Zwölf Monate Romosozumab gefolgt von Alendronsäure
Die Wirksamkeit ist immer eine Sache. Die andere Frage dreht sich nach der Zulassung um die Erstattung seitens der Krankenkassen, wobei auch in diesem Punkt die Wirksamkeit im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht außen vor ist. Im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel hat sich nun, im Auftrag des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Romosozumab angeschaut. Als Vergleichstherapien wurden Alendronsäure, Risedronsäure, Zoledronsäure, Denosumab oder Teriparatid definiert.
Letztlich wurde zur Bewertung des Zusatznutzens von Romosozumab die Studie ARCH, eine randomisierte, doppelblinde, multizentrische Studie, herangezogen. ARCH vergleicht eine Behandlung mit Romosozumab gefolgt von Alendronsäure mit Alendronsäure allein. Die Studienpopulation umfasste postemenopausale Frauen, primäre Endpunkte waren das Auftreten neuer klinischer Frakturen und neuer vertebraler, also die Wirbelsäule betreffende, Frakturen. Weitere patientenrelevante Endpunkte waren die Gesamtmortalität sowie Morbidität und Nebenwirkungen.
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