Patientenakte und das E-Rezept konkretisiert werden. Für Apotheker ist insbesondere die weitere Konzeption des E-Rezept-Systems in der Telematikinfrastruktur (TI) von Bedeutung. Mit dem PDSG soll es ab 2022 eine E-Rezept-Pflicht geben. Außerdem soll die Gematik beauftragt werden, eine E-Rezept-App zu bauen. Mit der App sollen Versicherte E-Rezepte einlösen oder sie an die Apps von Anbietern im freien Markt weiterleiten können.

DAZ.online liegen jetzt Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum PDSG aus der Großen Koalition vor. Union und SPD wollen insbesondere die Ausgestaltung der E-Patientenakte, die schon ab 2021 verfügbar sein soll, weiter konkretisieren. Für die Apotheker ist die wichtigste Nachricht sicherlich, dass zumindest bislang keine größeren Änderungen am E-Rezept-System geplant sind. Den Formulierungshilfen zufolge sollen zwar Psychotherapeuten die Möglichkeiten bekommen, auch über die TI auf E-Rezepte zuzugreifen. Außerdem soll geregelt werden, dass Versicherte bis zu 100 Tage nach der Dispensierung eines via E-Rezept verordneten Arzneimittels die Informationen der Verordnung weiter einsehen können, um die Arzneimitteltherapiesicherheit sicherzustellen.

Allerdings sind in den Formulierungshilfe keine weiteren Vorschläge zu den „empfindlichen“ Stellen im geplanten E-Rezept-System zu finden. Zur Erinnerung: Die ABDA hatte zuletzt zwei für die Apotheker wichtige Forderungen formuliert. Mit Blick auf die von der Gematik geplante „Weiterleiten“-Funktion in der E-Rezept-App hatten die Apotheker gefordert, dass Werbung für die Apps privater Anbieter im Markt verboten werden soll. Außerdem soll es „technische Regelungen“ geben, die die ABDA nicht weiter konkretisierte, mit denen eine Weitergabe der E-Verordnungen verhindert werden soll.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Große Koalition legt Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor

TI-Störungsanfälligkeit reduzieren

Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz

ABDA wirbt erneut für umfassendes Rezept-Makelverbot und die DAV-App

Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

AOK will auf E-Rezepte zugreifen

Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Spahn will die E-Rezept-Pflicht ab 2022

Patientendaten-Schutzgesetz

Bundesrat winkt PDSG durch

2 Kommentare

Monster TI

von Karl Friedrich Müller am 15.06.2020 um 13:20 Uhr

Das Monster wächst, bis es unbeherrschbar wird und noch sehr viel teurer.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Zur Wi(e)derverwendung empfehlen sich ... "geeignete Mitglieder" ...

von Christian Timme am 15.06.2020 um 11:43 Uhr

"Die geeigneten Mitglieder sind vom Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zu benennen."

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.