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Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz
Große Koalition plant neue Sicherheitsmaßnahmen für die TI
In den vergangenen Wochen stand die vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Gematik unter Beschuss. Denn in vielen Arztpraxen gab es größere Anbindungsprobleme in der Telematikinfrastruktur. DAZ.online liegen die Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor, mit denen die Störungsanfälligkeit reduziert und besser dokumentiert werden soll. In diesem ersten „Paket“ an Änderungsanträgen aus der Koalition sind allerdings nicht die von den Apothekern erhofften Änderungen an der Konzeption des E-Rezepts dabei.
Noch in diesem Sommer könnte der Bundestag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschieden. Das Vorhaben ist für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens immens wichtig. Denn mit dem Gesetz sollen wichtige Anwendungen wie die E-Patientenakte und das E-Rezept konkretisiert werden. Für Apotheker ist insbesondere die weitere Konzeption des E-Rezept-Systems in der Telematikinfrastruktur (TI) von Bedeutung. Mit dem PDSG soll es ab 2022 eine E-Rezept-Pflicht geben. Außerdem soll die Gematik beauftragt werden, eine E-Rezept-App zu bauen. Mit der App sollen Versicherte E-Rezepte einlösen oder sie an die Apps von Anbietern im freien Markt weiterleiten können.
DAZ.online liegen jetzt Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum PDSG aus der Großen Koalition vor. Union und SPD wollen insbesondere die Ausgestaltung der E-Patientenakte, die schon ab 2021 verfügbar sein soll, weiter konkretisieren. Für die Apotheker ist die wichtigste Nachricht sicherlich, dass zumindest bislang keine größeren Änderungen am E-Rezept-System geplant sind. Den Formulierungshilfen zufolge sollen zwar Psychotherapeuten die Möglichkeiten bekommen, auch über die TI auf E-Rezepte zuzugreifen. Außerdem soll geregelt werden, dass Versicherte bis zu 100 Tage nach der Dispensierung eines via E-Rezept verordneten Arzneimittels die Informationen der Verordnung weiter einsehen können, um die Arzneimitteltherapiesicherheit sicherzustellen.
Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz
ABDA will technische Lösungen und Werbeverbot gegen den E-Rezept-Handel
Allerdings sind in den Formulierungshilfe keine weiteren Vorschläge zu den „empfindlichen“ Stellen im geplanten E-Rezept-System zu finden. Zur Erinnerung: Die ABDA hatte zuletzt zwei für die Apotheker wichtige Forderungen formuliert. Mit Blick auf die von der Gematik geplante „Weiterleiten“-Funktion in der E-Rezept-App hatten die Apotheker gefordert, dass Werbung für die Apps privater Anbieter im Markt verboten werden soll. Außerdem soll es „technische Regelungen“ geben, die die ABDA nicht weiter konkretisierte, mit denen eine Weitergabe der E-Verordnungen verhindert werden soll.
Drei MdBs sollen in den Beirat der Gematik
In einem Bereich wollen Union und SPD allerdings gleich mehrere Änderungen in das Gesetz einbringen. Erstens soll die Gematik dazu verpflichtet werden, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zu treffen, die mögliche „Störungen und Angriffe“ erkennen. Außerdem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Meldestelle eingerichtet werden, an die sich die autorisierten Nutzer der TI wenden können, um „Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen“ beim Umgang mit den einzelnen TI-Anwendungen zu melden. Von „versorgungsrelevanten Fehlerkonstellationen“ ist die Rede, wenn diese Fehler den Gesundheitszustand der Patienten verschlechtern oder verschlechtern könnten.
Eine weitere, organisatorische Änderung betrifft die Gematik selbst. Union und SPD wollen ermöglichen, dass drei Vertreter aus dem Deutschen Bundestag dauerhafte Mitglieder im Beirat der Gematik werden. Der Beirat der Gematik hat die Aufgabe, zu Grundsatzthemen Stellung zu beziehen und die Gematik zu beraten. Bisherige Mitglieder des Beirats sind Vertreter der Länder, der Patienten, der Industrie, der Wissenschaft sowie der Berufsgruppen im Gesundheitswesen, deren Spitzenorganisationen nicht zu den Gesellschaftern der Gematik zählen. Auch gehören dem Beirat je ein Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an.
„Um auch eine politisch übergreifende Beteiligung zu Fragen des Gesundheitssystems zu ermöglichen“, solle nunmehr auch der Deutsche Bundestag einbezogen werden, heißt es in dem Antrag. Die geeigneten Mitglieder sind vom Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zu benennen.
2 Kommentare
Monster TI
von Karl Friedrich Müller am 15.06.2020 um 13:20 Uhr
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Zur Wi(e)derverwendung empfehlen sich ... "geeignete Mitglieder" ...
von Christian Timme am 15.06.2020 um 11:43 Uhr
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