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Zweites Konjunkturpaket
Mehrwertsteuersenkung beschlossen – keine Ausnahmen für Arzneien
Versandhandel könnte besonders profitieren
Ob die Umsatzsteuerabsenkungen die erhoffte Wirkung entfalten werden und die Menschen hierzulande zum Konsumieren bewegen können, ist umstritten. Scharfe Kritik äußerte etwa der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Dürr. Es drohe ein „enormer bürokratischer Aufwand“ insbesondere für den deutschen Mittelstand, warnte er. Zudem sei es fraglich, ob das Geld tatsächlich bei den Bürgern ankomme. „Meine Befürchtung ist, die Profiteure dieses Gesetzes werden diejenigen sein, die in der Krise gerade nicht gelitten haben – beispielsweise die Online-Versandhändler.“ Es sei „nicht fair“, den deutschen Mittelstand mit Bürokratie zu belasten und gleichzeitig Versender wie Amazon zu entlasten.
Seine Fraktion hatte drei Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht, die das Plenum im Bundestag alle mehrheitlich ablehnte. Darin war etwa vorgesehen, den Solidaritätszuschlag für alle Bürger rückwirkend zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. „Dieses Geld würde ganz konkret im Portemonnaie der Menschen ankommen“, sagte Dürr.
Die SPD-Abgeordnete Ingrid Arndt-Bauer hielt dagegen. Sie setzt offenbar auf die Weitsicht der Bürger. „Wir alle sind Konsumenten“, so Arndt-Bauer. „Wir müssen nicht im Internet kaufen und damit große Konzerne stärken.“ Sie rief dazu auf, vor Ort zu shoppen und so dazu beizutragen, die regionalen Strukturen zu erhalten.
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